Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:54:19 *
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Autor Thema: Wer kann mir einen Rat geben?  (Gelesen 2308 mal)
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Sally
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« am: 08. Februar 2008, 17:06:51 »

Hallo, ich bin neu hier und habe ein rießengroßes Problem!
Erklärung:
Mein Freund hatte 27 Jahre lang eine Innenausbaufirma und die ist Pleite.
Das Haus gehört der Bank und er hat noch eine halbe Million Schulden. Seit 10 Monaten leben wir nun in meiner Wohnung zusammen -glücklich übrigens. Nun fand er im Internet etwas über Schuldenbefreiung in Frankreich.
Jetzt hat er sich in den Kopf gesetzt, dorthin zu wollen - ohne Anwaltlichen Beistand, weil dies ja ca. 10.000 Euro kostet und wir leider von Hartz 4 leben müssen.
Ich habe nun Angst, dass er sich da in etwas verrennt und nur noch mehr Probleme daraus entstehen.
Mein Freund meint er würde nach Frankreich - genau nach Korsika - fahren und dort Arbeit suchen, dann eine Bleibe und nach 6 Monaten das Insolvenzverfahren einleiten. Er spricht übrigens kein Wort Französisch.
Ich kann nicht mit ihm dorthin, weil ich Kinder habe die noch zur Schule gehen.
Wer kennt jemanden, der sowas erfolgreich gemacht hat?
....und....
Weiß jemand, ob mein Freund je wieder nach Deutschland zurück könnte?
Bitte helft mir weiter - ich bin total verzweifelt!

Danke Gruß Sally

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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 08. Februar 2008, 17:48:17 »

"Weiß jemand, ob mein Freund je wieder nach Deutschland zurück könnte?"

vermutlich schneller als er denkt

Ah herrje, was um alle in der Welt hält denn Ihren Freund davon ab, das deutsche Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren zu durchlaufen ? Das Überleben eines insolventen Deutschen auf Korsika  - zudem ohne Sprachkenntnisse – wird vermutlich in einem Desaster enden. Mal ganz abgesehen ob es jemals zu einem RSB-Verfahren dort kommen kann/wird.

Das deutsche Insolvenzverfahren dauert durchschnittlich 12 – 18 Monate und ist rein perspektivisch weit besser kalkulierbar als irgend ein anders Verfahren irgendwo in Europa.

Bevor man Insolvenztourist wird, sollte man sich mit den unterschiedlichen Verfahren auseinander setzen und nicth auf Kleinanzeigen im Internet hörren, die eine schnelle Entschuldung versprechen.

Gruss
Feuerwald

 



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Sally
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« Antworten #2 am: 08. Februar 2008, 18:57:23 »

Hallo Feuerwald,
ich danke herzlichst für die rasche Antwort.
Leider weiß auch ich nicht, was in ihn gefahren ist.
Eigentlich wollten wir eine neue Firma auf meinen Namen eröffnen, denn ich bin absolut Schuldenfrei.
Wir hatten auch schon begonnen erste Schritte zu tun.
Sein Auto läuft auf meinem Namen, so dass wir auch mobil bleiben können, was wir bei einer neuen Firma sein müssten.
Als ich meinen Freund vorgeschlagen hatte, die Insolvenz einzuleiten und in 6-7 Jahren sei alles vorbei, war er ja auch einverstanden. Dann wurde er langsam depressiv - d.h. er ließ alles schleifen und war immer am nachdenken. Dann fand er eben diese Artikel im Net und jetzt hat er beschlossen abzuhauen. Auf meine Frage hin, ob wir es nicht versuchen sollen hier zusammen und in Deutschland, sagte er:
Für ihn seien 7 Jahre ne lange Zeit und wer weiß ob er noch so alt wird. ( er ist 55J.)
Ihm scheint auch unsere Beziehung egal zu sein, denn wenn er geht würden wir  uns nie wieder sehen.
LG Sally
« Letzte Änderung: 08. Februar 2008, 19:33:39 von Sally » Gespeichert
Feuerwald
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« Antworten #3 am: 08. Februar 2008, 20:16:18 »

Für ihn seien 7 Jahre ne lange Zeit und wer weiß ob er noch so alt wird. ( er ist 55J.)

- es sind ja keine 6 Jahre Totalverzicht oder gar Entmündigung. man kann auch im Insolvenz- und erst recht im weiteren verlauf des Restschuldbefreiungsverfahren eine neue Selbständigkeit aufbauen. Vermögensbildung (theoretisch bis hin zum Eigenheim) ist nach ca. 12-18 Monaten, nach Aufhebung des eigentlichen Insolvenzverfahrens wieder möglich. Das Problem ist oftmals die mangelnde Information über das, was ein deutsches Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren tatsächlich bedeutet, welche (geringe) Pflichten man hat und welche Zukunftsoptionen sich ergeben. Das wird in Frankreich keinesfalls leichter oder besser ablaufen, im Gegenteil. In Deutschland kann man den verlauf eines solchen Verfahrens abschätzen und darauf seine Zukunft aufbauen.
 

Ihm scheint auch unsere Beziehung egal zu sein, denn wenn er geht würden wir  uns nie wieder sehen.

- deshalb wäre ich vorsichtig, nun auf Ihren Namen eine (neue) Firma zu gründen und/oder Verpflichtungen einzugehen.


Ok, man soll Reisende nicht aufhalten. Ich vermute da wird  sehr schenll ein Ernüchterung eisnetzen und ein Zurückkommen in die Heimat folgen. 

Gruss
Feuerwald

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Sally
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« Antworten #4 am: 08. Februar 2008, 20:42:46 »

Hallo Feuerwald,
ich möchte nur verhindern, dass alles viel schlimmer wird.
Was wäre z.B. wenn er geht und zurückkommt, weil es nicht klappte?
Kann man dann in Deutschland noch was machen?
Ich habe eine Adresse von einem Anwalt mit Schwerpunkt Insolvenzen  Privat- sowohl Firmen- Insolvenz  (für Inso hier in Deutschland) kann man dafür evtl. einen Beratungshilfeschein bekommen, weil wir ja nichts bezahlen können?
Mir wurde auch empfohlen man sollte in so einem Fall (enorme Schuldenhöhe) einen Psychotherapeuten hinzuziehen, halten Sie das für sinnvoll oder notwendig?
Mein Freund sagte einmal er hielte sich für einen Versager. Außerdem kommt er laut eigener Aussage nicht damit klar, dass ich im Moment "verdiene" (ich bin TPP und wir bekommen vom Arbeitsamt ALG II noch dazu) und er eben keinerlei Einkommen hat.
Wir waren übrigens schon bei der Schuldenberatung der Caritas - dort teilte man uns mit, die seien nicht zuständig, da es eine Firmeninsolvenz sei. Aber mein Freund ist ja auch privat Insolvent.
Gibt es noch andere Stellen, die sich für Zuständig befinden könnten?
Leider habe ich auf diesem Gebiet keinerlei Ahnung.
Wie und wo bekommt man Hilfe?

LG Sally
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« Antworten #4 am: 08. Februar 2008, 20:42:46 »



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Feuerwald
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« Antworten #5 am: 08. Februar 2008, 21:32:32 »


Kann man dann in Deutschland noch was machen?

- kann man immer, nur bitte, wenn ein solcher versuch scheitert, dürfte die Psyche noch weit mehr gelitten haben


Ich habe eine Adresse von einem Anwalt mit Schwerpunkt Insolvenzen  Privat- sowohl Firmen- Insolvenz  (für Inso hier in Deutschland) kann man dafür evtl. einen Beratungshilfeschein bekommen, weil wir ja nichts bezahlen können?

- der Beratungshilfeschein wird i.d.R. nur die den außergerichtlichen Part einer sog. Verbraucherinsolvenz gewährt und bei Ihrem Freund dürfte es sich um eine Regelinsolvenz handeln. Ob’s klappt mit dem B-Schein und ob sich nen Anwalt findet, der dann aktiv wird, kann ich Ihnen nicht beantworten. Versuchen.


Mir wurde auch empfohlen man sollte in so einem Fall (enorme Schuldenhöhe) einen Psychotherapeuten hinzuziehen, halten Sie das für sinnvoll oder notwendig?

- das kann durchaus Sinn machen, wenn man solche Hilfe auch in Anspruch nehmen will (Bereitschaft)



Wir waren übrigens schon bei der Schuldenberatung der Caritas - dort teilte man uns mit, die seien nicht zuständig, da es eine Firmeninsolvenz sei. Aber mein Freund ist ja auch privat Insolvent.

- wie zuvorl es dürfte sich 8als ehemals selbständiger mit mehr als 20 Gläubigern) um eine Regelinsolvenzverfahren handeln, deshalb kann die öffentliche Beratungsstelle nicht helfen. Die beraten vornehmlich nur die Verbraucher.


Gibt es noch andere Stellen, die sich für Zuständig befinden könnten? Leider habe ich auf diesem Gebiet keinerlei Ahnung. Wie und wo bekommt man Hilfe?

- was ich mich frage, wie will denn jemand in Korsika Fuss fassen, ganz ohne Startgeld für Flug, Unterkunft usw. ? Wenn man erkennt, dass es nicht weiter geht, ist eine Beratung die beste Investition, auch wenn’s nen paar Euro kostet. Bspw. Anwalt.
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Feuerwald
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« Antworten #6 am: 08. Februar 2008, 21:42:03 »

man könnte versuchen, ob die zuständige ARGE / JobCenter im Rahmen eine Integrierungsmaßnahme die Kosten für ein Entschuldungsverfahren übernimmt.

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Sally
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« Antworten #7 am: 09. Februar 2008, 14:52:57 »

Hallo Feuerwald,
vielen Dank, ich denke hier habe ich nun einige gute Ratschläge erhalten.
Ich werde mich zu allererst mal mit der ARGE in Verbindung setzen.
Wenn einem von euch dazu noch etwas einfällt, das man unternehmen könnte
dann teilt mir das bitte mit.
Liebe Grüße
Sally
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Sally
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« Antworten #8 am: 11. Februar 2008, 10:18:54 »

Hallo Alle und besonders Hallo Feuerwald,
zum § 290 IsnO  - keiner der 6 Punkte trifft in diesem Fall zu.
Was passiert eigentlich nach den 12-18 Monaten InsO?
Außerdem was passiert in dieser sogenannten "Wohlverhaltensphase"?
Muss man in dieser Zeit alle Gläubiger in Raten abzahlen, sofern dies machbar ist?
(Ich meine so etwas schon irgendwo gehört oder gelesen zu haben)
Im Moment sieht es ja allerdings so aus, dass wir vom ALG II Bezug gar nichts abbezahlen könnten...
....und bei einer halben Million wäre ein kleiner Betrag ja wie ein Tropfen auf den heißen Stein.
Mein Freund meint nun, dann würde das InsO sowieso abgelehnt werden. Kann das sein?
Von der ARGE habe ich noch keine Antwort erhalten (Anfrage wegen Kostenübernahme)

LG Sally
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ThoFa
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« Antworten #9 am: 11. Februar 2008, 12:40:02 »

Hallo,

die französischen Arbeitgeber warten bestimmt auf Menschen, die kein französisch sprechen, besonders auf einen Deutschen.  Hammer

Sie, Sally, machen einen Fehler. Sie nehmen Ihrem Freund alle Probleme ab. Er soll sich selber bewegen und sich informieren. Und wenn er das nicht will, müsen Sie sich entscheiden, ob ein Zusammenleben noch sinnvoll ist. Ganz offensichtlich sucht er den - vermeintlich - einfachsten Weg, ein typisch männliches Verhalten. Erst wenn er einsieht, dass er sich selber um seine Probleme kümmern muss und es nahliegende Lösungen gibt, wird es auch mit seiner Psyche wider bergauf gehen.

MfG

ThoFa 
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Sally
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« Antworten #10 am: 11. Februar 2008, 16:37:15 »

Hallo Thofa,
ja, so sehe ich es auch! (das mit den Arbeitgebern)
Ich habe begonnen, ihm vieles/alles abzunehmen,
weil er seit 10 Monaten nicht in der Lage (oder Willens?) war etwas von seinen Angelegenheiten
selbst zu erledigen (ihm ist irgendwie alles egal)!
Ich habe, wie gesagt, seine Papiere erstmal in Ordner gepackt und einigermaßen sortiert (die waren ja alle in diversen Schachteln verstreut).
Er hat dann auch zugegeben, dass es richtig von mir war, ihn in den A.... zu treten (ich habe ihn da schon mit einbezogen!) Schließlich habe ich über seine ehemalige Firma nur die Informationen, die er mir erzählt hat und was ich sämtlichen Briefen entnehmen konnte!
Ich nehme auch an, dass er den einfachsten Weg sucht....ohne groß nachzudenken....
ob es dann mit seiner Psyche wieder aufwärts gehen würde...bezweifle ich allerdings...ich denke mal, dass es ihm erst wieder besser gehen wird, wenn er endlich einen Weg gefunden hat....doch der Weg mit Frankreich ist meines Erachtens nicht gerade der aussichtsreichste - ich habe zumindest versucht einige Informationen im Netz zu finden (was ich fand, war nicht besonders erbauend) - er hingegen verlässt sich nun ganz auf diesen Artikel (Frankreich InsO) und besonders viel hat er auch noch nicht darüber recheriert....
Ich habe ihm alles was ich so gefunden habe ausgedruckt und auf seinen Schreibtisch gelegt - daraufhin, hat er sich dann zumindest einiges "ergoogelt" ....aber er sieht in Frankreich weiterhin eine  Gute Lösung - zumindest soweit er mit mir darüber redet....naja, zumindest hat er schon ein bisschen angefangen nachzudenken...
Er bezieht sich auf einige Sätze die er im Netz gefunden hat.... "erst wenn man Vorort ist, kann man herausfinden, ob es dann sinnvoll wäre eine Frankreich InsO zu machen"....( nun möchte er für 1-2 Wochen nach Frankreich -  seinen "alten" Freund suchen und dort die Lage abchecken)....und...." es werden, wie auch hier in Deutschland, vorwiegend Leute im Hotelgewerbe oder Facharbeiter gesucht" ( er hat schon einiges an "Berufen" in seinem Leben gemacht, auch im Gaststättenbereich, aber er hat keine abgeschlossene Berufsausbildung vorzuweisen) außerdem an den Satz:..."um an eine Arbeitserlaubnis zu kommen muss man einen Arbeitsplatz vorweisen können...diesen bekommt man aber  nur mit Arbeitserlaubnis - jedoch kann man einen Arbeitsvorvertrag mit dem Arbeitgeber abschließen"....(meiner Meinung nach ein Kreis ohne Ausgang)
soweit zu diesem Thema!
Ich gebe Ihnen auf jeden Fall Recht, dass er sich selbst um alles kümmern müsste....aber wenn er es nicht tut, wer bleibt dann außer ich? Ich denke man sollte nicht allzu lange warten....seine Firma gibt es seit einem Jahr nicht mehr....und jetzt sollte was passieren!
Ich Danke jedenfalls für Ihre Antwort - obwohl sie meine Fragen nicht beantwortet hat - *lächel
LG Sally
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« Antworten #11 am: 11. Februar 2008, 17:27:38 »

"Außerdem was passiert in dieser sogenannten "Wohlverhaltensphase"? Muss man in dieser Zeit alle Gläubiger in Raten abzahlen, sofern dies machbar ist? (Ich meine so etwas schon irgendwo gehört oder gelesen zu haben)"

-> nein, was man "muss" – bereits mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung – steht im § 287 InsO und ansonsten findet sich das "muss" (= Obliegenheiten) im § 295 IsnO.  Zusammenfassend: Man muss keine Raten zahlen. Man muss sich a) um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen (§ 295 Abs. 1 Nr. InsO) und b) hat man den aus Lohn/Gehalt/Lohnersatzleistungen  resultierenden pfändbaren Betrag (siehe Lohnpfändungstabelle) an den Treuhänder abzuführen bzw. der Treuhänder zeiht diese Beträge direkt ein. Für Selbständige, die keinen Arbeitslohn erhalten, ist § 295 Abs. 2 InsO maßgeblich.  Der Selbständige entrichtet einen entsprechend angemessenen Betrag eingeständig an den Treuhänder.


Im Moment sieht es ja allerdings so aus, dass wir vom ALG II Bezug gar nichts abbezahlen könnten...

-> da muss auch nicht von abgeführt werden.


....und bei einer halben Million wäre ein kleiner Betrag ja wie ein Tropfen auf den heißen Stein.

-> shit egal


Mein Freund meint nun, dann würde das InsO sowieso abgelehnt werden. Kann das sein?

-> kann nicht, wenn § 295 InsO befolgt wird und keine begründeten Versagungsgründe nach § 290 InsO bestehen.


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Sally
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« Antworten #12 am: 11. Februar 2008, 20:30:04 »

Hallo Feuerwald,
vielen Dank für die große Geduld für meine Fragen...
nun das klingt alles ganz einfach....aber -mein Freund versteht den 1.Satz  (§290 InsO)
der da lautet:
"In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist ...." nicht (oder doch?) - er meint nun, wenn einer seiner Gläubiger dies beantragt, kann die RSB doch versagt werden - und er geht davon aus, dass mindestens einer der Gläubiger dies tun würde.

Dann noch was zum Satz:
"Man muss sich a) um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen (§ 295 Abs. 1 Nr. InsO)"

und....

"b) hat man den aus Lohn/Gehalt/Lohnersatzleistungen  resultierenden pfändbaren Betrag (siehe Lohnpfändungstabelle) an den Treuhänder abzuführen bzw. der Treuhänder zieht diese Beträge direkt ein."

zu a)
Was passiert denn, wenn mein Freund nun keinen Job finden sollte? (immerhin ist er ja schon 55 Jahre alt)
...und seine Gesundheit ist nicht unbedingt die Beste:
- hoher Blutdruck  (mit Tabletten einigermaßen gut eingestellt)
- Rückenprobleme (Wirbelsäulenverkrümmung)
- Neurofibromatose (einige Tumore - die vermutlich operativ entfernt werden müssen) - stellt sich aber erst im April 08 raus, weil dann die Nachuntersuchung fällig sein wird!
War dann alles umsonst? - weil ohne Job - keine Begleichung....

zu b)
Ist nicht erst der Unterhalt für seinen 14 Jährigen Sohn fällig - oder haben dann die Gläubiger "Vorfahrt"?

LG und tausend Dank Sally
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Feuerwald
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« Antworten #13 am: 11. Februar 2008, 21:03:10 »


er meint nun, wenn einer seiner Gläubiger dies beantragt, kann die RSB doch versagt werden - und er geht davon aus, dass mindestens einer der Gläubiger dies tun würde.

-> die RSB kann im Schlusstermin auf Antrag eines Insolvenzgläubigers versagt werden,  w e n n  einer der 6 Punkt erfüllt ist. Dagegen kann der Schuldner die sofortige Beschwerde einlegen. Zu den 6 Punkten habe ich Ihnen schon geschrieben. Nr. 1 + 2 + 4 können vorab geklärt werden.  Nr. 3 + 5 + 6 können erst mal außen vor bleiben. So unsicher ist das also nicht.

 
Was passiert denn, wenn mein Freund nun keinen Job finden sollte? (immerhin ist er ja schon 55 Jahre alt)

-> dann passiert auch nichts, sofern man sein Bemühen um einen Job Nachweisen kann (sprich angemessene Bemühungen zur Jobsuche vorweisen kann).

und seine Gesundheit ist nicht unbedingt die Beste:
hoher Blutdruck  (mit Tabletten einigermaßen gut eingestellt)
Rückenprobleme (Wirbelsäulenverkrümmung)
Neurofibromatose (einige Tumore - die vermutlich operativ entfernt werden müssen) - stellt sich aber erst im April 08 raus, weil dann die Nachuntersuchung fällig sein wird!
War dann alles umsonst? - weil ohne Job - keine Begleichung....

- >Wer nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann, kann halt nicht.  § 295 Abs. 1 InsO – "und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen". Nur bitte, wer in Korsika einen Job suchen möchte, der wird das wohl nicht können, wenn die Gesundheit am Boden ist.


Ist nicht erst der Unterhalt für seinen 14 Jährigen Sohn fällig - oder haben dann die Gläubiger "Vorfahrt"?

-> der Unterhalt, sofern dieser gewährt bzw. bezahlt wird, steigert den unpfändbaren Betrag gem. Lohnpfändungstabelle (von Spalte mit der Nr 0 auf die mit der Nr 1).  Aus dem unpfändbaren Betrag ist dann der Unterhalt allerdings dann auch zu zahlen.


Gruss
Feuerwald
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« Antworten #14 am: 11. Februar 2008, 21:17:19 »

Beispiel:

Jemand mit einer (gesetzlich) unterhaltspflichtigen Person verdient als Arbeitnehmer Netto 1.500,00 Euro, so ist gem. Lohnpfändungstabelle Spalte mit der Nr. 1  ein Betrag von 72,05 Euro pfändbar und abzuführen. Von dem unpfändbaren Betrag 1.428 Euro sind dann der eigene Lebensunterhalt sowie der für die unterhaltspflichtige Person zu leisten.

Jemand der in der WVP Selbständig ist du auf dem Arbeitsmarkt ein Einkommen von Netto 1.500,00 Euro erzielen könnte, müsste – nach herrschender Meinung - gem. § 295 Abs. 2 InsO ganz unabhängig vom tatsächlichen Unternehmergewinn ebenso diese 72,- Euro entrichten.

Gleich ob nun 10.000, 100.000 oder 1.000.000 Euro Insolvenzforderungen zur Tabelle angemeldet werden.

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