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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:57:45 *
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Autor Thema: Wer legt eigentlich das fiktive Einkommen in der Regelinso fest?  (Gelesen 482 mal)
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Leopold Bloom
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« am: 04. Mai 2010, 17:15:59 »

Hallo,

ich bin selbständig und im Regelinsolvenzverfahren.

Beruf habe ich keinen erlernt.

Die Arge stuft mich als Helfer ein.

Tätig bin ich seit Jahren als Handelsvertreter, habe aber gesundheitliche Probleme, welche mir bei der Ausübung meines Jobs zu schaffen machen.
Ein Gutachten vom ärztlichen dienst der Arge liegt vor.

Im Raum steht deie Frage nach dem fiktiven Einkommen.

Wer legt das eigentlich fest, welchen Betrag ich monatlich abzuführen habe?

Gruß Leopold Bloom
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paps
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« Antworten #1 am: 04. Mai 2010, 18:52:36 »

Das geht nur gemeinsam in Absprache mit dem IV/TH , Gericht und ggf. Gläubigern.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Leopold Bloom
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« Antworten #2 am: 04. Mai 2010, 19:35:13 »

Das geht nur gemeinsam in Absprache mit dem IV/TH , Gericht und ggf. Gläubigern.

Danke.

das hab ich noch gefunden:
http://www.google.de/url?sa=t&source=web&ct=res&cd=1&ved=0CAYQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.anwaltskanzlei-hechler.de%2Fdokumente%2FPrivatinsolvenz%2FSelbstaendigkeit-waehrend-der-Insolvenz.pdf&rct=j&q=fiktives+einkommen+Regelinsolvenz+feststellung&ei=WDrgS-jnDsOHONj75bEI&usg=AFQjCNERCjo7IEl2HDDqhgjNMNool9C5cA

Gruß Leopold Bloom
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