
hab jetzt meinem IV mitgeteilt, dass nach meinen Wissen doch er dafür zuständig sei.
Antwort des IV:
Sehr geehrter Herr . . . . . . das Insolvenzverfahren entbindet den Schuldner nicht von seiner Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen. Bitte treffen Sie entsprechende Veranlassungen.

Was will der jetzt von mir?? Es handelt sich doch hierbei um die Gewerbesteuer meiner ehemaligen Firma
wo er doch in Verwaltung hat (zumindest die Insolvenz)
Soll ich mir jetzt einen Steuerberater nehmen und wer soll den zahlen?????

Wäre echt super, wenn mir jetzt jemand einmal eine wirkliche auch für Laien

verständliche Aussage geben könnte.
Nochdazu, war das Schreiben vom Finanzamt ja an den Insolvenzverwalter gerichtet und nicht an mich
