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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:58:10 *
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Autor Thema: Wer meldet was an den Insolvenzverwalter?  (Gelesen 978 mal)
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niclauser
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« am: 12. Mai 2007, 12:06:30 »

Hallo,

ich bin neu hier und finde keine richtigen Antworten auf meine Frage.

Kann mir jemand sagen, welche Info´s der Insolvenzverwalter von wem bekommt?

Hintergrund:
Ich habe ich einen Verbraucherinsolvenz seit 3 Monaten und meine Frau eine Regelinsolvenz  seit 8 Monaten am laufen und bekam nach dem Wechsel meiner Autoversicherung  eine Rückzahlung von 38 Euro von meiner bisherigen KFZ Versicherung zurückbezahlt. Diese 38 Euro wurden von IV eingefordert mit dem Hinweis, die Versicherung hätte ihn Informiert, das dies an uns gezahlt wurde. Wieso Informiert eine Verischerung als unbeteiligte dei IV über eine Auszahlung?

Was würde z.B. passieren, wenn ich einen Unfall habe und die Versicherungssumme an Dritte (Tante, Onkel etc.) abtrete, um mein Auto wieder privat zu reparieren? whistle

Deswegen meine Frage, wer informiert den IV über was.

Ich danke Euch für Eure Antworten.

Grüße - niclauser
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 12. Mai 2007, 17:10:51 »

Hallo

alles hat seinen Preis, auch die Restschuldbefreiung. Im eröffneten Insolvenzverfahren gehört pfändbares Vermögen zur Insolvenzmasse ist ist vom IV / Th einzuziehen. Es ist nicht zu empfehlen hier zu tricksen oder zu verschleiern, bspw. durch Abtretung usw.

Der IV / TH bzw. das Gericht kann von Ihnen jederzei Auskunft verlangen, bsspw. auch die Offenlegung von Kontoauszügen.


§ 80 InsO - Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts

(1) Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.

§ 35 InsO - Begriff der Insolvenzmasse

Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).

Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Ankündigung der Restschuldbefreiung in der sog. Wohlverhaltensphase  entfällt der Insolvenzbeschlag, §§ 35 und 80 InsO greifen nicht mehr und (Neu)Vermögen verbleibt wieder beim Schuldner. Bis dahin : Besser Hände weg von der Insolvenzmasse.

Gruss
Feuerwald
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niclauser
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« Antworten #2 am: 12. Mai 2007, 23:39:57 »

Danke für die nette Antwort, aber Sie trifft nur teilweise meine Frage.

Meine Frage war, wer informiert den IV/TH von Geldern, welche dem Insolventen zufließen?

Wieseo meldet eine Versicherung eine Auszahlung von 38 Euro dem IV/TH?  fuchsteufelswild

Gigt es da Meldepflichten o.ä.? Ähnlich einer SCHUFA?
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paps
Moderator
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« Antworten #3 am: 13. Mai 2007, 12:19:26 »

Da der IV/TH die Vermögensverwaltung angezeigt hat, ist die Versicherung zur Meldung verpflichtet (Drittschuldner).

Ich halte es aber für etwas übertrieben, die 38 ,- zur Masse zu ziehen.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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