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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:58:17 *
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Autor Thema: Wer pfändet das pfänbare Einkommen  (Gelesen 546 mal)
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AnjaV
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« am: 02. Juni 2009, 13:35:37 »

Hallöchen,
hab da mal wieder ne frage. wenn ich pfändbares einkommen habe (bin in der privatinsolvenz), wer pfändet dann das geld von meinem konto?
zieht mein treuhänder einfach die zu pfändene Summe von meinem Konto ab oder wie verhält sich das genau?
vielen Dank!
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dobberstein
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« Antworten #1 am: 02. Juni 2009, 14:02:50 »

Normalerweise wird der pfändbare Betrag direkt vom Arbeitgeber auf das Insolvenzanderkonto überwiesen.
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pd
AnjaV
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« Antworten #2 am: 02. Juni 2009, 14:32:21 »

hey,

vielen dank.

also es ist so, ich habe den lohnzettel an den treuhänder gegeben und der wendet sich dann an meinen arbeitgeber und bekommt von ihm sein geld?! und mein arbeitgeber zieht mir den betrag dann beim nächsten lohn wieder ab oder wie? oder muss ich meinem arbeitgeber das geld zurücküberweisen - denn bekommen habe ich es ja erstmal.

denn mein arbeitgeber schenkt mir das geld ja nicht.
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rookie


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« Antworten #3 am: 02. Juni 2009, 14:56:55 »

Dein Arbeitgeber zieht den pfändbaren Anteil von Deinem Lohn ab...überweist es dem TH und Du bekommst den Rest auf Dein Konto....fertsch

So läuft das normal.....hast mit der ganzen Rechnerei nix am Hut. dafür muss der AG gerade stehen .

So wird es bei mir laufen hab ich mir sagen lassen

Aber ich würde trotzdem checken was jeden Monat an den TH abgezwackt wird...wenn der AG nämlich zuviel überweist ist die Kohle weg.

« Letzte Änderung: 02. Juni 2009, 15:01:14 von rookie » Gespeichert
AnjaV
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« Antworten #4 am: 02. Juni 2009, 15:01:24 »

ja schon klar   biggrin

aber wie ist es denn in dem fall, wenn ich das geld schon von meinem arbeitgeber überwiesen bekommen habe und den lohnzettel dann an den treuhänder ggegeben habe?
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« Antworten #4 am: 02. Juni 2009, 15:01:24 »



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« Antworten #5 am: 02. Juni 2009, 15:05:50 »

ja schon klar   biggrin

aber wie ist es denn in dem fall, wenn ich das geld schon von meinem arbeitgeber überwiesen bekommen habe und den lohnzettel dann an den treuhänder ggegeben habe?

...dann schickt er dir eine Zahlungsaufforderung.
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« Antworten #6 am: 02. Juni 2009, 15:08:57 »

rookie - du siehst unten auf Deinem Lohnzettel welchen Betrag der Arbeitgeber an den TH/IV abführt.
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AnjaV
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« Antworten #7 am: 02. Juni 2009, 15:10:38 »

aha okay. und dann überweise ich ihm das geld. dennoch informiert er doch aber meinen arbeitgeber, dass dieser in zukunft den pfändbaren teil sofort an ihn überweisen soll. so erscheint es mir jetzt am logischsten.

voll danke!     thumbup
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AnjaV
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« Antworten #8 am: 02. Juni 2009, 15:15:19 »


...dann schickt er dir eine Zahlungsaufforderung.

aha okay. und dann überweise ich ihm das geld. dennoch informiert er doch aber meinen arbeitgeber, dass dieser in zukunft den pfändbaren teil sofort an ihn überweisen soll. so erscheint es mir jetzt am logischsten.

voll danke!     
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rookie


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« Antworten #9 am: 02. Juni 2009, 15:20:48 »

Das wird wohl so laufen das er deinen AG informiert........

Ich hab es meinem Chef gleich von mir aus gesagt vor paar Monaten bevor da ominöse Post vom TH kommt und der weiss dann von nix
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Tatum
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« Antworten #10 am: 02. Juni 2009, 15:32:40 »

Das wird wohl so laufen das er deinen AG informiert........

Muss aber nicht, wenn du einen verständnisvollen TH hast und du deinen Zahlungsaufforderungen pflichtgemäß immer nachkommst.

Zwangsläufig erfährt der AG erst, wenn du eine Abtretung bei einem Gläubiger unterschrieben hast und sich dieser dann beim AG meldet.   wink
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« Antworten #11 am: 02. Juni 2009, 15:43:22 »

.....oder die Lohnpfändung eintrudelt......was  noch übler wäre.

Eine Abtretung ist sowieso wieder was anderes und ein Unsitte die verboten gehört ( so wie schon in manchen Ländern der Fall ).... sowas wurde auch bei meinem AG vorgelegt aber wir haben ein betriebsvereinbarungsgemässes Abtretungsverbot in der FA.

Jede grosses Firma hat sowas.Der AG schickt den Schrieb mit dem Hinweis auf das Verbot wieder zum Gläubiger zurück.

Da bleib ihm nur noch der der Weg über den MB usw........das übliche halt

Kannst sowas auch in Deinen Arbeitsvertrag mit reinnehmen lassen oder auch noch nachtragen lassen. Besser ist das
« Letzte Änderung: 02. Juni 2009, 16:25:43 von rookie » Gespeichert
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