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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 05:59:12 *
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Autor Thema: Werden beim Verdienst Fahrkosten abgezogen?  (Gelesen 1139 mal)
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Lana
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« am: 15. August 2007, 10:20:39 »

Hallo,
ich bin neu hier und habe natürlich gleich eine Frage:

Ich befinde mich in der WVP und möchte wissen, ob Fahrkosten von meinem Gehalt vom Insolvenzverwalter abgezogen werden, für die Errechnung des abzuführenden Betrages?

Zur Sache: Ich werde voraussichtlich eine Teilzeitstelle antreten.  Da die Arbeitsstelle recht weit entfernt ist, muß ich dann ca.  200,00 € im Monat an Fahrkosten bezahlen.
Können die vom Nettolohn abgezogen werden oder nicht?
Ich finde diese Tabelle nicht mehr, wo die abzuführenden Beträge aufgelistet sind, kann mir da jemand sagen, wo die zu finden ist?

Freundliche Grüße
Lana
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Lana
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« Antworten #1 am: 15. August 2007, 10:35:11 »

Hallo,
ich glaube ich habe die tabelle doch gefunden.  Ist es richtig, dass mit einem Kind, der pfändbare Betrag ab 1359,99 € ist?

Gruß Lana
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Feuerwald
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« Antworten #2 am: 15. August 2007, 10:51:59 »

Guten Morgen Lana

Ja, das ist richtig. Der pfändbarer Betrag bei Unterhaltspflichten für 1  Personen (bspw. Kind oder Ehegatte) ergibt sich aus der Spalte mit der Nr. "1". Bis 1.359,- Euro ist nichts abzuführen, der Mehrbetrag über 1.359,- Euro ist dann gem. Spalte "1! anteilig pfändbar und abzuführen.

Wichtig:  Jede Aufnahme/Wechsel der Beschäftigung ist dem Treuhänder und dem Gericht mitzuteilen.

Fahrkosten können zunächst nicht abgezogen werden. Denkbar wäre ein Antrag auf Änderung des pfändbaren Betrags nach § 850f ZPO. Zunächst mal prüfen, ob überhaupt etwas bei Ihnen pfändbar ist, da es sich ja um eine Teilzeitstelle handelt. Kommen Sie dennoch über 1.359,- Euro Netto/Monat ? 

Gruss
Feuerwald

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Lana
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« Antworten #3 am: 15. August 2007, 11:04:58 »

Hallo,
danke schon einmal für die Antwort.

Mein Kind lebt bei mir, zählt das als unterhaltspflichtiges Kind oder nicht?
Wenn ja, dann ist es egal, wenn nein dann würde der Betrag wohl 989,99 € für mich lauten?
Dann wäre es schon wichtig, wegen den Fahrkosten.

Gruß Lana
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Feuerwald
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« Antworten #4 am: 15. August 2007, 11:57:16 »

"Mein Kind lebt bei mir, zählt das als unterhaltspflichtiges Kind "


Ja natürlich.
Ausnahme: Wenn Ihr Kind eigne Einkünfte hätte (§ 850c Abs. 4 ZPO)

Gruss
Feuerwald
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« Antworten #4 am: 15. August 2007, 11:57:16 »



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Lana
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« Antworten #5 am: 15. August 2007, 16:41:36 »

Ne, so alt ist er noch nicht. . .
Dann darf ich also bis 1359,99 € verdienen und dann erst muss ich abführen  :thumbup:
Dann brauche ich den Aufwand mit den Fahrkosten auch nicht.
Viele Dank
Lana
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