Die Gläubiger werden nicht noch einmal angeschrieben, da sie bereits davon in Kenntnis gesetzt wurden, das die RSB angekündigt ist und deine WVP am 22.1.2012 endet, somit die RSB ausgesprochen wird.
Theoretisch könnten die Gläubiger noch Anträge stellen, wird in der Praxis aber extrem selten gemacht. Es sei denn, du hast dir etwas zu schulden kommen lassen und ein Gläubiger bekommt das mit.
Wenn aber alles in Ordnung ist, sollte alles glatt laufen.
Ich würde kurz vor dem Termin deinen Rechtspfleger beim Amtsgericht mal anrufen und nachhaken, wann der Beschluss zur RSB kommt. Geht zwar theoretisch seinen Gang, aber man sollte bedenken, das es sich immernoch um Behörden handelt, die haben bekanntlich Zeit....
