Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:00:05 *
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Autor Thema: Wichtige Frage wegen meiner PI!  (Gelesen 328 mal)
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Tanja
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« am: 02. November 2008, 14:01:03 »

Hallo!
Ich bin nun seit Anfang Okt.07 in der PI.
Nun geht es darum,das mir in einem anderen Forum was gesagt wurde, und zwar,das meine Restschuldbefreiung mit wohl versagt werden würde...

Mein Ex un ich hatten Eheliche Schulden und ich habe auch Schulden nach der Trennung gemacht. Von den ehelichen Schulden
blieb nur der Kredit fürs Auto übrig, weil über die Schulden aus dem Hausverkauf und dem Dispo hat eine Bank einen neuen Kredit gegeben, wo aber nur noch mein Ex mit drinsteht. Daher ist meine inso ber viel wenier angelaufen als ich dachte!

Nun kam da einer zu einer Aussage, die mich extrem verwundert!
Diese hier:
Zitat Anfang:
Zum einen ist da das Außenverhältnis zwischen einem Kreditgeber und Dir. Hat dieser seine Forderung zur Insolvenzmasse eingeschrieben, fällt es ggf. unter die Restschuldbefreiung.

Des weiteren sind da aber auch noch die Eheschulden, für die im Außenverhältnis Dein Ex der Bank haftet. Im Innenverhältnis erwirbt er aber, weil es Schulden von Euch beiden sind, mit jeder Tilgungsrate einen hälftigen Ausgleichsanspruch gegen Dich. Und dieser Ausgleichsanspruch ist durch Deine PI vermutlich nicht ausgeschlossen.
Zitat Ende!

Habe ich was vergessen zu beachten?
Stimmt das so....oder mache ich mich umsonst verrückt?

Falls noch Fragen sind, einfach nur stellen! Kann ja sein, das da noch was fehlt an Info!

VLG
Tanja
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 02. November 2008, 15:00:28 »

§ 302 InsO - Wirkung der RSB

... Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern ...

http://dejure.org/gesetze/InsO/301.html

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Tanja
Jungspund
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« Antworten #2 am: 02. November 2008, 15:19:20 »

@Feuerwald:
Ich bin mir nicht so ganz sicher...aber ich denke das das heißt,das sich also keine Schulden gegenüber meines Ex Mannes anlaufen,weil diese genauso befreit sind wie die, die mit angegeben wurden! Weil er ja Mitschuldner ist!

Hoffe ich habe das so richtig verstanden?

VLG
Tanja
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paps
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« Antworten #3 am: 03. November 2008, 19:59:29 »

Ihr Ex hat keinen Anspruch mehr gegen Sie, für Schulden die vor eröffnung bestanden haben.
Wenn er während des verfahrens auf einen anderen Darlehensnehmer wegen dieser Altschulden umschuldet, hat er aus einem möglich mehr zu zahlenden Betrag gleichfalls keinen Anspruch.


Er hätte seinen Anspruch zur tabelle melden können und wäre wie jeder andere GL auch behandelt worden.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Tanja
Jungspund
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« Antworten #4 am: 03. November 2008, 21:19:38 »

Danke...das beruhigt mich enorm...
VLG
Tanja
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 03. November 2008, 21:19:38 »



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