Hallo,
ich hoffe, dass ich hier Hilfe finde. Ich versuche mal, mein Problem zu schildern:
Bei mir wurde der Antrag auf Eröffnung der Inso von einem Gläubiger gestellt. Das Gewerbe ist mittlerweile abgemeldet. Vom Amtsgericht wurde mir ein TH zugeteilt, auf dessen Anraten ich auch Privatinsolvenz angemeldet habe. Das Verfahren wurde bisher noch nicht eröffnet.
Mein privates Bankkonto (reines Guthabenkonto) wurde Mitte November gesperrt - bis ich das erfahren habe, war es leider schon zu spät, mein Gehalt auf ein anderes Konto überweisen zu lassen (Ich bin in der Ausbildung, 2. Jahr).
Der Insolvenzverwalter sagte mir, dass er das Konto erst wieder freigeben lassen könne, wenn das InsoVerfahren eröffnet ist. Das sollte Mitte diesen Monats sein, aber jetzt heißt es, es wird wahrscheinlich bis Mitte Januar dauern

Alles Betteln, das Konto vorher freigeben zu lassen hat nichts gebracht - er dürfe das wohl nicht.
Stimmt das, dass man bis zur Eröffnung warten muss, oder ginge das theoretisch auch vorher schon, wenn nachgewiesen ist, dass auf das genannte Bankkonto ausschließlich mein Ausbildungsgehalt kommt (war schon immer rein privat)?
Bin echt am Verzweifeln, weil ich seit Wochen keinen (eigenen) Cent mehr habe

Danke im Voraus