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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:00:13 *
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Autor Thema: Wichtige Frage zur Kontosperrung  (Gelesen 651 mal)
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nana80
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« am: 22. Dezember 2009, 22:52:54 »

Hallo,
ich hoffe, dass ich hier Hilfe finde. Ich versuche mal, mein Problem zu schildern:
Bei mir wurde der Antrag auf Eröffnung der Inso von einem Gläubiger gestellt. Das Gewerbe ist mittlerweile abgemeldet. Vom Amtsgericht wurde mir ein TH zugeteilt, auf dessen Anraten ich auch Privatinsolvenz angemeldet habe. Das Verfahren wurde bisher noch nicht eröffnet.
Mein privates Bankkonto (reines Guthabenkonto) wurde Mitte November gesperrt - bis ich das erfahren habe, war es leider schon zu spät, mein Gehalt auf ein anderes Konto überweisen zu lassen (Ich bin in der Ausbildung, 2. Jahr).
Der Insolvenzverwalter sagte mir, dass er das Konto erst wieder freigeben lassen könne, wenn das InsoVerfahren eröffnet ist. Das sollte Mitte diesen Monats sein, aber jetzt heißt es, es wird wahrscheinlich bis Mitte Januar dauern  dntknw
Alles Betteln, das Konto vorher freigeben zu lassen hat nichts gebracht - er dürfe das wohl nicht.
Stimmt das, dass man bis zur Eröffnung warten muss, oder ginge das theoretisch auch vorher schon, wenn nachgewiesen ist, dass auf das genannte Bankkonto ausschließlich mein Ausbildungsgehalt kommt (war schon immer rein privat)?
Bin echt am Verzweifeln, weil ich seit Wochen keinen (eigenen) Cent mehr habe  shocked

Danke im Voraus
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KSC


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« Antworten #1 am: 22. Dezember 2009, 23:02:02 »

Hi !

Also bei mir wurde es erst bei Eröffnung gesperrt, und ca. 3 Tage danach durch Riesen-Druck was ich gemacht habe (obwohl garnix drauf war) wieder freigegeben. Komisch...
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nana80
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« Antworten #2 am: 22. Dezember 2009, 23:13:04 »

Hallo,
ist ja komisch .Mein Chef, der über Alles bescheid weiß, und mir helfen wollte, hat auch beim InsoVerwalter angerufen, um Druck zu machen, aber ihm haben sie das selbe erzählt. Er hat die aber so weit gekriegt, dass sie meine Bank anschreiben wird, damit ich wenigstens mein letztes Gehalt bekomme...Würde nur mal gerne wissen, ob das so richtig ist, was die mir erzählen, weil her jeder was anderes schreibt.
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makro
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« Antworten #3 am: 23. Dezember 2009, 08:03:41 »

Die Frage ist doch, wenn das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet wurde, wer hat das Konto gesperrt? Die Bank wegen dem Saldo? Eine Pfändung? etc. pp.

Solange die Insolvenz noch nicht eröffnet ist, wird die Sperrung andere Gründe haben und ich bin der meinung das der IV noch gar keine handhabe hat das Konto wieder freizugeben.
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nana80
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« Antworten #4 am: 23. Dezember 2009, 09:27:15 »

hi,

die Bank selber hat es gesperrt, zuminsest behauptet das der IV, weil das wohl so üblich ist. Ich schulde der Bank aber nichts, das Konto war/ist immer im Plus, ich kann gar nicht überziehen. Irgendwie kommt mir das eigenartig vor...
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 23. Dezember 2009, 09:27:15 »



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Onkelpuh
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« Antworten #5 am: 23. Dezember 2009, 16:43:40 »

dann kann aber was nicht stimmen, wenn das Verfahren noch nicht eröffnet wurde hat die Bank auch noch keine Recht zu sperren da die Inso ja noch gar nicht beim Amtsrgericht läuft, ich denke aml eher der Gläubiger hat dort die Pfändung beantragt

ich würde da mal bei der Bank vorsprechen und Auskunft verlangen und die Forderung stellen das Konto wieder freizugeben

solange das Verfahren noch nicht eröffnet wurde kann auch dein TH/IV dein Konto nicht freigeben weil er noch gar kein Zugriff darauf hat, ansonsten ab mit deiner Lohnbescheinigung zum Gericht und die freigabe des nichtpfändbaren Gehaltes beantragen, darauf kannste in dringenden Fällen z.B. du hast kein Geld mehr in der Tasche drauf warten und damit dann gleich zur Bank, dann müssen Sie dir dein Gehalt auszahlen und du ahste wenigstens erst mal etwas erreicht
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2009, 16:46:15 von Onkelpuh » Gespeichert
nana80
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« Antworten #6 am: 23. Dezember 2009, 21:09:56 »

 huh
Keiner der Gläubiger hat die Bankverbindung des genannten Kontos. Na ja, werde gleich am Montag zur Bank gehen und fragen, was da los ist - wenn nötig gleich zum Gericht und Pfändungsschutz beantragen, da mein Gehalt sowieso weit unterhalb der Pfändungsgrenze liegt...

Danke erstmal für die Antworten

L.G.
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