Hallo,
bei mir war es so, dass ich den Widerspruch direkt mündlich bei der Gläubigerversammlung einlegen mußte. Da hatte ich ein bißchen schiß, weil ich dachte, meine Gläubiger sitzen jetzt alle da und strafen mich mit Verachtung

Es war aber außer meinem Insoverwalter und mir niemand anwesend.
Ich habe keine Begründung abgegeben. Die beiden betroffenen Gläubiger wurden vom Gericht schriftlich über den Widerspruch informiert.
Einer der beiden akzeptierte den Widerspruch und meldete sich nicht mehr, der andere (die AOK) schrieb mich an und forderte mich auf, den Einspruch zurückzunehmen, was ich aber nicht tat. Ich begründete dies dann ganz allgemein mit dem Urteil des BGH (IX-ZR 176/05).
Daraufhin erklärte auch die AOK die Sache für erledigt und unternahm nichts mehr.

Also - nur Mut - die Chancen stehen nicht schlecht.
Cornelia