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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:03:59 *
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Autor Thema: Wie Pfändungsfreigrenze in PI bei Unterhaltsverpflichtung berechnen  (Gelesen 684 mal)
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zwergi
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« am: 30. April 2009, 17:03:17 »

Hallo zusammen,

erstmal schön das ich ein solches Forum gefunden habe. Ich hoffe der ein- oder andere kann mir relativ detailliert weiterhelfen........

Wir (Mein Mann und ich) waren bereits bei einer SB und werden wohl an einer PI nicht vorbeikommen. Wir werden in Zukunft in Trennung leben und haben 2 minderjährige Kinder die bei einem Elternteil bleiben werden. Jeder hat  in etwa 1750 Euro netto.

Nun zu meiner Frage: Ich habe mal gehört das es eben nicht einfach mit der Pfändungstabelle gehalten sein soll (lt. Tabelle Netto raussuchen, jeder 2 Unterhaltspflichtige = Pfändbarer Betrag) sondern eine andere Rechnung zu buche schlagen soll?????????

Ganz konkret. Wie berechnet es sich zum einen bei dem Elterneteil mit den Kindern: etwa 1750 Euro netto + 328 Kindergeld + Unterhalt. Und wie bei dem Elternteil mit etwa 1750 Euro netto und Unterhaltsverpflichtung für die beiden Kinder.

10000 Fragezeichen auf der Stirn!

Über eine aussagekräftige und detaillierte Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen lieben Dank im voraus.

Gruß Zwergi
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paps
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« Antworten #1 am: 30. April 2009, 17:15:01 »

Beide Elternteile müssen mit 75,- rechnen, wenn es gemeinsame Kinder sind.
Voraussetzung ist, dass der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, Unterhalt zahlt.

Kindergeld wird nicht herangezogen.

Grundsätzlich wäre aber bei beiden nichts pfändbar, da nach BGB auch Ehegatten gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet sind.
Da beide aber ausreichend eigenes Einkommen haben, sollten Sie sich auf die 75,- einrichten.

Bei 3.800,- Netto = Inso ??
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« Antworten #2 am: 30. April 2009, 17:31:15 »


Bei 3.800,- Netto = Inso ??

Das frage ich mich gerade auch... Vielleicht wegen der Trennung?
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zwergi
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« Antworten #3 am: 30. April 2009, 17:47:48 »

Hallo Paps,

erstmal vielen lieben Dank für die Antwort. Wir dachten dem Elternteil mit Unterhaltspflicht würden nur 890Euro Selbstbehalt bleiben. Das wäre ja der totale Bankrott gewesen.

Ja, warum mit soviel Netto in Inso. Berechtigte Frage die sie leider so beantworten lässt.
1. foxtra hat recht, die Trennung ist auch ein Grund.
2. Bei uns geht es nicht um Kleinkredite sondern um Immobilien.......das heißt um hohe Schulden. Mit Mieter die ewig nicht gezahlt haben und nicht zahlen (kein Geld mehr Anwalt wegen Räumung)  etc.pp........ein kleines Drama in tausend Akten.

Und wir sehen einfach keinen anderen Ausweg mehr.....die finanzielle Misere ist unter anderem auch ein großer Teil Schuld an der Trennung. Hat uns einfach aufgefressen und aufgerieben........ sad

Gruß Zwergi


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paps
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« Antworten #4 am: 01. Mai 2009, 08:17:18 »

Dann sollte das Immo-Problem aber vor Beantragung der Inso  sauber abgeklärt sein.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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« Antworten #4 am: 01. Mai 2009, 08:17:18 »



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zwergi
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« Antworten #5 am: 01. Mai 2009, 11:20:40 »

Wie ist das gemeint mit dem "sauber abgeklärt" sein?????
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paps
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« Antworten #6 am: 01. Mai 2009, 17:54:27 »

Art der immobilien?
Vermietet?
Mieteinnahmen?
Selbstbewohnt?
Grundbucheinträge?
Kreditschulden?
Immofonds?
etc...
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