Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 06:05
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:05:03 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Wie erhalten wir wieder Leistungen von der Krankenkasse  (Gelesen 470 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
tudorf
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 8

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 21. August 2010, 16:35:30 »

Hallo

Meine Schwiegermutter (80 Jahre, Pflegefall) war immer Privatversichert. Da sie die Beiträge nicht mehr bezahlen konnte ließ die Versicherung der Vertrag ruhen und bezahlen nur eine Notfallbehandlung. Da noch etliche weitere Schulden aufgetaucht sind, werden meine Schwiegereltern (beide) in die Insolvenz gehen müssen.

Natürlich muss meine Schwigermutter wieder Leistung von der Kasse erhalten. Auf Anfrage teile uns die Kasse mit, dass die Leistung erst wieder erfolgt wenn die Insolvenz eröffnet ist. Wir haben in 2 Wochen den ersten Termin beim Insolvenzanwalt. Bis die Insolvenz eröffnet ist vergehen noch Monate.

Ich habe hier im Forum folgenden Passus gefunden :
Das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts wird. Die Hilfebedürftigkeit ist auf Antrag des Berechtigten vom zuständigen Träger zu bescheinigen.

Ich verstehe das so, dass die Leistungen wieder geleistet werden müssen wenn sie Solzialhilfe erhalten. Die Anträge liegen beim Sozialamt und wir warten auf den Bescheid.

Sehe ich das richtig ?  Gibt es andere Möglichkeiten die Leistungen zu erhalten ?

MfG Tudorf
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 21. August 2010, 19:37:06 »

Ja.
Andere Möglichkeit wäre, dass Sie (oder die Stelle der Grundsicherung) die rückständigen Beiträge zahlen.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
tudorf
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 8

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 22. August 2010, 18:51:46 »

Danke für die schnelle Antwort. Ich werde mal beim Sozialamt fragen wie schnell wie einen Bescheid erhalten.
MfG Tudorf
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3461 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz