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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:05:32 *
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Autor Thema: Wie funktioniert das mit einer Privatinsolvenz ?  (Gelesen 1043 mal)
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panda
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Danke
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« am: 12. November 2010, 13:07:54 »

Hallo
Ich habe in 2006 umgeschuldet. Die Schulden sind nun mit Girodispo und einem Versandhauskredit 6078,- euro. Da ich im August, aus gesundheitlichen Gründen einen Aufhebungsvertrag machen musste, bin ich seit dem Arbeitslos und kann natürlich nicht mehr zahlen. Die Versicherung die fast 1500 euro von dem Kredit ausmachen tritt natürlich nicht ein, die haben sich gut rausgeredet.  Ich habe den großen Kredit Stunden lassen, doch es ist bis zum Ende der Stundung keine Arbeitstelle in Sicht, sondern ich muss eine Reha machen und das zieht sich seit August. Also muss ich nun eine Privatinsolvenz machen. Ausserdem haben sich beim Jugendamt auch noch Schulden aufgebaut, die ich doch sicher zurück zahlen muss oder?
Meine Frage wie läuft das mit der Insolvenz ab, wie lange dauert es bis man Insolvenz gemacht hat? Ich habe noch ein Auto einen Panda, dieses Jahr gekauft hat 11 Tausend runter neu, wird der gepfändet ? Die Schulden vom Jugendamt werden die ganz gestrichen oder muss ich auch nach der Insolvenz, sollte ich eine Vollzeitstelle bekommen dann weiter zahlen ? Ist mein Sohn dann auch von der Insolvenz betroffen oder kann ich für ihn auch was sparen? Ich habe noch eine Private Rentenversicherung, wird die auch weg sein ?

Vielen Dank dür die beantwortung meiner Fragen !
« Letzte Änderung: 12. November 2010, 13:10:45 von panda » Gespeichert
Fallera
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Danke
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« Antworten #1 am: 12. November 2010, 15:08:06 »

Ich versuche mal Ihre Fragen einzeln herauszuziehen:

Insolvenzverfahren: Das private Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenz) dauert insgesamt 6 Jahre ab Eröffnung und gliedert sich in folgende Phasen:
1. Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch. Dieser muss von einer autorisierten Stelle bescheinigt werden. Das ist Grundvoraussetzung für die Privatinso.
2. Insolvenzverfahren: Dauert ca. 1-1,5 Jahre nach Eröffnung.
3. Wohlverhaltensphase: Im Anschluss  an die Aufhebung des eilt. Insolvenzverfahrens.
Sie sollten sich in jedem Fall ausgiebig über Ihre REchte/Pflichten im Insolvenzverfahren und über den genauen ABlauf informieren und beraten lassen.

Schulden Jugendamt: Ich denke mal, es handelt sich um Unterhaltsschulden? Diese Unterliegen auch der Restschuldbefreiung. Allerdings gelten bei Unterhaltsschulden evtl. niedrigere Selbstbehaltsgrenzen. Ihr Sohn ist von Ihrer Insolvenz nicht betroffen. Sparen dürfen sie erst nach Aufhebung des Verfahrens (ca.1-1,5 Jahre nach Eröffnung), Laufende Unterhaltszahlungen müssen natürlich auch in der Insolvenz geleistet werden.

Auto: Da sie nicht berufstätig sind derzeit wird das Auto zur INsolvenzmasse fallen! Ist es Bar bezahlt oder finanziert?

Private Rentenversicherung: Nch erhalten Sie ja keine Leistung daraus oder?

Ich würde IHnen Raten sich einen Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle geben zu lassen.!!
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malud
weiß was
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Danke
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WWW
« Antworten #2 am: 12. November 2010, 17:52:21 »

Noch eine Ergänzung zu Fallera. Die bis zur Insolvenzeröffnung aufgelaufenen Unterhaltsrückstände sind Insolvenzforderungen und fallen grundsätzlich unter die Restschuldbefreiung; sie müssen also nicht bezahlt werden.

Anders sieht das aber mit den laufenden Unterhaltsforderungen auf, die nach der Insolvenzeröffnung enstehen. Die Gläubiger solcher Unterhaltsforderungen sind privilegiert mit dem Ergebnis, dass grundsätzlich auch unter der üblichen Pfändungsfreigrenze an die Unterhaltsgläubiger gezahlt werden muss.
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