Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:39:06 *
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Autor Thema: Wie ist der Ablauf des Insolvenzverfahrens?  (Gelesen 616 mal)
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Nike
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« am: 07. Juli 2010, 09:11:25 »

Ich glaub, ich bin zu blond.

Ich habe den kompletten Ablauf des Insolvenzverfahrens immer noch nicht kapiert.

Mein Anwalt ist soweit, daß er kurz davor ist, meine Unterlagen ans Gericht zu schicken.
Damit beginnt dann doch das eigentliche Insolvenzverfahren und ich bekomme zeitnah einen TH zugeteilt, oder?

Ab dem Moment, wo der TH sich um mich kümmert, fangen doch auch meine Lohnpfändungen nach Pfändungstabelle an und an den Pfändungen ändert sich doch auch nichts an der Höhe, bis die WVP vorbei ist und das komplette Verfahren abgeschlossen ist?

Oder habe ich zwischenzeitlich noch gravierende finanzielle Veränderungen zwischen Insolvenzverfahren und WVP?

Ich halte mich für durchschnittlich intelligent aber vieles ist mir einfach zu hoch.
Vielleicht könnte mir im Zuge dessen hier jemand von Ihnen mal einen Buchtipp und einen Link empfehlen, wo ich in einfachen Worten erklärt bekomme, wie das komplette Verfahren so abläuft und was da alles auf mich zukommt.

Ich hab schon schon viel hier aus diesem Forum entnommen und hab immerhin mein Konto schon in ein P-Konto wandeln lassen und meine Bank hat bereits auch ein Schreiben bekommen, in dem ich alle Lastschriften ausdrücklich habe genehmigen lassen. Die Kuh ist hoffentlich vom Eis.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
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doktor mabuse
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« Antworten #1 am: 07. Juli 2010, 15:24:58 »

Hallo,

ganz kurz nochmal, zusammengefasst läuft es so ab:

-Vor Inso Verfahren (sofern nicht selbstständig) aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan einleiten (z.B. durch Anwalt)
-Bei Scheitern, dies bestätigen lassen durch eine anerkannte Stelle, dann Inso-Antrag bei Gericht einreichen
-Eröffnung kann 4-8 Wochen dauern, ev. länger, bis zur Eröffnung besteht kein Vollstreckungsschutz
-Mit Eröffnung wird TH wird zugeteilt und erlangt die Verfügungsgewalt über das Vermögen
-TH informiert in der Regel Arbeitgeber und Vermieter, Pfändung läuft ab Eröffnung, Höhe richtet sich nach Gehalt und         unterhaltspflichtigen Personen
- In den letzten beiden Jahren der WVP verbleibt durch den "Durchhaltebonus" etwas mehr Geld

Soweit ganz kurz zu den Fragen, hier im Forum gibt es unter den entsprechenden Suchbegriffen wietere Infos.

Gruß,
Doktor Mabuse
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Nike
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« Antworten #2 am: 08. Juli 2010, 17:45:19 »

Vielen Dank für die Info!
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lucca_m
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« Antworten #3 am: 08. Juli 2010, 19:25:54 »

"Ich hab schon schon viel hier aus diesem Forum entnommen und hab immerhin mein Konto schon in ein P-Konto wandeln lassen "

Wenn das alles ist, dann sollten sie noch einige Nächte hier im Forum lesen.
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Nike
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« Antworten #4 am: 08. Juli 2010, 19:28:38 »

Ne, ein bißchen mehr hab ich diesem Forum schon noch entnommen, wie ich auch schrieb.

Aber vielen Dank für den Hinweis, vielleicht haben Sie noch was konstruktives mitzuteilen?
Ansonsten ersparen Sie mir bitte solche Einlassungen.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 08. Juli 2010, 19:28:38 »



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lucca_m
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« Antworten #5 am: 08. Juli 2010, 19:54:23 »

Ich habe jede Menge konstruktives.

Nur habe ich die Erfahrung gem,acht, das mit unangenehmen Antworten die Menschen anfangen, selber etwas nach zu denken.

Sie führen hier zwei Punkte an, die Sie offensichtlich für sehr wichtig halten. Da frage ich mich doch, was ist ihre Motivation, ein Insolvenzverfahren anzustreben.

Thema Lastschriften:
Durchaus sinnvoll sich damit zu beschäftigen. Die meisten haben aber schon im Vorfeld einer Insolvenz verstärkt Liquiditätsproblem, so dass LS meist nicht eingelöäst werden können und im besten Fall auf Bar-Überweisung geschaltet wird.

Thema P-Konto:
Eine völlig überschätzte Installation - für angehende Insolvente!! Insolvente sind durch das Verfahren ansich vor Pfändungen der Gläubiger geschützt. Zmindest was die Insolvenzgläubiger (alle Gläubiger vor Eröffnung) angeht. Nach Eröffnung kenne ich keinen einzigen, der ein pfändungssichers Konto benötigt, da in der Regel keine enormen Verbindlichkeiten eingegangen werden  (und auch können)!

Viel wichtiger wären meines erachtens Themen wie
- Pfändungsfreigrenze und wer diese zu berechnen hat.
- Rechte und Pflichten resp. Obligenheiten innerhalb der Insolvenz und der WVP.
- Effekt einer Insolvenz: Was bedeutet sie wirklich. ISt man erst nach 6 Jahren schuldenfrei? ISt schuldenfrei zu sein das wirkliche Ziel einer Insolvenz? Oder ist es vielmehr die Chance, wieder ein ruhiges, wirtschaftlich besseres Leben schoin nahc der Eröffnung zu führen?

So viel zu meiner Bereitschaft, konstruktiv an Problemlösungen mitzuwirken. Also fangen Sie lieber an, hier weiter zu lesen, statt sich über unbequeme Antworten aufzuregen...
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