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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:42:23 *
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Autor Thema: Wie komm ich aus der Nummer nur wieder raus? Dringend  (Gelesen 369 mal)
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MatzeImCaos
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« am: 23. November 2011, 11:15:06 »

Schönen guten morgen mein Name ist Matthias ich bin in der regelinsolvenz seit Anfang 2010 im eigentlichen insolvenzverfahren schlusstermin Hag noch nicht statt gefunden.

Ich habe 2 unterhaltspflichtige Kinder für die eine insolvenzforderung von 24000 Euro angemeldet wurde. Ich war leider so dumm und habe die angemeldeten Forderungen nicht kontrolliert bzw. Habe nicht am prüftermin Teil genommen . Zu meinem Glück wurde nicht als vorsätzliche handlung sprich delikthandlung angemeldet .
Fakt ist jedenfalls nun das nur ca eine Forderung von 6000 Euro bestanden hat. Sprich durch die Kindesmutter bzw ihren tollen anwalt wurde eine Summe von ca 18000 euro zu viel angemeldet.
Habe dort dann auch mit meinem iv drüber gesprochen der sich jedoch keiner schuld bewusst ist und mir mitgeteilt hat das es bei unterhaltsforderungen sehr schwer ist eine Korrekte Summe festzustellen. Da ein unterhaltstitel bestand ist davon auszugehen das die Fiederung besteht so lange ich durch Kontoauszüge ect nicht das Gegenteil beweisen kann .

Das ist ja nicht das schlimme an der Sache viel mehr das meine ex nun eine Vorsätzlichkeit nachmeldet in dem Brief des Gerichts steht dann Summe bereits vom iv festgestellt, Delikt wird nachgemeldet ect. Ich bin natürlich sofort in Einspruch gegangen gegen die Vorsätzlichkeit. Ich weis meine ex muss mich jetzt verklagen aber wie läuft das jetzt wenn ich nun in dieser Verhandlung beweisen kann durch zahlungslisten vom Jugendamt über UVG was ich gezahlt habe (hier ist der Unterhaltsanspruch aufs Amt übergegangen) ect das diese Summe nicht existiert dann kannman mir doch auch nur noch für die teilsumne von 6000 Euro ein Delikt anhängen oder? Sprich ist dies überhaupt für eine teilsumne möglich?

Hat meine ex mit Konsequenzen zu rechnen ich meine sorry das ist einoffensichtlicher betrugsversuch ich meine sie weiß ganz genau das diese Summe nicht existiert als ich die unterhaltstitel unterschrieben habe ich noch mit ihr zusammen gewohnt sprich meine Unterhaltspflicht erfüllt dann teilweise ans Jugendamt oder sozialamt Geld ( unterhalt gezahlt da Titel übergegangen ist) dann über eine beistandschaft des jugendamtes an sie.... Ich meine hat sie sich strafbar gemacht

Ich brauche ganz ganz dringend einen Rat bitte!!     
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MatzeImCaos
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« Antworten #1 am: 23. November 2011, 13:08:41 »

Kann mir keiner weiter helfen? Sorry für die Rechtschreibfehler bin nur so nervös ...
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« Antworten #2 am: 23. November 2011, 13:44:39 »

Meiner Ansicht nach sollten Sie dringend einen Anwalt aufsuchen!
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MatzeImCaos
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« Antworten #3 am: 23. November 2011, 14:10:24 »

Danke daran hab ich auch schon gedacht bin Nur beruflich sehr eingeschränkt sprich habe deshalb erst in einer Woche einen Termin kann echt nicht mehr klar denken ich meine sorry aber meiner Rechtsauffassung nach darf es doch nicht sein das meine ex mit ihrer Intrige durch kommt.

Etwas was zu tum Teil nicht existiert weil es nun mal schon gezahlt wurde kann für diesen Teil doch auch keine Vorsätzlichkeit sein, oder?

Bitte brauche dringend mal einen Rat...
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Fallera
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« Antworten #4 am: 23. November 2011, 14:56:48 »

Rechtsempfinden und tatsächliches Recht ist gerade in Deutschland teilweise weit Auseinander!

Wenn sich das was Sie sagen durch Zahlen und Fakten belegen lässt, warum machen Sie sich dann Sorgen?
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« Antworten #4 am: 23. November 2011, 14:56:48 »



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MatzeImCaos
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« Antworten #5 am: 23. November 2011, 15:05:35 »

Weil ich nicht weiß wie ein Gericht urteilen würde.
Also wie gesagt Beweise und Fakten habe ich würde diese sogar als recht eindeutig ansehen.

Wenn ich Sie richtig verstehe, meinen Sie das ich den Prozess Gewinne sofern ich nachweisen kann das diese Forderung nicht bzw niemals existiert habe?
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Fallera
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« Antworten #6 am: 23. November 2011, 15:21:33 »

Naja letztendlich wird ein Gericht auch nach Fakten entscheiden! Wer die Fakten überzeugender darstellt, gewinnt!  wink
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