Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:43:25 *
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Autor Thema: Wie lange darf Gehalt gepfändet werden im lfd. Inso  (Gelesen 954 mal)
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Little Anne
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« am: 19. September 2011, 23:21:20 »

Also, folgender Sachverhalt (ich versuch's in Kurzform):
Ich hab mich im vergangenen Jahr von meinem Mann getrennt. Wir haben gemeinsam 3 Kredite laufen: Bei den Banken A und  B für das gemeinsam gebaute Haus und bei Bank C für, naja, sagen wir "zum-Finanzlöcher-stopfen" (alle 3 Kredite also bei 3 verschiedenen Banken).
Mein mittlerweile Ex-Mann kümmert sich um gar nix, was die Schulden betrifft. Er sieht zu, dass er offiziell nur um die 1000 € verdient und lebt glücklich und zufrieden. Ich verdiene bedeutend besser. Zwischenzeitlich habe ich Insolvenz angemeldet, das Verfahren ist seit Mai 2011 eröffnet. Die gesamte Schuldsumme lastet auf meinen Schultern. Für die Hauskredite steht eine Grundschuld im Grundbuch, so dass die Rückzahlung an die Banken A und B dadurch gesichert ist (sozusagen). Jetzt wurde das Haus verkauft, der Erlös deckt aber nicht die gesamte Schuldsumme. Bank A wurde komplett "befriedigt", Bank B fast.

So, nun zum eigentlichen Problem: Bank C hat sich den Kredit durch eine Gehaltspfändung gesichert. Seit November 2010 pfänden die nun schon fleißig mein Gehalt.

Meine Frage: Wenn die Schulden an Bank A vollständig getilgt sind, bei Bank B noch ein geringer Restbetrag offen ist - wie lange darf Bank C vorrangig mein Gehalt noch pfänden? Die vollen 6 Jahre oder gibt es da eine Befristung, damit die Bank B auch noch was abbekommt?
 dntknw Ich hab echt keinen Plan... Vielleicht kann mir da jemand helfen?
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 19. September 2011, 23:39:17 »

Bank C hat sich den Kredit durch eine Gehaltspfändung gesichert. Seit November 2010 pfänden die nun schon fleißig mein Gehalt.

- zu vermuten ist, dass die Bank C eine Lohnabtretung hat und somit seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens den pfändbaren Betrag erhält. Dies ist aber auch max. 2 Jahre befristet. Danach kommt der Treuhänder mit seiner Abtretung zum Zug und die vermutlich gestundeten verfahrenskosten werden vorrangig bereinigt.  Sollte vor Ablauf  der 6 Jahre alle im Insolvenzverfahren festgestellten Forderungen (Insolvenztabelle) sowie die Verfahrenskosten bereinigt worden sein, wäre evtl. ein Antrag auf vorzeitige RSB möglich.

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Little Anne
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« Antworten #2 am: 19. September 2011, 23:53:53 »

Whow - das ging ja flott mit der Antwort!
Ja, es ist richtig, dass die Bank C eine Lohnabtretung hat. Die erhalten bereits seit 11/2010 den pfändbaren Betrag, also bereits vor Eröffnung des InsoVerfahrens.
Versteh ich das so richtig: Im Mai 2011 ist das InsoVerfahren eröffnet worden, ab da also beginnen die zwei Jahre Befristung der Lohnabtretung an Bank C (auch wenn ich schon seit November 2010 mein Gehalt mit denen teile)? Und danach bekommen die nix mehr?! Oder werden die, wenn die Verfahrenskosten beglichen sind und Bank B seinen Anteil noch bekommen hat, nochmal "hinten drangehangen"?
Ich bin eigentlich nicht grade dusselig - aber das Insolvenzrecht ist für mich ein Buch mit 7 Siegeln. Ich versteh so manche Dinge nicht wirklich gleich auf Anhieb und frag lieber nochmal.  rougi Meinen TH brauch ich nicht zu fragen - der ignoriert mich weitestgehend. Alles schon probiert...

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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 20. September 2011, 00:05:20 »

Im Mai 2011 ist das InsoVerfahren eröffnet worden, ab da also beginnen die zwei Jahre Befristung der Lohnabtretung an Bank C (auch wenn ich schon seit November 2010 mein Gehalt mit denen teile)?

-> Ja, § 114 InsO.

Und danach bekommen die nix mehr?!

-> Doch, die Quote aus dem, was dann der TH kassiert und an alle GL zu verteilen hat, nach Bereinigung der Verfahrenskosten! Aber auch nur solange, wie die Forderung noch besteht.


Oder werden die, wenn die Verfahrenskosten beglichen sind und Bank B seinen Anteil noch bekommen hat, nochmal "hinten drangehangen"?

-> Wie gesagt, die erhalten dann eine Quote entsprechend der festgestellten Forderungshöhe (Insolvenztabelle).


Ich bin eigentlich nicht grade dusselig - aber das Insolvenzrecht ist für mich ein Buch mit 7 Siegeln.

-> Hihi, dazu habe ich gerade einen Aufsatz veröffentlich "Die Insolvenz, ein Buch mit 7 Siegeln"!


Ich versteh so manche Dinge nicht wirklich gleich auf Anhieb und frag lieber nochmal.

-> Fragen Sie so lange, bis Sie alles verstanden haben!

Meinen TH brauch ich nicht zu fragen - der ignoriert mich weitestgehend.

-> Der ist auch nicht Ihr Berater

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Little Anne
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« Antworten #4 am: 20. September 2011, 00:19:13 »

Danke - ich blick zwar noch nicht ganz durch, aber auf jeden Fall schon besser  wow
Ich kann durch den Hausverkauf und die Kündigung meiner Lebensversicherung durch den TH gar nicht sagen, wie hoch meine verbleibenden Schulden noch sind.
Ich kann das jetzt eh alles erstmal nur auf mich zukommen lassen. Also, Danke nochmal für die schnell Rückinfo!

Waaaaah - schon so spät?! shocked Gut's Nächtle - ich bin dann mal weg!

Ach ja, nur noch eine Sache: Wo finde ich Ihren Aufsatz mit den "7 Siegeln"  gruebel ?
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 20. September 2011, 00:19:13 »



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