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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:43:31 *
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Autor Thema: Wie lange darf noch gepfändet werden?  (Gelesen 2754 mal)
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chrisi0569
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« am: 10. September 2011, 15:57:36 »

Hallo Zusammen.

Zuerst einmal möchte ich mich für die Hilfen und Tipps auf diesen Seiten hier mal ganz, ganz herzlich bedanken. In meiner Insolvenz Zeit habe ich hier fast immer Antworten auf meine Fragen bekommen, was in der schweren Zeit absolut Hilfreich ist  wink

Eine Frage habe ich noch, seid 19.08.2011 sind meine 6 Jahre um. Habe heute vom Gericht einen Brief erhalten wo mir mitgeteilt worden ist, das meine sogenannte Wohlverhaltens- Zeit abgelaufen sei. Und das nun die Frist läuft wo Gläubiger und Treuhänder Einwände einlegen können für eine Versagung der RSB.
Meine Frage ist nun wie lange ist diese Frist? und wie lange darf der Treuhänder noch Pfänden lassen?

Das einzige was mir auf meiner monatlichen Lohnabrechnung aufgefallen ist, ist das die gesamte Wohlverhaltens- Zeit über als Text zu meiner Pfändung auch eine Nummer mit dem Text Pfändung stand.
Auf meinen beiden letzten Abrechnungen stand dann plötzlich Pfändung und dann die Anwaltskanzlei meines Treuhänders, hat das was zu bedeuten? und halt wie oben schon gefragt, wie lange darf er noch Pfänden lassen?

2te Frage:

Im Text vom $300 InsO, Absatz 5.2 habe ich folgendes gelesen:

 
Gegen Ende der Wohlverhaltenszeit führt der Treuhänder einen Teil der eingenommenen 
Geldbeträge an den Schuldner ab: im fünften Jahr 10 % und im sechsten Jahr 15 %. Sind die
nach § 4a InsO gestundeten Verfahrenskosten noch nicht berichtigt, werden Gelder an den
Schuldner nur abgeführt, sofern sein Einkommen nicht den sich nach § 115 Abs. der
Zivilprozessordnung (einzusetzendes Einkommen und Vermögen bei der Gewährung von
Prozesskostenhilfe) zu errechnenden Betrag übersteigt (§ 292 Abs. 1 Satz 5 InsO).
[/i]

Was bedeutet das? bekommt man etwas zurück? kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, oder?

Für Antworten sage ich Danke im Voraus  http://www.pleite-was-nun.info/modules/Forum/smf/Smileys/default/hi.gif" alt="hi" border="0" />

Allen noch ein schönes Wochenende.

Gruß Chris
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« Antworten #1 am: 10. September 2011, 18:56:33 »

Na so ein Zufall, dan haben wir ja am gleichen Tag...
Leider habe ich noch keine Nachricht vom Gericht.

Die Abtretung ihrer pfändbaren Einkommensbestandteile endete am 19.08.11.
Ihr Arbeitgeber kann also nicht den pfändbaren Betrag an den TH überweisen.
Sollte er dies doch tun, legen Sie ihm das Schreiben des Gerichts vor und fordern ihn auf, den kompletten Lohn auszuzahlen.

Die Frist für die Antworten des Th und der GL, ob Einwände gegen die Erteilung der RSB vorliegen wird hier mit 4 Wochen angesetzt. Danach wird entschieden.

Die Auszahlung des sog. Motivationsrabattes erfolgt mit der letzten Verteilung durch den TH.
Allerdings nur, wenn seit der Aufhebung des Verfahrens mindestens 49 Monate vergangen waren.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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« Antworten #2 am: 11. September 2011, 15:09:26 »

Danke für die schnelle Antwort.

Handele ich mir den damit keinen Ärger ein? Denn ich bin mir nicht sicher ob mein TH nicht noch nach Pfänden lässt um seine Auslagen decken zu wollen, oder darf er das nicht? Ich habe zwar irgendwas gelesen, das er seinen Anteil nur aus der Masse nehmen darf, jedoch anderer seits möchte ich auch nicht schlafende Hunde wecken.

Mfg Chris
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« Antworten #3 am: 11. September 2011, 20:20:36 »

Zitat
ich bin mir nicht sicher ob mein TH nicht noch nach Pfänden lässt um seine Auslagen decken zu wollen..

So was geht gar nicht.

1) Durch die pfändbaren Anteile, die bisher abgeführt wurden, dürften die Verfahrenskosten wahrscheinlich schon gedeckt sein..

2) Wegen der Kostenstundung wird jetzt geschaut, ob noch eine Restforderung gegen Sie besteht..
Wenn ja, heißt dies entweder zahlen oder weitere Stundung beantragen..
3) schlafende Hunde gibt es in diesem Zusammenhang keine.. wenn zuviel gepfändet wird, haben Sie einen Rückerstattungsanspruch. thumbup
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chrisi0569
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« Antworten #4 am: 14. September 2011, 20:36:58 »

Danke für die Antwort.

Habe meinen Arbeitgeber Informiert, mal sehen was jetzt passiert. Ich meine normaler weise müsste doch mein TH den Arbeitgeber informieren das er nicht mehr zu überweisen braucht oder nicht? Was ist wenn zuviel überwiesen worden ist? muss der TH das dann zurück erstatten?

Gruß Chris
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« Antworten #4 am: 14. September 2011, 20:36:58 »



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« Antworten #5 am: 15. September 2011, 17:26:49 »

Nein der Th muß nicht informieren.
Das Gesetz ist ja eindeutig, in Bezug auf die Dauer der Abtretung.

Ja, das nach dem 19.08. eingezogene Geld ist auszukehren.
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« Antworten #6 am: 15. September 2011, 18:45:43 »

Hallo Paps, Danke für die Antwort.

Allerdings habe ich eines doch noch nicht Richtig verstanden, mein Datum ist ja am 19ten also so zu sagen mitten im Monat, das heißt bis zu dem Datum ist das Pfänden rechtens. Danach habe ich jetzt verstanden nicht mehr, aber es wurde der volle Pfändbare Betrag abgeführt von meinem Arbeitgebers. Da er bisher nichts gehört hatte von einer Einstellung der Pfändung, weder durch den TH noch durch das Gericht. Heißt die Aussage " Geld ist auszukehren ", das der TH das zuviel erhaltene Geld zurück geben muss? oder kann er oder das Gericht das mit dem offenen Verfahrens- Kosten verrechnen?

Mfg Chris.
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« Antworten #7 am: 15. September 2011, 20:49:37 »

Ja, das Geld geht an Sie zurück.

Aber die Verrechnung mit den noch offenen Kosten ist durchaus üblich.

Wieviel im Monat des Ablaufes der Abtretung abzuführen ist, darüber streiten sich die Geister.
Grundsätzlich wäre ja bei einer Lohnzahlung nach dem 19. keine Rechtsgrundlage für die Abführung mehr vorhanden.

Hier wird es so gehandhabt, dass anteilig berechnet wird.
Also Pfändungsbetrag durch 31 mal 19.
Dieser Regelung hat sich mein AG auch angeschlossen.

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« Antworten #8 am: 15. September 2011, 21:03:57 »

Hallo Paps, Danke für die Antwort,

gleiches hatte ich mir auch schon gedacht. Über den weiteren Verlauf werde ich Euch auf dem Laufenden halten.

Gruß Chis
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chrisi0569
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« Antworten #9 am: 12. November 2011, 15:10:56 »

Hallo zusammen.

Heute ist endlich der Brief vom Amtsgericht gekommen mit der Inschrift .....wurde dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt.  juchu  biggrin

Ich hatte zwar im September mal bei Gericht angerufen um zu fragen wie lange das dauern kann, da meinte die Dame, das könnte sich bis zu einem Jahr hinziehen, da sie erst auf den Abschlussbericht des TH warten müssen. Und in meinem Fall, habe ich fest stellen müssen, das mein TH sehr schnell von Schnecken überholt werden kann.
Daher hätte ich nicht damit gerechnet, das heute bereits dieser Brief ins Haus geflattert, bin total Glücklich  wink

Eine Frage habe ich jedoch noch, bekomme ich auch noch einen Brief vom TH?, mit so einer Art Kostenaufstellung, oder vom Gericht wegen der Verfahrenskosten?

Wünsche allen noch ein schönes Sonniges Wochenende.
 
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« Antworten #10 am: 12. November 2011, 17:45:31 »

Der Treuhänder hat den Schlussbericht dem Gericht übersandt, also dort einsehen oder abfordern. Wenn er noch über den Zeitraum der Abtretung hinaus gesammelt hat muss er das jetzt auszahlen, Treuhänderkosten darf er davon abziehen. Dafür muss er Rechenschaft ablegen.
Gerichtskostenbescheid kommt noch, wenn diese nicht aus dem Pfändbaren bezahlt sind.
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Es grüßt der Alte
chrisi0569
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« Antworten #11 am: 12. November 2011, 17:56:36 »

Danke für die Antwort,....  hi
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