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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:44:06 *
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stef1601
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« am: 18. November 2009, 17:22:07 »

Mein Mann und ich sind im Insolvenz Verfahren. Seid Mai 2009

Mein letzter Brief vom Gericht war die Mitteilung das der Treuhänder Massunzulänglichkeit angemeldet hat. Das war am 7.9.09. Seid dem habe ich nix mehr gehört.


Mein Mann hat am 3.9. 09 den letzten Brief vom Gericht bekommen. Dort steht:

Niederschrift über das Ergebnis der Prüfung im Schriftlichen Verfahren

dort steht jetzt das alles geprüft worden ist und das keine unerlaubte Handlung angemeldet worden und das der Schuldner keine Forderungen bestritten hat...




Wir warten nun seid über 2 Monaten und es passiert garnix.
Ich habe nun gehört das wegen meine Massunzulänglichkeit die Gläubiger pfänden dürfen und mein Verfahren eingestellt wird??? Aber ich habe doch nichts falsch gemacht. Wieso soll ich jetzt keine RSB bekommen? Oder ist das ne falsch Info?
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paps
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« Antworten #1 am: 18. November 2009, 18:13:39 »

zur Masseunzulänglichkeit siehe anderen Tread.

I.d.R. vergehen zwischen Prüftermin und Schlusstermin nochmal einige Wochen.
Insofern ist noch nichts angebrannt.
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stef1601
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« Antworten #2 am: 18. November 2009, 18:29:03 »

Super also sind wir Zeitlich noch im Rahmen. Was passiert denn als nächstes bei meinem Mann? 



Zur Masseunzulänglichkeit  soll ich den anderen Tread lesen, aber dort werde ich jetzt verunsichert und eine Aussage bekommt man dort auch nicht wirklich. Am Anfang hat man mir gesagt es habe keine Folgen für mich die negativ sind und heute schreibt jemand das man keine RSB bekommt. Dann habe ich gegoggelt und sowas auch gelesen...das verunsichert schon.


Sorry, wenn ich so nerve, aber es beschäftigt mich sehr...
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paps
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« Antworten #3 am: 18. November 2009, 18:37:19 »

Sie sollten den Aussagen von ThoFa und Feuerwald schon trauen.
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stef1601
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« Antworten #4 am: 18. November 2009, 18:39:20 »

ok danke
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 18. November 2009, 18:39:20 »



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« Antworten #5 am: 18. November 2009, 20:02:40 »

Hallo Paps,

in einem meiner Threads haben Sie auf die Frage, wie lange die Zeitspanne zwischen Prüfungstermin und Schlusstermin in der Regel ausfällt folgendes geantwortet:

Von Eröffnung bis Aufhebung exakt 12 Monate (-10 Tage).

In diesem Thread antworten Sie weiter oben folgendes:

"I.d.R. vergehen zwischen Prüftermin und Schlusstermin nochmal einige Wochen."

Was ist nun zutreffend? Zwischen 10 Monaten und ein paar Wochen ist ja doch ein eklatanter Unterschied!

viele Grüße
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paps
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« Antworten #6 am: 19. November 2009, 16:23:12 »

Die Reihenfolge ist doch so.
Eröffnungs-, Prüfungs-, Schluss-Termin.

Danach erfolgt der Aufhebungsbeschluss.

Wo sollen sich da die Aussagen widersprechen?   gruebel

Das eine betrifft den Zeitraum von Eröffnung bis zur Aufhebung.
Das andere den Zeitraum von Prüftermin bis Schlußtermin.
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