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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:46:52 *
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Autor Thema: Wie lange findet man seinen Eintrag bei der in Insolvenzbekanntmachung ?  (Gelesen 1167 mal)
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Hannes
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« am: 14. März 2011, 14:55:18 »

Guten Tag an Alle !

Ich finde weder bei der Uneingeschränkten noch bei der Eingeschränkten Insolvenzbekanntmachung meinen Eintrag wieder !
Wie lange bleibt denn da so etwas da drinn stehen ?


Mit freundlichen Grüßen  

     Hannes
« Letzte Änderung: 14. März 2011, 15:30:10 von Hannes » Gespeichert
deagle
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« Antworten #1 am: 14. März 2011, 15:17:48 »

...
6.

Wann werden die Veröffentlichungen gelöscht?
Nach § 3 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677) in der ab dem 01.07.2007 geltenden Fassung (BGBl. I S. 509) werden die Veröffentlichungen zu einem Verfahren spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Die Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Erteilung oder der Versagung der Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Für Veröffentlichungen, die vor dem 01.07.2007 erfolgt sind, gelten dieselben Kriterien. Die Löschung erfolgt jedoch bereits nach einem Monat.



 wink zawinker...
 
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Hannes
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« Antworten #2 am: 14. März 2011, 15:40:29 »


Danke dir degale !

Aber verstanden habe ich das nicht ! Ich wundere mich sehr das ich mich da nicht mehr finde .
Weder da noch da !
Ich bin seit dem 9.Nov. 2010 in der Inso und hatte am 10.02.2011 meine Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur
Beschlußfassung.
Habe aber noch nichts Anderes in der Hand vom Gericht und stand die ersten Märztage noch drin .

Gruß Hannesjavascript:void(0);
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deagle
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« Antworten #3 am: 14. März 2011, 15:46:15 »

Versuchs mal unter Detailsuche

Bundesland und Gericht auswählen und Aktenzeichen eingeben.
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Hannes
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« Antworten #4 am: 14. März 2011, 16:24:05 »


Alles gemacht deagle ,weder da noch da bin ich nicht mehr .
Auf eine art ja auch froh !


Gruß Hannes
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 14. März 2011, 16:24:05 »



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paps
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« Antworten #5 am: 14. März 2011, 17:26:22 »

Kleinverfahren ohne nennenswerte Besonderheiten /abtretbare Beträge werden manchmal nach Ende der Anmeldungsfrist gelöscht.
Warum das so ist, weiß keiner so richtig.
Da die Seite ja den Bundesanzeiger ersetzen soll, hängt es vielleicht damit zusammen ?
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

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Molly
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« Antworten #6 am: 14. März 2011, 21:53:55 »

Hallo,

ich hätte dazu auch noch mal eine Frage? Zu diesem § 3. Heißt das nun, das 6 Monate nach Aufhebung des Verfahrens," ALLES"
gelöscht wird, selbst die Ankündigung der Restschuldbefreiung ?

Bei uns ist das anscheinend nicht so. Da stehen alle Verfahren seit 2005. Allerdings nur die Ankündigungen der Restschuldbefreiung.

In meinem Fall ist das so, das ich 6 Mal erscheine.

Und zwar  :   Sept . 09         = Eröffnung
              März 20010        = Prüfung n. Ablauf der Anmeldefrist
              Anfang Juli 2010  = Schlußverteilug zugestimmt
              Mitte Juli 2010   = Schlußverteilunng zugestimmt mit Angabe der Forderungshöhe
              Oktober 2010      = Ankündigung der Restschuldbefreiung
              Oktober 2010      = Aufhebung § 200 InSo

Sollten diese anderen , außer Aufhebung und Ankündigung der Restschuldbefreiung nicht schon längst gelöscht sein ?   

Gruß Molly

           
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tomwr
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« Antworten #7 am: 15. März 2011, 01:58:59 »

Wann werden die Veröffentlichungen gelöscht?
Nach § 3 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677) in der ab dem 01.07.2007 geltenden Fassung (BGBl. I S. 509) werden die Veröffentlichungen zu einem Verfahren spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Die Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Erteilung oder der Versagung der Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Theoretisch vielleicht. Praktisch nicht. Geh mal unter Insolvenzbekanntmachungen und such mal in einer Großstadt wie München, Hamburg, Berlin. Da stehen tausende Einträge drin ab 2004 (Aufhebungen, Abweisungen mangels Masse, Erteilung RSB) die definitiv nicht gelöscht sind.
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deagle
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« Antworten #8 am: 15. März 2011, 05:50:03 »

"Die Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Erteilung oder der Versagung der Restschuldbefreiung gelöscht."

Wenn ein RI/IK Verfahren in 10/2004 eröffnet wurde, wird irgendwann nach 10/2010 (eher Anfang 2011) der RSB-Beschluss rechrskräftig, ab da gelten die sechs Monate  wink

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tomwr
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« Antworten #9 am: 15. März 2011, 23:56:47 »

Du solltest Dir mal den Spass machen und tatsächlich unter Insolvenzbekanntmachungen zu suchen. Z.B. München, Entscheidungen im RSB Verfahren und dann letzte Seite gehen und die Dinger mal anklicken.
In den meisten steht, dass die Laufzeit der Abtretungserklärung 6 Jahre ab Anfang 2003 ist, einige auch mit Ende 2002. D.h. das Verfahren wäre etwa Anfang 2009 oder Ende 2008 beendet. Da sind 6 Monate längst vorbei.

Wenn man mal nach Abweisung mangels Masse schaut, findet man da jede Menge Einträge aus 2007 und 2008.
Zum Beispiel. Und auch die wären nach §3 Abs.1 InsoBekV nach 6 Monaten (nach Rechtskraft) zu Löschen.

"Die Wohlverhaltensperiode beträgt sechs Jahre, beginnend mit der Verfahrenseröffnung am 31.10.2002. "

Komisch. Irgendwie. Die WVP müsste demnach am 31.10.2008 beendet sein.  wink
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