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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:47:08 *
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Autor Thema: Wie lange gilt man als unterhaltsberechtigt ?  (Gelesen 390 mal)
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Stadtfuchs
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« am: 15. August 2010, 20:11:25 »

Hallo :-)

ich habe schon die ganze Zeit im Netz gesucht, gefunden auch einiges, aber es hat meiner Frage auch nichts genützt.

Folgendes:

Mein Mann ist noch im laufenden Verfahren etc.... hat einen Vollzeitjob.

Ich bin derzeit noch im Verfahren - Teilzeitjob 30 h wöchentlich.

Unsere Tochter , volljährig, Azubi im 1. Lehrjahr, wohnt bei uns .

Wo liegt denn die Grenze, das z.b. meine Tochter und ich noch als unterhaltsberechtigt liegen und beim Verdienst meines Mannes angerechnet werden ???

Wäre super wenn mir da jemand weiterhelfen kann. Ich habe schon des öfteren die Pfändungstabellen gelesen, aber richtig helfen konnte sie mir auch nicht.


Herzlichen Dank für Eure Antwort.
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Fallera
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« Antworten #1 am: 15. August 2010, 20:56:51 »

Ihre Tochter ist auf jedenfall bis zum Ende der 1. Ausbildung Unterhaltsberechtigt.

Bei Ihnen liegt es im Ermessen des Gerichtes, sofern der TH beantragt sie nicht mehr zu berücksichtigen.
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« Antworten #2 am: 15. August 2010, 21:55:54 »

Danke für die Info .-)

Okay,  das mit der Tochter ist ja schon mal gut :-)) Nur bei mir, liegt das nicht an dem was ich  netto verdiene ??? Ich liege ja auch um einiges unter dem was ich verdienen könnte ohne das ich was abzwacken müsste.....

Nun gut, wir werden sehen was der TH meines Mannes sagt.

Schönen Abend Euch.
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Fallera
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« Antworten #3 am: 15. August 2010, 22:13:37 »

Generell sind sie als Ehefrau Unterhaltsberechtigt. Eine Einkommensgrenze gibt es so pauschal nicht.

Sollte der TH der Meinung sein, Ihr Einkommen wäre zu hoch um als Unterhaltsberechtigt zu gelten, so muss er
dies beim zuständigen Gericht beantragen und nur das Gericht kann entscheiden, ob sie unterhaltsberechtigt sind oder nicht.
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« Antworten #4 am: 16. August 2010, 07:56:15 »

Guten Morgen :-)
Herzlichen Dank für die Info - dies hat meine Fragen beantwortet . Ansonsten hoff ich dann mal, falls der TH dies bei Gericht beantragt,  das sich dann dies zu unsren Gunsten entscheidet.

Schönen Tag Euch allen und einen guten STart in die neue Woche :-)
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« Antworten #4 am: 16. August 2010, 07:56:15 »



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