Hallo Evelyn!
Schön, dass Du zu uns gefunden hast und Dich mit Deinem Problem uns anvertraust, und sorry, dass ich erst jetzt darauf antworten kann (mache das hier nur nebenbei...).
Generell sieht es bei Dir gar nicht sooo schlimm aus; Du hast sozusagen noch alles in der Hand und kannst das Gelingen Deiner Unternehmung maßgeblich beeinflussen.
Am besten machst Du erst einmal eine Aufstellung darüber, wer von Deinen Gläubigern noch wieviel Geld bekommt (sie sind übrigens alle verpflichtet, Dir auf Antrag [b:dba3c667d5]kostenlos [/b:dba3c667d5]eine aktuelle Aufstellung ihrer Forderungen auszuhändigen). Dadurch sparst Du Zeit und winkst sozusagen mit dem Zaunpfahl, da Du in Deinem Schreiben ja nicht nur die Forderungsaufstellung verlangst, sondern auch darauf hinweist, dass Du Dich in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindest und beabsichtigst, das Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen... (ein entsprechendes Musterschreiben für diesen Zweck findest Du
hier).
Wichtig für Dich sind auf jeden Fall folgende Dinge:
- hast Du bei einem Gläubiger (z. B. der CitiBank; so war es bei mir!) eine sog. Lohnabtretung unterschrieben, so erhält dieser Gläubiger noch zwei Jahre Deine gesamten pfändbaren Beträge. Es sei denn, die Abtretung ist rechtlich unwirksam oder bei Deinem Arbeitgeber besteht ein sog. Abtretungsausschluß (-> nachfragen!).
- Während des Verbraucherinsolvenzverfahrens musst Du auf die pfändbaren Beträge Deines Einkommens verzichten, d. h. von den erwähnten 300,00 Euro kannst Du Dich gedanklich schon einmal lösen..., obgleich in den letzten Jahren der Wohlverhaltensperiode dieser Betrag - als Ansporn sozusagen - etwas verringert wid.
- Wenn Du die Kosten des Verfahrens nicht selbst aufbringen kannst, werden sie Dir auf Antrag bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet. Während des gesamten Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens müssen Deine Gläubiger solange auf Deine pfändbaren Beträge verzichten, bis die gestundeten Verfahrenskosten getilgt sind. Danach musst Du den verbleibenden Betrag innerhalb von weiteren 4 Jahren in Raten zurückzahlen, soweit es Deine Einkommenssituation erlaubt. Dabei gelten die Regelungen und Einkommensgrenzen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (auf jeden Fall beantragen!).
An dieser Stelle würde ich vorschlagen (und das ist bestimmt auch das, was die "freundliche" Schuldnerberaterin meinte), dass Du Schritt für Schritt vorgehst und Dich - natürlich erst bei der Schuldnerberatung und anschließend - einfach mal wieder hier meldest und uns berichtest!
Gerne stehen wir Dir auch weiterhin unterstützend zur Seite!
Viel Erfolg und hoffentlich bis bald!
Jose