Guten Tag,
ich grüße freundlich als Neuling und habe auch sofort eine (komplizierte?) Frage.
Falls falsch plaziert, bitte verschieben,vielen Dank!
Sachstand:
Nach Erwerbslosigkeit seit 01/08 in Vollzeitarbeit, hier fallen regelmäßig Überstunden an.
Ich bin im4ten Jahr der WVP, der TH ist, vorsichtig formuliert, "grenzwertig", ging verbal auch schon mal unter die Gürtellinie, von daher ist hier meinerseits keinerlei Vertrauen in die Richtigkeit seiner Aussagen/Berechnungen.
Nachdem ich meine erste Gehaltsabrechnung vorlegte, schickte er mir eine Liste mit den pfändbaren Anteilen des Gehalts.
Kein Hinweis auf auf den o.a. § 850, kein Hinweis auf anteiligen Selbstbehalt für kommendes Urlaubs/Weihnachtsgeld....
Ich habe also brav überwiesen und bin erst gestern im i-net auf den 850er gestoßen.
Da ich für die Monate 02 + 03 2008 43,5 Überstunden für insgesamt 456,28 € brutto geleistet habe, möchte ich diesen Monat eine "Gegenrechnung aufmachen", grob über den Daumen habe ich 200.-€ zuviel bezahlt.
Den exacten Betrag möchte ich gerne mit diesmonatigen Überweisung verrechnen, brauche hierfür aber genaue Zahlen und Rechtssicherheit.
Wie rechnet man nun das Brutto für die Mehrarbeitsstunden in netto um?

Lohnsteuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirche.
Wäre schön, wenn jemand helfen könnte.
freundliche Grüße