Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 08:48
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:48:34 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Wie "reich" pleite gehen  (Gelesen 1095 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
rbrech
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 15

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 28. Mai 2010, 16:36:46 »

Hallo zusammen,

bin selbstständig und habe Schulden (auch beim Finanzamt). Zeitgleich habe ich aber selbst noch Geld von einem solventen Gläubiger zu erhalten. Forderung stellt der Gläubiger zwar streitig, ich bin aber laut Aussage meines Anwaltes im Recht. Das Geld, wenn ich es erhalte, würde nicht reichen um die Insolvenz zu verhindern, wäre aber ausreichend für einen Neustart (dann auf einen anderen Namen). Wie kann ich nun das Geld aus meiner offenen Forderung "retten" für einen Neuanfang und mit meinen Schulden insolvent gehen? Weiß jemand einen Rat?

Gruss
Gespeichert
Fallera
Moderator
*****

Karma: 6
Offline Offline

Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #1 am: 31. Mai 2010, 10:24:08 »

Das ist sehr schwierig bis unmöglich! Wie hoch sind denn die Schulden und wie hoch die Forderung?

§ 290 Inso Abs. 4: Versagung der Restschuldbefreiung
der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat,

Ich wüsste nicht, wie das funktionieren soll ohne die Insolvenz zu gefärden!
Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
rbrech
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 15

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 31. Mai 2010, 11:53:00 »

Die Schulden betragen 400 000 Euro, davon 200 000 Euro fürs Finanzamt. Gegen die Forderung des Finanzamts gehe ich aber noch vor, da die unberechtigt oder zumindest zu hoch ist (ist Ergebnis einer Steuerprüfung). 200 000 Euro habe ich noch vom Gläubiger zu erwarten.
Ich wollte das nun so regeln, dass eine Vertrauensperson eine Forderung gegen mich stellt (per Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid abgesichert). Wenn ich dann die 200 000 Euro erhalte, werde ich die Forderung der Vertrauensperson im Zuge "einer Einigung" mit 75 % bedienen. Aktuell darf ich ja die Reihenfolge der Bezahlung meiner Gläubiger noch selbst bestimmen oder nicht? Auch ein IV könnte doch später nicht sagen, dass diese Einigung nicht gut war und das Insolvenzverfahren gefährden? Was meint Ihr?
Gespeichert
Fallera
Moderator
*****

Karma: 6
Offline Offline

Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #3 am: 31. Mai 2010, 12:08:18 »

Woher sollte die Forderung Deiner Vertrauensperson denn kommen? Das müsstest Du ja belegen!

Ich halte das für sehr Fragwürdig!!  gruebel

Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
rbrech
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 15

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #4 am: 31. Mai 2010, 13:15:21 »

Die Forderung ist einigermaßen glaubhaft ausgedacht (Privatdarlehn). Warum aber sollte der IV nach Rechtskraft einer titulierten Forderung und anschließendem Vergleich nachfragen, worum es bei der Forderung ging? Ist doch unwahrscheinlich. Wenn ja ist es natürlich brenzlig, müßte mir dann eine ordentliche Geschichte ausdenken.
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 31. Mai 2010, 13:15:21 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Fallera
Moderator
*****

Karma: 6
Offline Offline

Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #5 am: 31. Mai 2010, 13:30:49 »

Weil privatdarlehen in den meißten Fällen naja sagen wirs mal "muffeln" und TH oder Gerichte immer Misstrauisch sind, ob deren echtheit!
Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
rbrech
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 15

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #6 am: 31. Mai 2010, 13:57:35 »

Gut, aber die Vertrauensperson ist kein Familienangehöriger, das macht es schon mal glaubhafter. Aber wie schon geschrieben, die Forderung wird ja rechtskräftig tituliert, es spielt dann doch keine Rolle mehr, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Als Schuldner muß ich sie ja dann zahlen. Wenn ich die dann noch runtergehandelt habe, was mir ja bei anderen Gläubigern nicht gelungen ist, sieht es ja korrekt aus im Sinne der Schuldentilgung. Der IV wird doch nicht rechtskräftige Titel auf Glaubwürdigkeit prüfen, oder? Das wäre doch auch eigentlich vergebene Liebesmüh. Kann der IV denn noch Zahlungen an Gläubiger im Nachhinein zurückfordern (vom Gläubiger)?
Gespeichert
Fallera
Moderator
*****

Karma: 6
Offline Offline

Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #7 am: 31. Mai 2010, 14:02:29 »

Ich kann und möchte hier keinen wirklichen tip abgeben! das was du vorhast ist betrug und somit strafbar.  nono

der iv wird evtl. lastschriften zurückbuchen lassen aber keine Übwerweisungen!

Ich wäre sehr sehr vorsichtig! gruebel
Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
rbrech
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 15

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #8 am: 31. Mai 2010, 14:09:57 »

Danke für die Antworten! Die genannte Vorgehensweise wäre eine Möglichkeit von vielen, natürlich gibts noch viele andere und ich will natürlich eine ordentliche Lösung mit den Gläubigern hinbekommen. Nur wenn das eben scheitert, wäre das ev. eine (dann unsaubere) Lösung.
Gespeichert
Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #9 am: 31. Mai 2010, 18:50:32 »

Kann der IV denn noch Zahlungen an Gläubiger im Nachhinein zurückfordern (vom Gläubiger)?


ja, er kann.

und ich stimme fallera auch zu
Gespeichert
makro
weiß was
*****

Karma: 3
Offline Offline

Beiträge: 533

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 63


« Antworten #10 am: 31. Mai 2010, 21:32:01 »

vor allem wenn es die Rückzahlung eines Privatdarlehens sein soll, dann wird er nach dem Zahlungseingang dieses Darlehens fragen! Gerade Zahlungen an nur einen Gläubiger und dann noch mit einer höheren Summe sind sehr sehr auffällig!
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.4317 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz