Was den Anwalt anbelangt hilft vielleicht die Rechtsanwaltskammer oder der Ombudsmann. Auf jeden Fall könnte es dafür den Beratungsschein geben.
Das mit den 100€ hab ich überlesen. Könntest du diese denn wirklich aufbringen?? Ausserdem warum sollte sich der Gläubiger auf eine so kurze Laufzeit einlassen. Wenn du diese 2 Jahre zahlen kannst kannst du sie auch 6 Jahre zahlen.
Überblick bringen auch natürlich die Mahngerichte, Schufa und andere Auskunfteien, aber deswegen hat der RA noch immer eine Rechnung welche er irgendwann beglichen haben möchte.
Ob Schuldnerberatung oder RA spielt bei Vergleichen keine wirkliche Rolle. Der Sachbearbeiter hat seine Vorgaben und damit basta. Wenn mir im Geschäft einer einen Vorschlag mit x% anbietet und der eigentliche Gläubiger sagt nein ich will aber y% dann gebe ich es so weiter. Gerade größe Gläubiger sind da gnadenlos, gerade bei jungen Schuldnern. Es ist einfach so also versteif dich da nicht zusehr rein, dass das klappt.