Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:52:12 *
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Autor Thema: Wie wird es weiter gehen ?  (Gelesen 3771 mal)
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FuSchnickens
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« am: 07. Januar 2008, 19:59:03 »

Hallo,

wir haben drei Kinder, für eins erhalten wir Unterhalt. Folgendes Problem kommt nun auf uns zu. Nein ich fange vorne an. Ich habe meine Frau kennengelernt und sie hatte bereits ein Kind. Danach haben wir ein Wunschkind "fabriziert" und da es kam wie es kommen musste kam auch noch ein 3tes Kind. Meine Frau konnte daher 3,5 Jahre nicht arbeiten gehen. Bei einem Nettoeinkommen von 1.000 meiner Frau und dem dagegen gestellten Erziehungsgeld und Kindergeld fehlten uns jeden Monat 400 Euro. Diese habe ich dann, weil ich nicht nein zu mir und zu meiner Frau und den Kindern nein sagen konnte. Mein Fehler.

Im Laufe der letzten 5 Jahre sind zu den damals vonhandenen 20.000 Euro noch 55.000 Euro dazu gekommen. Viel Geld daraus reslutiert aus einer verkorksten Selbständigkeit im Versicherungsbereich. Also unter dem Strich haben wir 75.000 Schulden bei verschiedenen Gläubigern.

Wir haben bisher alles bezahlt. Nun ist es so das der Erzeuger der großen Tochter arbeitslos und da sie schon 12 ist und wir verheiratet sind und genug Geld verdienen werden wir vom Amt keinen Vorschuss erhalten. Bock auf neue Arbeit hat er auch nicht mehr und wird seinerseits die PI anmelden. Der Unterhalt wird solange noch kommen bis er Arbeitslosengeld erhält aber danach ist Schicht im Schacht und da wir seit Jahren rumkrebsen wollen wir nun auch den schwierigen Weg in die Insolvenz gehen.

Wenn die Gläubiger sich damit zufrieden geben würden das wir die Hälfte der Schulden in Höhe der hältigen Raten zahlen würden dann hätten wir kein Problem damit. Machen die sowas hat jemand Erfahrungen ? Oder wollen die eine Einmalsumme habe wie man es oft mitbekommt.

Ich meine bei unserem Nettoeinkommen sind bei 5 Personen 0 Euro pfändbar, so steht es zumindest geschrieben.

Wir würde das von statten gehen ? Kommt man dann erst mal bei uns zu Hause pfänden und geht dann an die Arbeitgeber ran ?
Wie sieht das aus wenn ich durch die Pfändung beim Arbeitgeber meinen Job verlieren würde ?
Wie beantrage ich das alles und wie geht das alles seinen Weg ?

Ich hatte schon überlegt selber alle anzurschreiben um eine Lösung zu finden. Meine Frau meint dass wir uns besser Hilfe holen sollten.

Was meint Ihr ? "Schiss" habe ich schon vor dem was kommen könnte.

Danke vorab an alle die mir hier helfen bzw. antworten.

Der FuSchnickens
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DennisK
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« Antworten #1 am: 07. Januar 2008, 20:26:00 »

hallo,

erstmal in die pfändungstabelle schauen unter 4 unterhaltspflichtigen personen, wobei ich nicht genau weiß, wie das mit der 12 j. tochter aussieht. bei 4 personen inkl. die 12 j. ist bis netto 1979,99 nichts pfändbar.
ich bin z.b. monteur und verdiene netto bis zu 4000€ und da ist nichts pfändbar, also ich will sagen, es ist nicht alles pfändbar.

dann eine sache aus meiner inso-zeit: ich habe eine nachberechnung vom kindergarten bekommen, nun bin ich schon fast in der WVP und die wollten 92 euro haben. also die 92 euro sind nicht die welt, aber 1. darf ich keinen gläubiger bevorzugen und 2. kann ich doch nichts zahlen, weil lt. pfändungstabelle nix über bleibt, was ich abgeben könnte.
also mit deiner idee, die hälfte der schuldsumme abzutragen, ist ein rechenexempel:
75000, die hälfte 37500 geteilt durch die monate der inso-dauer, 72 monate, macht 520 euro jeden monat, ohne zinsen.
also nix zu pfänden, dann auch nix zahlen.
es hat lange gedauert, bis meine ex-frau und ich uns ein dickes fell angeeignet haben, denn das ist manchmal nicht schlecht.
gelbe briefe, gerichtsvollzieher, EV, und wieder von vorne, briefe von den gläubigern (kennt jeder, die ganzen unternehmen)

ich habe regelinsolvenz, da über 20 gläubiger und noch immer selbstständig, dann musst du dir viel hier im forum durchlesen und zu verstehen lernen. oder fragen. habe meinen inso-antrag selbst gestellt.
meine ex-frau ist zur örtlichen schuldnerberatung gegangen, verbraucherinsolvenz, und hat dort tatkräftige unterstützung bekommen.
wer hat denn die schulden, beide?

arbeitgeber: das ist immer abhängig vom IV, meine läßt mich die pfänbaren bezüge selber errechnen und meldet sich nur bei unstimmigkeiten. also keine pfändung vom IV beim AG.

so reicht erstmal und sacken lassen. *gins*

gruß dennis
« Letzte Änderung: 07. Januar 2008, 20:29:56 von DennisK » Gespeichert
Feuerwald
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« Antworten #2 am: 07. Januar 2008, 20:28:07 »











Externe Hilfe einer Schuldnerberatung und/oder einem spezialisierten Anwalt ist ratsam.

Sie müssen zunächst nicht alles in einen Topf werfen.

Da sind einmal Sie, als ehemaliger Selbständiger
und einmal Ihre Frau.

Nicht alle Schulden dürften von Ihnen beiden stammen.  Da sind Schulden die nur Sie haben, da sind sicher Schulden die nur Ihre Frau hat und dann gibt es Schulden für die Sie gemeinsam einzustehen haben.

Ähnlich ei der Kindern. Die Tochter aus 1. Ehe ist nicht automatische eine gesetzlich unterhaltspflichtige Person, die bei der Berechnung des Pfändungsbetrag zu berücksichtigen ist.

Nun müssten auch noch die Einkommen getrennt betrachtet werden. Es wird ja kein Familieneinkommen summiert, dass dann der Pfändung unterliegt.

So haben Sie ein Einkommen und sind Ehefrau + 2 Kindern zum Unterhalt verpflichtet, solange die Ehefrau keine eigenen existenzsichernden Einkünfte hat

Dann hat/wird (irgendwann) Ihre Frau ein Einkommen haben und wäre für 3 Kinder zum Unterhalt verpflichtet, das Sie als Verdiener vermutlich nicht zu berücksichtigen wären.
 
Daher erst mal feststellen

Wer schulden was und wem
Wer hat welches Einkommen und was wäre davon pfändbar.

PS: Gewöhnlicher Hausrat ist unpfändbar.  Es kommt in aller Regel auch kein Treuhänder zu Ihnen nach hause um Hausrat zu pfänden. Das Vermögen ist in den Antragsverzeichnissen anzugeben.

Bei Ihnen wäre - als ehemaliger Selbständiger - zudem zu prüfen, ob Sie unter die Vorschriften des Verbraucherinsolvenzverfahresn fallen oder ein regelinsolvenzverfahren anstreben müssten.  Beides führt zum Ziel, der Restschuldbefreiung. Nur sind die Antragswege etwas anders.

Deshalb, Schritt für Schritt alles durchdenken und ordnen und dann entscheiden ...

Gruss
Feuerwald

 




 
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FuSchnickens
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« Antworten #3 am: 07. Januar 2008, 20:39:59 »

Erstmal vielen vielen Dank für Ihre Hilfe.

Ein großer Kredit läuft auf meine Frau und ein großer auf mich wo sie als 2ter Kreditnehmer drin steht. Das heißt unterm Strich wohl das wir beide "dran" sind oder  rougi ?

Anders herum hätte die Bank sowohl meiner Frau wie auch mir keinen Kredit hätte geben dürfen aber das ist eine andere Sache. Wir haben das Geld ja genommen  undecided

Wir haben "nur" eine Abzahlung aufgrund der Selbständigkeit zu zahlen. Selbständig bin ich seit 2006 nicht mehr.

Ich werde morgen einen Termin vereinbaren bei einer Beratung und dann sehen wir mal weiter.

Wen ich der Bank und allen anderen einen "Vergleich" anbiete, würden die das akzeptieren oder gehen die den harten Weg. Unser Bankberater war sehr sehr nervös als wir das Thema angesprochen haben und meinte nur ob ich keine Angst hätte meinen Job zu verlieren  gruebel.

Da wir ja bald keinen Unterhalt mehr erhalten werden gehört die große Tochter doch auch zu unseren Kinder im Sinne der Pfändung oder etwa nicht ?

Meine Frau hat ein Durschnittsnetto von 700 Euro und ich habe ein Durschnittseinkommen von 1900 Euro. Dazu kommen 462 Euro Kindergeld ( wird das angerechnet ?)

Vielen Dank noch einmal vorab  thumbup
« Letzte Änderung: 07. Januar 2008, 20:41:31 von FuSchnickens » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 07. Januar 2008, 20:52:42 »

hallo nochmal,

kindergeld ist für die kinder. wird nicht berücksichtigt.

warum angst um den job, vielleicht hat er ja angst um seinen, wenn ihr den kredit nicht mehr zahlen  könnt. *lol*
ich würde schnell die inso einläuten, dann können die gläubiger nicht mehr pfänden, oder EV abverlangen, wenn noch nicht abgegeben.
wie gesagt, die IV lassen gut mit sich reden, dass man die pfändbaren bezüge selbst errechnet und die lohnabrechungen dort dann einreicht, damit du keine probleme beim arbeitgeber bekommst.

okay, bei der frau bleibt nichts zu pfänden, lt. tabelle mit 3 unterhaltspflichtigen.
bei dir ist die frau mit 700 € gehalt, wohl noch mit anzurechnen, bleibt also eventl. bei 3-4 unterhaltspflichtigen pers. die 12 j. bleibt immer noch zu klären. fahrgeld ist fändungsfrei, vielleicht kommst du dann noch unter 1900€.

selbst 100 euro jeden monat an den IV zu zahlen, ist besser und günstiger als die hälfte der schuldsumme zu begleichen.

gruß dennis



« Letzte Änderung: 07. Januar 2008, 21:01:51 von DennisK » Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 07. Januar 2008, 20:52:42 »



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FuSchnickens
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« Antworten #5 am: 07. Januar 2008, 20:55:29 »

Vielen Dank Dennis K.

Ich werde schnellstens einen Termin bei einem Berater/in machen.

Vielen vielen Dank, natürlich auch an Feuwerwald.


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Feuerwald
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« Antworten #6 am: 07. Januar 2008, 21:34:19 »

"Da wir ja bald keinen Unterhalt mehr erhalten werden gehört die große Tochter doch auch zu unseren Kinder im Sinne der Pfändung oder etwa nicht ? "

-> da es nicht Ihre (leibliche) Tochter ist, ist die Tochter nur bei Ihrer Frau zu berücksichtigen, der leiblichen Mutter. Ganz unabhängig davon, ob der leibliche Vater Unterhalt zahlt.

Es könnte bei Ihnend aher auf zus. 2 Personen kommen, die zu berücksichtigen sind, Ihre zwei Kinder, denn Ihre Ehefrau könnte - wegen eigenen Einkünften - auf Antrag und je ach Entscheidung des Gerichtes ebenso ganz/teilweise unberücksichtigt bleiben.



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« Antworten #7 am: 17. Januar 2008, 19:41:14 »

Wir haben nächste Woche einen Termin bei einer Beratung. Auf Empfelung dieser Seite sind wir darauf gestossen. Ist es richtig dass man den Anwalt dann bezahlen muss wenn es soweit ist ?

Vielen Dank vorab und einen schönen Abend noch.

Gruß

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« Antworten #8 am: 17. Januar 2008, 20:20:45 »

Sehr geehrter Herr,

ein Anwalt wird in den allermeisten Fällen derartiger Schulden einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht anfordern, so dass Sie vermutlich keine Anwaltskosten zu tragen haben.

MfG
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« Antworten #9 am: 17. Januar 2008, 23:34:01 »

Sehr geehrter Herr,

ein Anwalt wird in den allermeisten Fällen derartiger Schulden einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht anfordern, so dass Sie vermutlich keine Anwaltskosten zu tragen haben.

MfG
RA Hechler

Dann werde ich das Morgen bei der genauen Terminabsprache mal ansprechen. Was soll ich sagen wenn die sagen ich muss den Anwalt selber bezahlen ? Soll ich dann Abstand von der Sache nehmen ?
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« Antworten #10 am: 18. Januar 2008, 13:37:07 »

Hol Dir doch erst einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht und dann gehst Du zum Anwalt. So stehst Du schon mal nicht mit leeren Händen da.
Ein seriöser Anwalt ist Dir dann sicherlich behilflich sein.
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« Antworten #11 am: 18. Januar 2008, 16:07:17 »

Laut Aussage des Beraters werden die Beratungshilfescheine bei Leuten mit doppelten Einkommen und fester Arbeit zu 100 % abgelehnt werden.

Kann mir hier jemand Erfahrungswerte nennen ? Ich meine uns ist das egal. Das Geld bekommen wir zusammen und danach sind wir "Schuldenfrei".


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Penelope
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« Antworten #12 am: 19. Januar 2008, 08:30:27 »

Hallo FuSchnickens,

bin jetzt zwar kein Experte, kann aber zu dem Beratungsschein sagen,
das Ihr es probieren solltet. Es kommt auf einen bestimmte Betrag an, und auf monatliche Kosten. wie z. B. Ratenzahlungen.
Bei uns war das wirklich eine schnelle Sache.
Mein Mann arbeitet 1400,- Netto, ich war arbeitslos 717,-
davon wurden bei uns abgezogen Miete, Ratenzahlungen, Strom usw.
da blieben ungefähr 850 Euro übrig für uns. Den Schein haben wir widerspruchlos eine Woche später zugesendet bekommen.
Also einfach mal beim Amtsgericht zum Rechtspfleger gehen und nachfragen.
Viel Glück weiterhin.....
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« Antworten #13 am: 21. Januar 2008, 16:53:34 »

Hallo FuSchnickens,

bin jetzt zwar kein Experte, kann aber zu dem Beratungsschein sagen,
das Ihr es probieren solltet. Es kommt auf einen bestimmte Betrag an, und auf monatliche Kosten. wie z. B. Ratenzahlungen.
Bei uns war das wirklich eine schnelle Sache.
Mein Mann arbeitet 1400,- Netto, ich war arbeitslos 717,-
davon wurden bei uns abgezogen Miete, Ratenzahlungen, Strom usw.
da blieben ungefähr 850 Euro übrig für uns. Den Schein haben wir widerspruchlos eine Woche später zugesendet bekommen.
Also einfach mal beim Amtsgericht zum Rechtspfleger gehen und nachfragen.
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Bei uns würden ohne Schulden 2000 Euro überbleiben. Abzüglich Miete und Strom haben qir noch 1200 Euro über. Dazu kommt dann noch das Kindergeld, sprich 1700 Euro bleiben ungefähr über.

Ich werde mich morgen mal beim Amtsgericht erkundigen.

Vielleicht kann mir auch einer einen Tip hinsichtlich einer IV Beratung bzw. Durchfürhung im Raum Duisburg geben.
« Letzte Änderung: 21. Januar 2008, 17:13:22 von FuSchnickens » Gespeichert
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« Antworten #14 am: 22. Januar 2008, 11:11:12 »

Hallo,

wir hätten heute Abend einen Termin bei einer privaten Beratung gehabt. Der meinte bei unserer Lage brauchen wir die Gläubiger gar nicht erst anzuschreiben und versuchen eine Lösung ohne die Inso herbei zu führen. Wir sollten direkt eine Inso beantragen.

Nun habe ich bei der städtischen Beratungsstelle angerufen und die meinten solange keine Mahnungen oder Vollstreckungsbescheide vorliegen ist man auch nicht Zahlungsunfähig. Und die Dame sagte auch das es zwingend notwendig ist sich vor Einleitung bzw. Beantragung eines Verfahrens eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen.

Sie hat uns geraten dass wir ein Konto bei einer Bank zu errichten die nicht involviert ist um dann dort das Gehalt eingehen zu lassen da wir bei unserer Bank einen Dispo haben und unter Umständen, also mit Sicherheit, die Konten bei den beiden Banken die wir haben gesperrt werden würden sobald wir diese anschreiben.

Wir sollten nun selber alle Gläubiger anschreiben und die Lage schildern und sobald einer dort Nein sagt können wir die Insolvenz beantragen.

Was ist nun richtig ? Kann man eine Inso ohne Mahnungen beantragen ?

Muss mann sich vorher anstrengen eine Einigung außerhalb des Gerichtes zu erwirken ?

Danke vorab.


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