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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:53:06 *
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Autor Thema: Wieso nicht Regelinsolvenz?  (Gelesen 980 mal)
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Orchidee76
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« am: 27. August 2006, 08:01:41 »

Hallo zusammen,

ich bin grad ganz neu registriert und hoffe ich bin hier halbwegs richtig. Wenn nicht, sorry! Also ich habe beim Amtsgericht Regelinsolvenz beantragt (ich bin seit November 2005 selbständig). Da aber in jüngster Vergangenheit die Aufträge ausgeblieben sind, habe ich beim Amt HartzIV beantragt (wurde auch bewilligt) aber behalte meine Selbständigkeit bei. Ich hoffe auf eine bessere Auftragslage. Nun bekam ich heute Post, daß bei mir das Regelinsolvenzverfahren nicht zum tragen kommt, da ich \"Arbeitslosengeld\" beziehe. Aber eigentlich wurden mir doch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bewilligt. Das Gewerbe ist nach wie vor nicht abgemeldet. Weshalb findet da das Regelinsolvenzverfahren bei mir nun keine Anwendung? Kennt jemand die Rechtslage. Ich würde mich über eine Antwort freuen, da ich innerhalb von 2 Wochen eine Änderung der Verfahrensart beantragen soll.

Vielen Dank schon mal im Voraus!
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ThoFa
weiß was
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WWW
« Antworten #1 am: 28. August 2006, 20:28:21 »

Hallo,

das ist im Forum nicht zu beantworten, da man dazu das Schreiben des Gerichtes kennen und weitere Details haben muss.
Geben Sie mir mal per PN Ihre Telefonnummer ich rufe Sie dann morgen oder übermorgen an, dann können wir mal schauen was das Sache ist.

MfG

ThoFa
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nuki
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« Antworten #2 am: 30. August 2006, 00:15:05 »

Hallo,

so wurde mir das auch gesagt (habe erst gefragt); Regelinso nur für größere Firmen. Inhaber von Minifirmen mit ALGII sollen in Verbraucherinso und das Gewerbe abmelden. Woraufhin natürlich vom Arbeitsamt Sperre droht, weil man jede Möglichkeit Einkünfte zu erzielen, nutzen muß.

Bitte schreib mal, wie das bei Dir ausgeht, ich hab noch keine Lösung.

Schöne Grüße Nuki
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