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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:54:06 *
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Autor Thema: Wieviel darf ich hinzuverdienen  (Gelesen 3364 mal)
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hexenengel226
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« am: 17. März 2008, 17:04:06 »

Hallo,
habe heute beim stöbern im internet diese seite entdeckt und habe mich sofort angemeldet.
hab da eine frage, für die ich eine antwort suche.
ich bin seit 2 jahren im privatinsolvenz. bin fest angestellt und verdiene monatlich aber nur 796,-€ netto.
jrtzt hätte ich die möglichkeit nebenbei noch bis 400,-€ hinzu zu verdienen.
darf ich das?
muss ich das meinem insolvenzanwalt melden?
schon mal danke für die hilfe.
lieben gruss
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paps
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« Antworten #1 am: 17. März 2008, 18:53:57 »

Verfahren bereits beendet?
Wieviel unterhaltsberechtigte Personen?

Wenn Sie regelmäßig eine volle Wochenarbeistzeit (40h) absolvieren, sollte die Mehrverdienstregelung greifen.

400,- abzüglich notwendiger Ausgaben.
Davon 1/2 zum Netto dazu und dann in der Tabelle schauen.

Da Sie nur 796,- Netto haben, sollte sich kein pfändbarer Betrag ergeben.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
hexenengel226
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« Antworten #2 am: 17. März 2008, 19:53:07 »

bin alleinstehend und bin jetzt im 2. insolvenzjahr
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Feuerwald
Moderator
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WWW
« Antworten #3 am: 17. März 2008, 21:56:35 »

Sie müssen in jedem Fall die Aufnahme der Erwerbstätigkeit dem TH und dem Gericht anzeigen.
Es kann eine Zusammenrechung der Einkommen nach § 850e ZPO erfolgen. Die Anwendung der Regelung für Mehrarbeit nach § 850a ZPO (siehe Beitrag von paps) wird teils von der TH nicht geteilt und dann kommt es drauf an, wie man seine Meinung durchsetzet. Vielleicht daher vorab mal mit dem TH sprechen, wie der im Fall eines Nebenjobs zu verfahren gedenkt.

Gruss
Feuerwald

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