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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:54:36 *
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Autor Thema: Wieviel wir von meinem neuen Gahalt einbehalten?  (Gelesen 495 mal)
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« am: 25. Mai 2010, 10:15:35 »

hallo bin nun seit fast 2 jahren in der PI.

Nun habe ich die ganze zeit 2 jobs d.h einen festen job und einen nebenjob mit dem Gehalt von 650-1000 Festjob und 150 mebenjob. Nun hat sich mein nebenjob erhöt auf ca 300 euro und de festjob schwangt mal habe ich nur 600 mal wie diesen monat sind es ca 1000 raus.

kann mir jemand sagen wie dies berechnet wird mit dem geld des mebenjobs

wen ich nach der Tabelle gehe und dan bei 1300 schaue das sind das ca 200 euro aber wird das so zusammengerechnet mit dem 400 euro job?
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« Antworten #1 am: 25. Mai 2010, 10:39:20 »

Es wird für beide Jobs separat das Geld einbehalten gemäß Pfändungstabelle.
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« Antworten #2 am: 25. Mai 2010, 11:02:23 »

also bei 400 euro da gar nichts oder wie soll ich das verstehen
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« Antworten #3 am: 25. Mai 2010, 11:10:38 »

Korrektur! habe mich eben bei einem befreundeten juristen informiert:

Es werden sämtliche Nettoeinkommen zusammengezählt. Anhand dem Gesamt-Nettoeinkommen wird dann der pfändbare Betrag errechnet, den Ihnen der Insolvenzverwalter wegnehmen wird.

Also erstmal prüfen ob sich der nebenjob überhaupt lohnt!

dann unverzüglich den IV informieren über die veränderte einkommenssituation. ansonsten droht die versagung der restschuldbefreiung.
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« Antworten #4 am: 25. Mai 2010, 11:13:01 »

ja ich denke lohnen tut er sich schon nur abund an so sagen wir mal 4 mal im jahr bekomme ich mehr geld da ich vertretungsweise gearbeitet habe ansonsten sind es ja nur 600+300 wen alles normal wäre also die normalen stunden nächsten monat z.b. ist das wieder normal
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« Antworten #4 am: 25. Mai 2010, 11:13:01 »



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« Antworten #5 am: 25. Mai 2010, 11:15:12 »

wie handhabt der iv das bislang bzw. was führen sie derzeit an den iv ab?
weiß der iv von dem nebenjob?
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« Antworten #6 am: 25. Mai 2010, 11:50:42 »

natürlich weis der von nebenjob sonst würde ich ja meine inso verhauen ne ne bin ja froh das es das gibt. Die ganze zeit war das so das ich mich gemeldet habe wen mein gehalt zusammen über 1000 euro waren aber wie gesagt das kommt nur ab un zu vor so 4 mal im jahr vieleicht
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« Antworten #7 am: 25. Mai 2010, 11:55:26 »

na dann passt ja alles und du kommst brav deinen pflichten nach!  thumbup
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« Antworten #8 am: 25. Mai 2010, 12:07:12 »

ja so soll das auch sein will nicht schon wieder schulden machen sondern den misst vom buckel haben ( den ich mir ja selbst eingeborgt habe) weis nur nicht so genau wie das immer berechnet wird.

mein TH habe ich noch nie kennen gelernt nur immer die Sachbearbeiterin am Telefon und die hat eh keinen bock auf arbeit das merkt man sie ist zwar freundlich aber es dauert immer bei denen alles so lange auch mit dem berechnen. Meinem Freund sein TH ist voll OK der spricht mit Ihm hilft Ihm bei allen fragen. und auch das Berechnen dauert höchstens 1 stunde dann wissen wir bescheid.

Was ich auch nicht verstehen kann ist das mein Freund mehr Gläubiger und eine viel höhere Schulden summe hat als ich und ist schon seit Februar in der WP und hat das gleiche Eröffnungsdatum wie ich und ich bins noch nicht
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Fallera
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« Antworten #9 am: 25. Mai 2010, 12:11:19 »

Was ich auch nicht verstehen kann ist das mein Freund mehr Gläubiger und eine viel höhere Schulden summe hat als ich und ist schon seit Februar in der WP und hat das gleiche Eröffnungsdatum wie ich und ich bins noch nicht

Das hat nichts mit der Höhe der Schulden zu tun! Die Dauer des Verfahrens kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein!
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« Antworten #10 am: 25. Mai 2010, 13:21:39 »

so ein mist ist das doch echt
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« Antworten #11 am: 25. Mai 2010, 18:24:33 »

Hallo,

sofern es sich beim Festjob tatsächlich um ein 100% Anstellung handelt, sprich Vollzeit, wird der Nebenjob wie Überstunden behandelt. Bedeutet: Nur 50 % des Nebeneinkommen werden zum Festeinkommen gerechnet und daraus der pfändbare Betrag errechnet.

MfG

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