Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:55:22 *
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Autor Thema: Wird Lohnsteuerjahresausgleich vom nicht insolventen Partner gepfändet???  (Gelesen 623 mal)
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« am: 12. Januar 2012, 11:57:35 »

Hallo Ihr Lieben,

habe mal wieder eine Frage:
Ich bin seit 9/10 im IK. Mein Mann nicht.
Wie läuft das jetzt mit dem Lohnsteuerjahresausgleich?
Wir sind zusammen veranlagt, ich Steuerklasse 3, er 5.
Bekommt der TH auch den Anteil von meinem Mann?
Wäre nicht so toll, da er ja mit meiner Inso nichts zu tun hat.  sad

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe!

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« Antworten #1 am: 12. Januar 2012, 12:19:48 »

...schnell einen Antrag auf Aufteilung der Erstattung stellen.. cheesy
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« Antworten #2 am: 12. Januar 2012, 12:21:14 »

Wie soll das gehen? Kenne mich damit leider gar nicht aus..... gruebel
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« Antworten #3 am: 12. Januar 2012, 12:40:42 »


Es sollte ein formloser schriftlicher Antrag ausreichen.
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Ich beantrage.....die Erstattungsansprüche nach Steueraufkommen aufzuteilen..usw.
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« Antworten #4 am: 12. Januar 2012, 13:49:37 »

Und wo reiche ich den ein? Beim Finanzamt oder Amtsgericht?
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« Antworten #4 am: 12. Januar 2012, 13:49:37 »



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Achdujeh


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« Antworten #5 am: 12. Januar 2012, 15:46:04 »

Und wo reiche ich den ein? Beim Finanzamt oder Amtsgericht?
Beim Finanzamt, und der Begriff heißt m.E. Aufteilung der Steuerschuld. Ein formloser Antrag reicht aus.

FG Achdujeh

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« Antworten #6 am: 14. Januar 2012, 10:43:38 »

..nein, der Begriff heißt Aufteilung der Erstattung...!
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« Antworten #7 am: 14. Januar 2012, 15:01:16 »

Brief an das Finanzamt innerhalb der Frist schicken, vorher nichts bezahlen!

Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Aufteilung der Steuern nach den Vorschriften der §§ 270ff AO für den oben näher bezeichneten Steuerbescheid.



Seid ihr übrigens sicher das die Kombination 3/5 für euch optimal ist? Normalerweise empfehle ich im Insolvenzverfahren eigentlich immer die 4/4
wenn beide arbeiten.
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