Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:57:45 *
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Autor Thema: Wird Unterhalt für Kinder gepfändet?  (Gelesen 2094 mal)
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Engel7815
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« am: 22. September 2010, 12:35:57 »

Hallo!

Ich habe vor in die Privatinsolvenz zu gehen, da ich knapp 40 000 Euro Schulden habe. e.V. habe ich schon abgegeben und nach langer verzweifelter Suche nach geeigneten Kreditinstituten bleibt mir nur dieser Weg. Ich bin Beamtin und habe ein geregeltes Einkommen. Ich bin alleinerziehend und habe 2 Kinder (5 und 10 Jahre). Mein Nettogehalt liegt bei 1460 Euro und Kindergeld 368 Euro. Für die beiden Kinder bekomme ich 532 Euro Unterhalt. Wie hoch wäre die Pfändungsfreigrenze in der Insolvenz? Ich weiß das für 2 unterhaltspflichtige Kinder 1569,99 Euro frei sind, was ist in der Insolvenz mit dem Kindergeld und dem Kindesunterhalt? Ich habe gehört das Kindergeld und Unterhalt eigentlich nicht pfändbar sind.

Ich hoffe auf baldige Antwort, da ich im Moment fertig bin mit meinen Nerven weil ich nicht weiß wies nun weitergeht, und ein kleiner Ausblick wäre schon mal zu wissen wieviel Geld wir dann monatlich hätten.

Vielen Dank!

Lg Engel7815
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HeinoHome
Jungspund
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« Antworten #1 am: 22. September 2010, 16:03:54 »

Kindergeld wie auch der Kindesunterhalt sind unpfändbar.
1460 EUR Nettogehalt bei 2 unterhaltsberechtigten Personen = 0 EUR pfändbar.

Das Kindergeld wie auch der Kindesunterhalt dienen der Finanzierung des Lebensunterhalts der Kinder.
Der gezahlte Kindesunterhalt ist nur die Hälfte des eigentlichen Aufwandes für die Kinder (lt. Gesetz).
Die andere Hälfte müssen Sie von Ihrem Gehalt bestreiten, daher sind 2 unterhaltsberechtigte Personen anzurechnen.

Eine gute Grundlage für einen aussergerichtlichen Einigungsversuch, da der oder die Gläubiger angesichts des jungen Alters Ihrer Kinder über die 6 Jahre leer ausgehen würden.
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Engel7815
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« Antworten #2 am: 23. September 2010, 08:47:27 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ich kann mir das nur schwer vorstellen das bei mir nichts pfändbar wäre, da ich ja alles zusammengerechnet (Netto 1460, 368 Kindergeld, 532 Unterhalt) auf 2360 Euro komme. Da muß es doch auch irgendwelche Grenzen geben? Ich kenne mich leider auf dem Gebiet überhaupt nicht aus, hab erst im November einen Termin bei der Schuldnerberatung und möchte mich hier gerne vorab informieren.

Vielleicht bekomme ich hier nochmal eine Antwort, wäre schön!
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deagle
weiß was
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« Antworten #3 am: 08. Oktober 2010, 10:05:14 »

Na dann will ich Dich mal entäuschen

Du verdienst Netto 1460 € und damit wäre bei zwei Unterhaltsberechtigten Personen genau 0 € pfändbar
Das Kindergeld ist unpfändbar!
Der (Kindes) Unterhalt ebenso!

d.H. Deine Gläubiger bekämen bis zum Verfahrensende exakt 0 €, allerdings kommen noch die Gerichtskosten in der größenordnung 1500,-- € auf Dich zu, kannst ja mal ein bissl auf die Seite legen in den nächsten sechs Jahren
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paps
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« Antworten #4 am: 08. Oktober 2010, 18:58:04 »

Es sei denn der TH  oder ein GL stellt einen Antrag auf nicht oder teilweise Berücksichtigung der Kinder wegen eigenen Einkünften. (450,-  je Kind)
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #4 am: 08. Oktober 2010, 18:58:04 »



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