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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:58:04 *
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Autor Thema: Wird eine Schuld mit Titel nach 30 Jahren verfallen?  (Gelesen 1199 mal)
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elvira29
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« am: 28. Juni 2010, 13:57:13 »

Hier habe ich eine Frage und es wäre sehr hilfreich, wenn mir diese jemand beantworten könnte.
Mein Mann hat vor 22 Jahren beim Gerichtsvollzieher eine Schuld anerkannt. Damals waren wir noch nicht verheiratet.
Vor 5 Jahren schickte dieser Gläubiger (Cetelem Bank) erneut den Gerichtsvollzieher und mein Mann musste wieder unterschreiben.
Er hat also die Schuld erneut durch seine Unterschrift anerkannt.
Wir hatten großen Ärger, denn er wußte nichts davon, diesen Kredit aufgenommen zu haben.
Wir forderten die Unterlagen von dieser Bank an und es stellte sich heraus, daß die damalige Nochehefrau zweimal
unterschrieben hat. Einmal mit ihrem Namen und als zweite Unterschrift (i.A. von -Name meines Mannes-)mit ihrer Handschrift.
Wir waren schon beim Anwalt und bei der Schuldnerberatung. Beide sagen, man kann da nichts mehr machen.
Die Schuld wurde zweimal anerkannt und somit steht sie und will bezahlt werden.
Die Bank vollstreckt nun erneut. Vom Lohn können sie nichts nehmen. Er verdient zu wenig, um einen pfändbaren Teil zu haben.
Nun wollte er sich mit dem Gläubiger einigen um irgendwie aus dem Vertag zu kommen.
Durch eine Einmalzahlung in geringer Höhe (10% der Gesammtsumme). Das war ein Vorschlag vom Anwalt.
Doch das geht nicht. Die wollen sich nicht einigen und gehen auf keinerlei Einmalzahlung und auch auf keine Ratenzahlung ein.
Die Cetelem sagt, wir sollen mit dem GV eine Ratenlösung ausmachen.
Dieser sagt, man kann bei ihm den Betrag in höchstens 6 Raten abbezahlen.
Also, nichts ist möglich. Denn in 6 Raten wären das 2500€ monatlich. So viel verdient mein Mann gar nicht.
Wir erklärten dieser Bearbeiterin, daß es ja so nicht weitergehen kann und das ja die Forderung in  5 Jahren eh verfällt und es doch besser wäre, wenn man sich irgendwie einigt.
Dann gab sie als Antwort: Sie wird schon rechtzeitig den Antrag stellen, daß die Forderung nicht verjährt.
Ist das richtig, kann der Gläubiger einen Antrag stellen, damit die Foderung nicht verfällt?
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Paula41
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« Antworten #1 am: 28. Juni 2010, 14:49:26 »

Hallo,

das hat er durch die Vollstreckungsversuche bereits getan. Damit ist die Verjährung gehemmt. Wenn aber nur alle 5 Jahre ein Vollstreckungsversuch unternommen wird, dürfte ein Teil der Zinsen verjährt sein.

mfg
Paula41
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Fallera
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« Antworten #2 am: 28. Juni 2010, 15:12:20 »

http://dejure.org/gesetze/BGB/212.html

Durch die Schuldanerkennung ist die Verjährung meiner Ansicht nach nicht nur gehemmt sondern beginnt von neuem.

Warum wurde eine Schuld anerkannt ohne zu Wissen was überhaupt dahintersteckt?

Zumal ich es für sehr Fragwürdig finde, dass die Bank einen mit i. A. unterschriebenen Kreditvertrag akzeptiert hat.
« Letzte Änderung: 28. Juni 2010, 15:48:20 von Fallera » Gespeichert

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« Antworten #3 am: 28. Juni 2010, 20:41:48 »

Der Titel verjährt auch m.W nicht, da sie mit jeder Vollstreckung neu beginnt.

Desweiteren ist auch völlig egal wer was unterschrieben hat. Es gibt einen Titel.
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