Hallo liebe Leidensgenossen!
Ich bin Freiberufler und werde wohl leider nicht drum herumkommen, eine Privatinsolvenz zu machen. So wie es aber aussieht , können mit der Kopf- / und Schuldenmehrheit meiner Gläubiger ein Vergleich geschlossen werden. Leider werden einige wenige Gläubiger (Stichwort: Inkassoschulden von 190,- EUR) wohl keinen Vergleich schließen. Klar, bei einer geringen Quote lohnt sich das für die nicht.
Nun meine Frage: Wenn ein Vergleich im gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren möglihc ist, erscheint dann ein Eintrag von mir in
www.insolvenzbekanntmachungen.de? Dies würde ich nämlich gerne verhindern ...
Vorab vielen Dank!