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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:58:41 *
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Autor Thema: Witwenrentenabfindung  (Gelesen 366 mal)
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Helmilinchen
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« am: 11. Februar 2010, 03:31:30 »

Mein Mann hat private Insolvenz und bekommt nun ca.4000 Euro Witwerrentenabfindung, geht dies voll in die Insolvenz oder kann er einen Teil behalten bzw. zur Abzahlung Schulden (Arbeitsamt, GEZ) behalten??
Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag bei Wiederheirat?Also nicht mehr alleinstehend, wird mein Einkommen mit angerechnet??
Vielen Dank
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paps
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Danke
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« Antworten #1 am: 11. Februar 2010, 17:58:02 »

Was ist mit Witwenrentenabfindung gemeint?

Bei Heirat würden Sie als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen sein.
Haben Sie eigenes Einkommen, mit dem sie sich selbst versorgen könnten, kann das Inso-Gericht dieses anrechnen und die Berücksichtigung könnte entfallen.

Ihr Einkommen wird aber nicht bei der Berechnung des pfändbaren Betrages als "gemeinsames Netto" angerechnet..

Sind die Schulden beim AA und GEZ vor Eröffnung entstanden, darf er diese nicht abzahlen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
ThoFa
weiß was
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Beiträge: 2384

Danke
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WWW
« Antworten #2 am: 12. Februar 2010, 00:14:35 »

Mein Mann hat private Insolvenz...

Ist das neuerdings eine Krankheit?

Eröffnetes Verfahren oder WVP?

MfG

ThoFa

@Paps: Ein Witwer, der wieder heiratet, bekommt nicht mehr die Witwenrente, sondern erhält eine Abfindung in 24(?)facher Höhe.
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