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Leider ist dieses Posting im Zusammenhang mit unserem CMS-Wechsel irgendwie untergegangen...

Zum Thema Witwenrentenabfindung:
Die Witwenrente oder Witwerrente fällt weg, wenn der Berechtigte wieder heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet. Bei der ersten Wiederheirat oder Wiederbegründung einer Lebenspartnerschaft wird dann eine Abfindung in Höhe des 24fachen Monatsbetrages der Rente gezahlt. .. In welcher Phase der Insolvenz befindest Du Dich?
Danke + Gruß
jafern