Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:59:06 *
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Autor Thema: Wo bekomme ich einen Musterbrief/Antrag für die Schufa/löschung?  (Gelesen 8184 mal)
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Julia
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« am: 09. Februar 2010, 12:03:34 »

Hallo,  meine Schulden habe ich bereits bezahlt und überwiesen(in dem die Bank meinem Vergleich zugestimmt hat)
[/b][/color]Einer Sofortlöschung bei  Schufa hat d[u]ie Bank nicht zugestimmt[/u]! Ich sollte angeblich nach der gesetzlichen Frist , nach 2 Jahren einen Antrag stellen und dann wird alles gelöscht. Alle Musterbriefe bei Google kosten Geld. Könnte mir vielleicht jemand helfen und einen Antrag auf die Löschung(Schufa) mitteilen? Oder sagne wo ich ihn  kostenlos downloaden kann?Ein sauberes Schufa-Register möchte ich so schnell wie möglich haben ,wenn es geht,     oder wenigstens frühzeitig einen Antrag auf Löschung stellen.
mfg
Julia
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paps
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« Antworten #1 am: 09. Februar 2010, 17:21:37 »

Bei der Schufa selber?
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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weiß was
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« Antworten #2 am: 09. Februar 2010, 18:09:09 »

Hallo,

die Schufa löscht neg. Einträge nach 3 Jahren automatisch. Eher kann man nicht löschen lassen und eine 2 Jahresfrist gibt es nicht.
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Feuerwald
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WWW
« Antworten #3 am: 09. Februar 2010, 19:30:59 »

es kommt auch darauf an, welche Einträge gelöscht werden sollen. So sind die sog. harten Einträge wie EV oder HB vor Ablauf von drei Jahren auf Antrag aus dem Schuldnerverzeichnis zu löschen, wenn die Forderungen bereinigt sind. Entsprechend dann auch bei SCHUFA + Konsorten.
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Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #4 am: 10. Februar 2010, 17:44:32 »

Hallo,

EV und HB kann man bei Erledigung auch sofort aus der Schufa löschen lassen. Neg. Einträge von Gläubigern hingegegen bleiben bei der Schufa 3 Jahre nach Erl. gespeichert. Ausser bei "Bagatellen Schulden" welche (glaube ich) unter 1000€ und binnen von 4 Wochen beglichen worden.

Bei anderen Auskunfteien kann es natürlich anders aussehen.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 10. Februar 2010, 17:44:32 »



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Julia
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« Antworten #5 am: 11. Februar 2010, 00:45:21 »

Hallo,
Danke für die schnelle Antwort.
es waren nicht EV und nicht HB, sondern nur die Schulden aus einer Bürgschaft bei der Bank. Ich habe damals für meinen zahlungsunfähigen EX- Ehemann ( für sein Kredit) gebürgt.]. Seltsam eigentlich, dass die Bank es nicht wissen kann,wann, nach 2 oder 3 Jahren die Schulden gelöscht werden.... gruebel .. Ist es auch ein harter Fall?    Also muß ich mit drei Jahren rechnen und dann einen Antrag stellen? Oder geht das in meinem Fall automatisch ( die Löschung)??
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schuldnerinffm
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« Antworten #6 am: 11. Februar 2010, 02:54:36 »

Soweit ich weis, können negative Einträge aus der Schufa gelöscht werden, wenn alles beglichen wurde. Dazu ist allerdings die Hilfe des (Ex-)Gläubigers notwendig, der seine Forderung der SCHUFA gegenüber als erledigt meldet.  hi
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Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #7 am: 12. Februar 2010, 12:19:49 »

Hallo,

da gebe ich Schuldnerin in Frankfurt durchaus recht, der Gläubiger kann! muss aber nicht die Löschung beantragen. Dafür braucht er aber auch Gründe, einer wäre u.U. falscher Schuldner. Die meisten Gläubiger machen es aber nicht.

Einen Löschungsantrag nach 3 Jahren benötigt man nicht. Das geht automatisch.
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