Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 08:59:12 *
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Autor Thema: Wo bin ich jetzt...WVP oder was?  (Gelesen 820 mal)
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Roja54
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« am: 16. Juni 2008, 17:12:15 »

Hallo an Alle,

also ich hab kein Plan mehr   dntknw  rougi, WAS hab ich denn jetzt?

Ich habe ein Schreiben von der TH, dass es mir erlaubt ein neues Konto zu eröffnen...
So weit so gut....aaaber was bedeutet das im Klartext für Uneingeweihte .
Da steht unter anderem:

Ich weise daraufhin, dass das Insolvenzverfahren durch Beschluss vom 06.07.2007 eingestellt wurde und Sie mit diesem Zeitpunkt Verfügungsbefugter über Ihr Vermögen sind.

HHmmm...welches Vermögen?

Auch die Bänkerin wusste mit der Formulierung nichts anzufangen.  Aber ok---ich hab ein neues Konto  thumbup

Und noch ein Beschluss vom zuständigen Ag....:

In dem Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen der: Name, Anschrift.Verfahrensbevollm.: Name, usw.

wird das Verfahren ausgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Rechtspfleger...Name...Stempel...

Bin ich jetzt in der WVP und wenn ja, was bedeutet das in Bezug auf Steuererstattung z. B.? Voriges Jahr ging sie voll in Pott.

Wer weiss was das heissen soll?

liebe Grüsse

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« Antworten #1 am: 16. Juni 2008, 17:26:41 »

Hallo,

Sie befinden sich in der WVP, die Steuererstattung geht an Sie, sofern das FA keine Forderungen zur Insolvenz angemeldet hat.

MfG

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« Antworten #2 am: 16. Juni 2008, 18:36:52 »

Hallo, kurze Frage: Geht die mögliche Steuererstattung für dieses Jahr nicht anteilig an Roja, also ab WVP ?

LG
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« Antworten #3 am: 16. Juni 2008, 19:16:01 »

Wenn das FA Forderungen angemeldet hat, kann es in der WVP  mit Leistungen aufrechnen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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« Antworten #4 am: 16. Juni 2008, 20:55:32 »

Hallo und stimmt @ Paps  wink aber was ist wenn es keine Forderungen seitens FA gibt und eben WVP im Juni beginnt ... bekommt IV dann quasi die Hälfte der Erstattung seitens FA ? Mein IV hat - wenn ich den Wortlaut nun in etwas im Kopf habe - direkt auch für dieses Jahr die mögliche Lohnsteuerrückzahlung bis zum Beginn der WVP geltend gemacht ...

LG
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 16. Juni 2008, 20:55:32 »



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Roja54
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« Antworten #5 am: 16. Juni 2008, 22:58:41 »

@ ThoFa,

das FA hat keine "Rechnung" mit mir offen, weder Insolvenztechnisch, noch sonstwas. Nicht mal KFZ-Steuer  cheesy.

Und diesen Jahr wurde ich von der TH auch nicht aufgefordert Steuererklärung zu machen, wie voriges Jahr...allerdings hatte ich Die in 2007 auch schon längst  eingereicht als die Aufforderung kam. 
Also war der Antrag auch nicht von TH unterschrieben.
Zudem hatte das FA mir einen Scheck über den Erstattungsbetrag zugeschickt, anstatt an TH zu überweisen.

ICH hab daraufhin TH über den Sachverhalt informiert...sie sagte ich solle den Scheck bei meiner Bank einreichen und den Erstattungsbetrag nach Gutschrift aufs Hinterlegungskonto überweisen. Sie wollte lediglich fernmündlich den Betrag wissen, wollte nicht mal eine Kopie vom Scheck.

@paps
Das FA hat keine Forderungen angemeldet...also bedeutet das, dass mir die volle Erstattungsumme zusteht ?!?

Das wäre zu schön....könnte ein bisschen "Vermögen"" brauchen  biggrin

vielen Dank an alle Antworter

liebe Grüsse

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« Antworten #6 am: 17. Juni 2008, 09:09:26 »

Anteilig (Miss), soweit nicht aufrechenbar (ThoFa/paps).
Hoffentlich ein kleines Vermögen!?
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« Antworten #7 am: 17. Juni 2008, 10:21:52 »

Anteilig (Miss), soweit nicht aufrechenbar (ThoFa/paps).


Hoffentlich ein kleines Vermögen!?

Wer weiss, wer weiss...achja...ich weiss, der Fiskus  wink

Ich will ja nicht unbescheiden sein...
aber für die Meisten hier im Forum sind schon 100 € zusätzlich schon ein kleines Vermögen, nicht wahr?  whistle

Gruss

Roja
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« Antworten #8 am: 17. Juni 2008, 10:30:40 »

Richtig - deswegen freu Dich über Deine " Wohlfühlphase". Das Leben ist schön - trotz Insolvenz.
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« Antworten #9 am: 17. Juni 2008, 11:24:28 »

Hallo,

in der WVP steht die Erstattung voll und ganz dem Schuldner zu, soweit halt das Finanzamt nicht aufrechnet.

Hat die WVP erst im Laufe des Jahres begonnen, so kann der IV/TH eine Nachtragsverteilung anstreben. Entweder eine solche wird gleich mit Aufhebung des Verfahrens beschlossen oder halt sobald der IV/TH von der Erstattung erfährt. Ist das Geld dann aber schon weg, dann hat er Pech gehabt.

In der WVP sollte man sich nur an die Obliegenheiten des § 295 InsO halten, dort steht nichts darüber, dass man den TH anrufen muss, wenn ich einen Scheck vom Finanzamt erhalte.  rougi

MfG

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« Antworten #10 am: 17. Juni 2008, 14:49:48 »



Hallo,

in der WVP steht die Erstattung voll und ganz dem Schuldner zu, soweit halt das Finanzamt nicht aufrechnet.

Hat die WVP erst im Laufe des Jahres begonnen, so kann der IV/TH eine Nachtragsverteilung anstreben. Entweder eine solche wird gleich mit Aufhebung des Verfahrens beschlossen oder halt sobald der IV/TH von der Erstattung erfährt. Ist das Geld dann aber schon weg, dann hat er Pech gehabt.

In der WVP sollte man sich nur an die Obliegenheiten des § 295 InsO halten, dort steht nichts darüber, dass man den TH anrufen muss, wenn ich einen Scheck vom Finanzamt erhalte.  rougi

MfG

ThoFa

Naja, ich will halt unter keinen Umständen die WVP gefährden, denn ich denke, dass bei einem Versäumnis der Paragraph

          "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" in Kraft tritt  nono  wink.

Muss ja immerhin noch bis 2012 durchhalten und wer weiss was bis dahin noch alles schief laufen kann  dntknw ,
wehret den Anfängen....
Im Nachhinein war ich froh angerufen zu haben, denn die TH hat ganz schön aufs FA gemeckert.
 
Dafür hat das FA KFZ-Steuerrückerstattung aufs Hinterlegungskonto überwiesen und die TH dann mir.
 
Ich hoffe ja das Die das wieder freiwillig macht, wenn Steuerguthaben an sie geht.
Ausserdem hab ich mir ja keinen abgebrochen wegen dem Anruf...aber ich war auf der sicheren Seite...aber wie gesagt, das war voriges Jahr, was das FA dieses Jahr macht werde ich merken.  Entweder die TH kriegts oder ich....

liebe Grüsse

Roja
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