Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:02:27 *
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Autor Thema: Woher weiß ich was in Zukunft bleibt  (Gelesen 456 mal)
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« am: 09. November 2009, 12:54:22 »

Servus,
wenn man momentan noch in dem Haus das unter den Hammer kommt drin wohnt ist ja wohl klar das man nach der Zwangsversteigerung da nach einer gewissen Zeit raus muß.
Nach der Versteigerung kommt die private Insolvenz weil mein mittlerweile verstorbener Mann mir einiges an Schulden hinterlassen hat von denen ich gar nichts wußte.
Woher weiß ich jetzt was man mir bei meinem Gehalt und zwei Kindern im Haushalt noch läßt ? 
Kann man mir vorschreiben was für eine Wohnung ich beziehen darf oder muß ???  Darf ich noch ein Auto haben ? 

Kann man mir die Quadratmeteranzahl in der Wohnung vorschreiben?  Denn ich könnte ein altes Haus beziehen mit 4 Zimmern zu 400 Euro....

Vielleicht kann mich ja einer von euch erleuchten  ... Vielen Dank im voraus.   
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rookie


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« Antworten #1 am: 09. November 2009, 16:17:32 »

Auch Servus,


zur Frage was Dir noch bleibt reicht ein Blick in die Pfändungstabelle.

Welche Wohnung Du beziehst kann keiner vorschreiben....die Miete musst Du ja zahlen und können. Ob es ein 1 Zimmer Wohnklo oder 200qm Penthouse ist, ist Wurscht....... coffee

Würde nur bei ALG II - Antrag relevant werden.....eventuell

Aber bei 2 Kids hätten auch die Fuzzis vom "Amt" nicht viel Spielraum Dir was vorzuschreiben

Auto ist unpfändbar wenn es für den Job ( Fahrten zur Abeit ) benötigt wird und nicht mehr als ca.1500 Euro wert ist ( = Richtwert und liegt im Ermessen vom Treuhänder ).
« Letzte Änderung: 09. November 2009, 17:13:08 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #2 am: 09. November 2009, 19:00:04 »

Erbe ausschlagen, dann haben Sie auch keine Schulden!
Dann auch keine Privatinsolvenz.
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nsolventer
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« Antworten #3 am: 09. November 2009, 21:29:13 »

Erbe ausschlagen ?
Der Zug ist sicherlich abgefahren, wenn man vorher nicht weiß, dass der Erblasser statt Vermögen nur Schulden hat.

Gepfändet wird bei 2 unterhaltspflichtigen Personen (Kinder) erst ab ca. 1600 EUR netto im Monat.
Hier mal ein Blick auf die aktuelle Pfändungstabelle:
http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/pfaendungstabelle.htm

Bei ALG II / Hartz IV kommt es eher auf die Wohnkosten als die Wohnungsgröße an. Kaltmiete 400 EUR für eine 4-Zimmer Wohnung ist bei 2 Kindern überhaupt kein Problem. Beim Auto kommt es darauf an, ob es konkret beruflich benötigt wird. Die ARGE ist da wesentlich kritischer als ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder. Wer aktuell keine konkrete Anstellung / Arbeitsvertrag hat, für die er das Auto benötigt, kann nicht darauf vertrauen dass er es auf jeden Fall behalten darf. Schließlich hat ein Auto auch Folgekosten (Betriebskosten).
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« Antworten #4 am: 09. November 2009, 23:12:16 »

Danke an euch für die schnellen Informationen.   

Ich frage mich nur wie ein Mitarbeiter der Caritas darauf kommt, mir zu erzählen das meine Wohnung nicht mehr als 75 qm2 haben darf und nicht mehr wie 382 Euro kosten darf. Auch die Nebenkosten sind laut dem Caritasmitarbeiter genau vorgeschrieben. Da versteh ich die Welt nicht mehr.   

Grüße   
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« Antworten #4 am: 09. November 2009, 23:12:16 »



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lucca_m
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« Antworten #5 am: 09. November 2009, 23:19:28 »

Es gibt Zeiträume, in denen man ohne weiteres auch ein Erbe ausschlagen kann. Etwas zu erben sollte kein "Koffer-Hoffer"Spiel sein!

Und eine Pfändungstabelle gibt es auch hier im Forum in der NAvigation ganz fett. Unnötig, auf Web Seiten zu verweisen, die sogar in der eigenen URL einen Rechtschreibfehler fabrizieren.
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« Antworten #6 am: 10. November 2009, 10:47:44 »

Außerdem gibt´s auch Nachlassinsolvenzverfahren.
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« Antworten #7 am: 11. November 2009, 14:45:56 »

Danke an euch für die schnellen Informationen.   

Ich frage mich nur wie ein Mitarbeiter der Caritas darauf kommt, mir zu erzählen das meine Wohnung nicht mehr als 75 qm2 haben darf und nicht mehr wie 382 Euro kosten darf. Auch die Nebenkosten sind laut dem Caritasmitarbeiter genau vorgeschrieben. Da versteh ich die Welt nicht mehr.   

Grüße   

Keine Ahnung wo Du genau wohnst. Also in München ist der Höchstsatz EUR 449,00 für eine Single-Wohnung (kalt).  Jetzt haben wir hier sicher auch höchstes Mietniveau aber bei Antragstellung von ALG II hat mir die Mitarbeiterin fairerweise gesagt, dass es schwer sein wird in München für diesen Preis etwas zu finden und ich aber über das Wohnungsamt sicherlich einen Wohnberechtigungsschein beantragen könne.

Erkundige Dich mal genau bei der zuständigen ARGE nach dem Höchstsatz in der Region. EUR 382,00 für eine Bedarfsgemeinschaft mit 3 Personen scheint mir ein bischen wenig zu sein. Und das mit den Nebenkosten (Deckelung der Höhe) ist blanker Unsinn. Es werden die Nebenkosten übernommen, die gesetzlich festgelegt sind und auch die anfallenden Heizkosten. Ob die Wohnung besonders gut oder schlecht isoliert ist spielt da keine Rolle.

Im Übrigen kann man Dir einen Umzug aus einer solchen Wohnung später auch nur nahelegen aber nicht erzwingen. Ggf. (wenn Dir die Wohnung auch gut gefällt und sonst alles paßt) ziehst Du dort ein vor Antragstellung ALG II. Dann kann Dir keiner reinquatschen. Das Einzige was passieren kann ist, dass nur die ersten 6 Monate die Kosten in voller Höhe übernommen werden (Kaltmiete) und danach der je nach Ortslage festgelegte Höchstsatz. Betrifft aber nur die Kaltmiete, für Nebenkosten und Heizung gibt es keine Höchstsätze.
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« Antworten #8 am: 11. November 2009, 18:06:43 »

Vielen Dank für die Hinweise aber da ich ja noch Arbeit habe brauche ich doch kein ALG II......oder  wie ??
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« Antworten #9 am: 11. November 2009, 19:53:33 »

Ja dann sei doch froh. Dann kannst Du doch machen was Du willst.
Sollte das mit Arbeit verdiente Geld geringer sein als die ALG II Leistungen, kannst Du Dir die Differenz eventuell aufstocken lassen. Man kann auch ALG II beziehen und trotzdem arbeiten.
 wink
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