Wieso leider über Ihr Konto? Dafür haben Sie doch ein Konto. Wenn Sie tatsächlich in der WVP sind, können Sie Vermögen ansammeln und auch Leistungen aus Versicherungen behalten.
Sehe ich auch so, lucca.

Friedchen hat sogar ein Recht auf Schenkungen und Lotteriegewinne und sie kann auch wieder ansparen und neue Sparverträge machen. Nach der Aufhebung schuldet sie lediglich die Abführung des sich aus dem Arbeitseinkommen ergebenden Pfändungebetrages an die Masse. Sonstiger Neuerwerb fällt nicht mehr in die Masse, bis auf die Hälfte einer evtl. Erbschaft.
Also Alles in Allem freudige Aussichten.

Es grüßt Tatum.