Hallo alleinerziehender Vater,
wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt kannst du ihr den Kinderfreibetrag schon mal weg nehmen. Der Sohn müsste eine Anzeige bei der Polizei erstten wegen unterlassener Unterhaltszahlung. Nur die Schulden die vor der Geburt des Kindes schon da waren können bei der Unterhaltszahlung berücksichtigt werden. Ansonsten interessiert es nicht was sie für Schulden hat.
Da der Junge eigenes Geld verdient darf dies natürlich gegengerechnet werden. Ansonsten kannst du versuchen eine Ausbildungsförderung, Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder ergänzendes Hartz 4 zu beantragen. Das kommt eben darauf an ob du selbst erwerbstätig bist etc.
Ein Freibetrag wird immer geteilt außer bei der Aufteilung Steuerklasse 3 und 5 für verheiratete. Dann hat derjenige der die Steuerklasse 3 hat alle Kinderfreibeträge auf der Steuerkarte.
Bei allen anderen Steuerklassen hat jeder Elernteil 0,5 Freibetrag pro Kind. Wenn nun der Unterhaltpflichtige mind. 75% der Unterhaltszahlungen auslässt hat man das Recht dem Elernteil den Kinderfreibetrag wegzunehmen.
Wer hat denn begründet sie sein nicht leistungsfähig? Sie selbst? Oder ein Anwalt?
Ich würde gleich mal zum Amtgericht gehen und mir einen Beratungsschein holen. Anschließend würde ich mir eine Fachanwältin oder Anwalt mit Haaren auf den Zähnen suchen.
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