Hallo,
Ich bin hier neu und habe mich versucht in einigen Bereichen einzulesen. leider sind immernoch einige Fragen offen.

Mein Insolvenverfahren wurde laut Beschluss am 06.04.2006 eröffnet. Bis vor kurzem war mir gar nicht davon bekannt, dass das Insolvenzverfahren abgeschlossen wird und man in eine WVP kommt.
Kurz zu meiner Person:
Ich habe ein Brutto von 2800 € ( netto von 2300 € ) und zahle Unterhalt für meine Ex-Frau und für meine beiden Kinder ( 9 und 16 Jahre ) Nach einigen Problemen zwischen meiner Ex und meinem Sohn, ist er jetzt zu mir und meiner Lebensgefährtin gezogen.
Ich habe drei unterhaltsberechtigte Personen, die in meinem pfändbaren Bereich einwirken.
Im August 2009 werde ich meine Partnerin heraten.
Jetzt zu meinen Fragen:
1. Wie lange dauert es, bis man in die WVP reinkommt, bzw das Insolvenverfahren beendet ist ?
2. Laut Aussage meines Anwalts muss ich auch in der WVP Steuern an meinen IV abgeben. In eurem Forum habe ich immer gelesen, dass dieses nicht der Fall ist. Auf welche Rechtsgrundlage kann man sich berufen. Habe durch Zufall gelesen, dass ein BGH Beschluss vom 12.01.2006-IX ZB 239/04 dieses näher geregelt hat ! Könnt ihr mir das bestätigen ?
3. Ich würde gerne für meinen Sohn ein eigenes Konto eröffnen. Ist dieses sowohl vor als auch in der WVP problemlos möglich ?
4. Wenn ich heirate, nehme ich den Namen meiner Partnerin an. Wen muss ich diese Änderung alles mitteilen.
5. Meinem IV habe ich diese Fragen auch schon gestellt. Das sollte ich per e-mail machen. Habe aber nie eine Antwort bekommen. Als ich angerufen hatte, wurden die Damen am Telefon sehr unhöflich.
Man sagte mir dann, dass ein Schlussbericht im Sommer geschrieben wird.
Was ist dieser Schlussbericht ?
6. Als ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen bin, wurde die Miete mit der Kaution verrechnet.
7. Ab wann kann ich mit meiner Partnerin einen gemeinsamen Lohnsteuerjahresausgleich machen, ohne, dass sie einen Schaden davon trägt.
8. Meine Partnerin hat ein Gehalt von 1400 € netto und wird so wie ich es gelesen habe nicht als unterhaltsberechtigte Person zur Geltung kommen. Muss ich in der Steuer auf die Kl. 3 und sie 5 oder können wir auch beruhigt beide in die Kl. 4. Die Abzüge wären dann fast die selben wie jetzt auch !
Wo kann ich mich notfalls selber über die Feinheiten der WVP schlau machen. ( was darf ich und was nicht !?)
Ich weiss, es ist recht viel für den Anfang, aber mein Anwalt und das Verhalten der RA-Kanzlei ( IV ) hat mich doch ein wenig verunsichert.
Danke für eure Antworten.