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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:03:27 *
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Autor Thema: Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 1062 mal)
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Sandra1980
Grünschnabel
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« am: 23. Januar 2007, 18:32:43 »

Hallo ,habe mal ne Frage was ist genau eine Wohlverhaltensperiode ? Wann beginnt sie?

Vielen Dank im vorraus?

Lg sandra[addsig]
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
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WWW
« Antworten #1 am: 23. Januar 2007, 19:14:08 »


Der Begriff \"Wohlverhalten\" basiert auf den Obliegenheiten (Pflichten) des Schuldners im Restschuldbefreiungsverfahrens, wie im § 295 IsnO gänzlich und abschließend aufgelistet.

http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html

Der Begriff \"Phase\" basiert auf der Laufzeit der Abtretung im Restschuldbefreiungsverfahren (§ 287 InsO). Derzeit sind dies 6 Jahre. Die Zeit zwischen Eröffnung und Aufhebung/Einstellung des Insolvenzverfahrens wird auf die Laufzeit der Abtretung angerechnet.  

Die Wohlverhaltensphase beginnt nach Ankündigung der Restschuldbefreiung und nach  Aufhebung/Einstellung des eigentlichen Insolvenzverfahrens.

Wird bspw. ein Insolvenzverfahren nach durchschnittlich einem Jahr aufgehoben/eingestellt und die Restschuldbefreiung angekündigt, beginnt die Wohlverhaltensphase mit einer Restlaufzeit von fünf Jahren.

Mindermeinungen gehen immer wieder davon aus, dass diese Obliegenheiten wie im § 295 InsO aufgelistet bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens (und parallel dem Restschuldbefreiungsverfahrens) wirksam sind. Im Grunde aber allerlei, denn.

bei gestundeten Verfahrenskosten (§ 4a InsO) - was ja fast die Regel ist - besteht in jedem Fall auch die Erwerbsobliegenheit nach § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 4c Ntr. 5 InsO).

MfG
Feuerwald
[addsig]
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