Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:04:27 *
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Autor Thema: Wohlverhaltensperiode und Minijob der Ehefrau  (Gelesen 1926 mal)
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kathie
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« am: 01. Juni 2010, 09:29:36 »

Juhu und einen wunderschönen guten Morgen,

mein Mann ist jetzt seit 3 Monaten in der Wohlverhaltensperiode. Wir haben zwei Kinder und ich habe einen Job auf 400€ Basis angeboten bekommen. Den werde ich auch annehmen, allerdings würde ich gerne wissen, wieviel davon an den Treuhänder gezahlt werden muss oder ist mir mein Mann dann immer noch unterhaltsverpflichtet?
Ich frage deswegen hier und nicht den Treuhänder, da wir einfach in der letzten Zeit nur Ärger mit ihm hatten.

Sonnige Grüße
Kathie
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malud
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« Antworten #1 am: 01. Juni 2010, 10:11:30 »

Während der Wohlverhaltenszeit muss der Schuldner wegen der Abtretungserklärung sein pfändbares Einkommen an den Treuhänder abführen. Es kommt also darauf an, ob Sie überhaupt pfändbares Einkommen haben. Das richtet sich nach den §§ 850 ff. ZPO. Wenn Sie nur EUR 400,00 verdienen, müssen Sie davon auch nichts an den Treuhänder abführen. Das würde selbst dann gelten, wenn Sie keinerlei Unterhaltspverpflichtungen hätten.
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kathie
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« Antworten #2 am: 01. Juni 2010, 11:17:10 »

Juhu und lieben Dank,

gibt es dafür einen Paragraphen auf den man sich berufen kann wegen den 400€?
Und nein, im Moment ist es so, dass mein Mann kein pfändbares Einkommen abführen kann, da er zwei oder drei € unter der Grenze verdient.
Aber bald gibt es eine Lohnerhöhung und dann schaut das auch hoffentlich wieder ganz anders aus.
Das ich den TH über die neue Stelle informieren muss, weiß ich. Muss ich dem Gericht das auch mitteilen oder wird das vom TH übernommen?

Sonnige Grüße
Kathie
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malud
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« Antworten #3 am: 01. Juni 2010, 14:35:23 »

Die Pfändungsfreibeträge sind in § 850c ZPO geregelt.

In § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO ist geregelt, dass der Schuldner jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und (!) dem Treuhänder anzeigen muss. Das sollten am Besten schriftlich erfolgen.
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kathie
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« Antworten #4 am: 01. Juni 2010, 14:44:47 »

Juhu,

ja das weiß ich.. Das habe ich mir lange und ausgiebig durchgelesen..  wink Da steht ja auch der Schuldner und nicht der Ehepartner vom Schuldner.
Nur habe ich nirgendwo etwas darüber gefunden wie es mit dem Minijob aussieht.. also Mann, in Vollzeit mit 3 Unterhaltsberechtigten Personen und Frau möchte auf 400€ Basis arbeiten. Ich traue unserem TH in der Tat zu, dass er mich dann quasi 'halb' aus der Unterhaltsberechnung von meinem Mann herausfallen lässt.
Wir hatten bis vor Kurzem noch eine andere TH - diese hat erlaubt das mein Mann den Job wechseln darf - von der freien Wirtschaft in eine Behörde, selbst wenn er erstmal nichts für die pfändbare Masse machen kann. Er also weniger verdient. Genauso durfte ich mein Auto behalten. Mein Mann benötigt seins um auf die Arbeit zu gelangen, da es hier wirklich nur ein Dorf ist und wir quasi weit weg von der Zivilisation sind..  biggrin
Kaum war der neue TH da, hätte mein Mann, laut der Aussage des TH auch noch erneut Schulden beim FA machen müssen, da er eine getrennte Veranlagung verlangt hat und mein Mann ca. 2300€ Schulden dann beim FA gehabt hätte. Wir haben aber nun doch eine gemeinsame Veranlagung gemacht und dürfen das Guthaben jetzt behalten. Aber auch erst nach langem hin- und her.
Sorry für die längeren Zeilen. Denn so wie ich die letzte Antwort verstanden habe, gehen Sie davon aus, das ich in der Insolvenz bin oder habe ich das mißverstanden`?
Manchmal sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht..  rougi

Sonnige Grüße
Katrin

p.s.: würden meine 400€ mit dem Lohn meines Mannes zusammen verrechnet werden??... Ich verstehe nichts mehr.. hilfe.. :-)
« Letzte Änderung: 01. Juni 2010, 14:47:49 von kathie » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 01. Juni 2010, 14:44:47 »



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paps
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« Antworten #5 am: 01. Juni 2010, 19:01:50 »

Ihre beiden Einkommen werden nicht (!) zusammengerechnet.

M.E. muß er auch nicht die Einkünfte des verheirateten Ehepartners mitteilen, sondern auf Verlangen des Gerichts/TH dazu Auskunft geben.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
kathie
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« Antworten #6 am: 01. Juni 2010, 19:49:09 »

Ach so - ich dachte ICH, bzw. mein Mann (der Schuldner) muss so eine Veränderung unverzüglich melden. (Denn das war damals die Aussage vom TH!!!?
Aber den Arbeitsvertrag für die Berechnung schicke ich trotzdem dem TH?

Sonnige Grüße
Kathie
« Letzte Änderung: 01. Juni 2010, 19:50:55 von kathie » Gespeichert
makro
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« Antworten #7 am: 02. Juni 2010, 00:01:17 »

Also wenn dein Mann in Insolvenz ist, dann geht es den TH überhaupt nichts an, wo DU wohnst, arbeitetest und wieviel Geld DU verdienst, außer es geht um die Berechnung ob Du bei deinem Mann als unterhaltspflichtig gilst.

Auch ist es richtig das der TH zwar bestimmen kann wie die Einkommenssteuer veranlagt wird (bis zur Wohlverhaltensperiode!!!), aber das darf nicht zu Deinem Nachteil passieren!

« Letzte Änderung: 02. Juni 2010, 00:03:27 von makro » Gespeichert
TomPrivat
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« Antworten #8 am: 02. Juni 2010, 07:02:16 »

Hallo Kathie, also wir sind in der gleichen Situation wie Ihr. Ich Arbeite vollzeit, bin in der WVP, und meine Frau Arbeitet auf 400€ Basis.
Fakt ist, das der TH nicht entscheiden kann, ob Sie nun als Unterhaltberechtigte Person zu berücksichtigen sind oder nicht, das muss der TH dann vom Amtsgericht prüfen und entscheiden lassen. Der TH alleine hat darüber keine Gewalt!!!
Das Amtsgericht kann dann wiederrum entscheiden, ob Sie aufgrund der 400€ voll, halb, oder garnichtmehr als Unterhaltsberechtigte Person gelten.

Fakt ist aber auch, das ich versuche jeden Ärger aus dem Weg zu gehen. Ich hatte diese Diskusion mit meinem TH auch letztes Jahr. Da ich aber nur einen sehr kleinen Betrag zu überweisen habe, wenn meine Frau nicht als Unterhaltsberichtegte Person gezählt wird, habe ich mich selber dazu entschieden diesen zu Überweisen und ruhe ist. Für knappe 100€ im Jahr hatte ich echt keine Lust auf Prüfung vom Gericht usw.
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kathie
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« Antworten #9 am: 02. Juni 2010, 07:51:34 »

Juhu und lieben Dank!!

@ makro: das mit der Steuer hatten wir uns schon gedacht - wir sind ja wirklich erst darauf aufmerksam geworden als mich ein MA des FA anrief und fragte ob mir da nicht ein riesen Fehler unterlaufen sei.. sehr nett der junge Mann.. Ich hatte ihm dann auch von dem Beschluß für die Wohlverhaltensperiode erzählt und auch, das wir es noch nicht schriftlich hatten. Da wir ja dann Änderungen vornehmen mussten was die Veranlagung betrifft und ich dann auch unterschreiben musste, meinte er nur: Kommen sie vorbei wenn der Beschluss da ist! Er konnte das Verhalten des TH auch nicht nachvollziehen!

@ TomPrivat:
Nein, eine Prüfung wollen wir ja auch nicht, wir haben bisher alles unverzüglich gemeldet. Wie gesagt, ich schicke dem TH einfach den Arbeitsvertrag zu mit der Bitte es ans Gericht weiterzuleiten und dann schaue ich weiter.. Es ist ja nicht so, dass wir uns um die Zahlungen drücken wollen.. quatsch.. auch wenn ich nicht mehr wirklich glaube das man mit 400€ aus der Unterhaltsberechnung rausfällt!

Euch noch einen wunderschönen und sonnigen Tag und vielen lieben Dank für die Beantwortung der Fragen!!

Liebe Grüße
Kathie
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kathie
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« Antworten #10 am: 09. Juni 2010, 18:07:02 »

Hallo,

ich bin es dann doch wieder.
Der TH fordert jetzt, dass ich den Vertrag vorlege. Ist ja auch ok, ich habe nichts zu verbergen. Allerdings sagte er dann auf meine Frage ob er sich denn mit dem neuen AG in Verbindung setzten wird: Das würde er mit Sicherheit machen, man kann ihm ja jeden Arbeitsvertrag unter die Nase halten!!!  mad2 Sorry für den Ausdruck, aber der hat doch einen an der Waffel. Mir würde das nichts machen, da der AG darüber informiert ist, aber darf er das einfach so?? Ich denke nämlich, dass es ihn einfach nichts angeht!
Und er ist auch der Meinung das er die 400€ mit einrechnen wird. Das muss aber doch das Gericht entscheiden wenn ich das so gelesen habe?
So, ich geh meinen Baldrian suchen.. sorry..

Sonnige Grüße
Kathie
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« Antworten #11 am: 09. Juni 2010, 22:36:54 »

Ja, die lieben Geschichten mit dem TH... Hätte der TH bei mir nicht so ein blöden Bericht verfasst, in dem die Hälfte fehlt, würde ich mich jetzt über die RSB freuen und nicht mit Rechtsanwalt dagegen angehen müssen...
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kathie
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« Antworten #12 am: 10. Juni 2010, 07:39:38 »

 shocked Na das gibt ja Hoffnung!  rougi
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« Antworten #13 am: 10. Juni 2010, 07:45:05 »

Ich verstehe vom Grundsatz her nicht, was Ihre Arbeitsstelle oder verdienst mit der Insolvenz Ihres Mannes zu tun hat ausser das Sie evtl. als Unterhaltsberechtigte Person herausfallen? Die Einkommen werden ja nicht zusammengerechnet wie schon hier geschrieben!!
Letztendlich haften Sie auch in einer Ehe nur für die Verträge oder Schulden mit, für die sie gemeinsam unterschrieben haben. Also warum überhaupt hier die Aufregung?
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kathie
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« Antworten #14 am: 10. Juni 2010, 08:02:12 »

Guten Morgen,
darum geht es ja, ich wollte Anfangs nur wissen, ob ich aus der Unterhaltsberechnung herausfalle mit dem 400€ Job oder ob es nur anteilig gerechnet wird. Aber das scheint ja immer unterschiedlich zu sein. Das ich nichts direkt mit der Insolvenz meines Mannes zu tun habe verstehe ich. Das sind ja alles Sachen vor unserer Zeit gewesen.
Es liegt aber wohl auch daran, dass wir bei dem neuen TH einiges an Nerven gelassen haben und mich jede Aussage auf die Palme bringt!

LG
Kathie
« Letzte Änderung: 10. Juni 2010, 08:03:57 von kathie » Gespeichert
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