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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:04:34 *
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Autor Thema: Wohlverhaltensperiode und Schule  (Gelesen 423 mal)
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Claudia1011
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« am: 02. März 2010, 21:18:08 »

Hallo zusammen!
Bin neu hier und hoffe, das mir jemand meine Frage beantworten kann.
Ich bin verheiratet, habe 2 Kinder (4 und 7 ), bin nebenberuflich tätig und  befinde mich im letzten Jahr der Wohlverhaltensperiode.

Ab August diesen Jahres würde ich gerne auf eine Schule gehen um mein Abitur nachzuholen. Bis zu meiner Rsb wären es ab da  dann noch 7 Monate. Mit meinem Treuhänder habe ich so gut wie keinen Kontakt, außer wenn ich von ihm Post bekomme bzw seine Rechnungen. Er läßt mich also weitesgehend in Ruhe. Hatte noch nie mit ihm Probleme.

Vielen Dank im voraus!

LG Claudia
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« Antworten #1 am: 03. März 2010, 09:07:05 »

Und was wäre jetzt Deine Frage an uns ?
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Claudia1011
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« Antworten #2 am: 03. März 2010, 09:47:31 »

Oh mann - wie peinlich!!!! mad2

Die eigentliche Frage von mir ist, ob ich das mit der Schule machen darf!?

Sorry!
Danke im voraus!
LG Claudia
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paps
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« Antworten #3 am: 03. März 2010, 16:49:15 »

2 Kinder ein Mann? Zumindest ist die Pfändungsfreigrenze bei 1.569,99 Euro bei 2 Kindern.

Würden Sie das Netto erzielen können, wenn Sie halbtags arbeiten?

Wenn nicht, dann Ausbildung beim Th und Gericht  anzeigen und machen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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« Antworten #4 am: 03. März 2010, 20:16:52 »

Hallo Paps!
Danke für Ihre schnelle Rückmeldung!
Ich habe Hotelfachfrau gelernt und würde den genannten Betrag noch nicht einmal mit einer Vollzeitbeschäftigung netto verdienen! Ob Lstk 5 oder 4 - ich könnte wenn soweso nur halbtags arbeiten wg der Kinder und der Entfernung zur nächst größeren Stadt hin. Deshalb arbeite ich am Wochenende auf 400 € Basis - geht leider nicht anders. Zu pfänden ist bei mir von Anfang an nichts gewesen! Und nun habe ich wie gesagt noch ein Jahr vor mir...
Weiß aber nicht ob es mir der Treuhänder genehmigt, da ich ja schon eine Erstausbidung habe! Nur wie schon erwähnt, egal wieviel ich arbeiten würde, man könnte mir nichts pfänden.
Das soll hier nicht aussehen, als ob ich nicht arbeiten gehen möchte - es ist nur einfach alles sehr schwierig mit 2 Kids auf dem Lande!
Die Schule würde nichts kosten...ist staatlich. Möchte einfach nur eine Perspektive nach der neuen Chance Rsb und in meinem Beruf werde ich wohl nix mehr werden...

LG Claudia
« Letzte Änderung: 03. März 2010, 20:18:43 von Claudia1011 » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 03. März 2010, 20:16:52 »



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Claudia1011
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« Antworten #5 am: 03. März 2010, 20:22:19 »

Apropo Th und Gericht...bisher habe ich meinen Umzug etc. eben alles was in der Wvp so passiert ist immer nur dem Th mitgeteilt. Nie dem Gericht!!!! shocked

Gibt es da jetzt für mich Probleme? Oder kann mir die Rsb versagt werden? Bin davon ausgegangen das der Th das wissen muß....oje, oje
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paps
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« Antworten #6 am: 04. März 2010, 19:08:20 »

§295 InsO  whistle
,,,jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen...
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« Antworten #7 am: 04. März 2010, 21:29:25 »

Na bravo! Dann hab ich ja jetzt wohl ein Riesenproblem!!!
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paps
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« Antworten #8 am: 05. März 2010, 20:03:27 »

Naja, dem Gericht sollten Sie es ja mitteilen, damit die Post auch ankommt.

Wurde der TH schriftlich informiert, teilen Sie dem Gericht einfach formlos ihre aktuelle Anschrift mit, damit auch deren Unterlagen richtig sind.
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« Antworten #9 am: 05. März 2010, 20:16:26 »

Dann werde ich meine neue Adresse dem Gericht gleich nachreichen. Dem Th habe ich meine neue Adresse damals gleich schriftlich mitgeteilt. Na dann will ich mal hoffen, das das keinen Ärger gibt...

Trotzdem Danke für Ihre Hilfe!

Gruß Claudia
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