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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:05:18 *
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Autor Thema: Wohlverhaltensphase / Nebenkostenabrechnung  (Gelesen 1583 mal)
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Norbi76
Jungspund
***

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Danke
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« am: 25. April 2007, 19:31:50 »

Hallo  ;)

ich bin mir etwas unschlüssig und da man hier ja immer ne Antwort auf alle Fragen erhält, probier ich´s auch diesmal wieder hier  :D

Ich hatte vor  4 Wochen meinen "Schlusstermin" bei Gericht. Seither hab ich eine Abschrift dessen erhalten, was man mir vor Gericht vorgelesen hat. Hat ab diesem Zeitpunkt nun meine Wohlverhaltensphase begonnen, oder werde ich dazu nochmal extra informiert?

Heute hatte ich nämlich die Betriebskostenabrechnung 2006 meines  Vermieters im Briefkasten. Ich soll 300,00€ zurück erhalten. Ne schöne Sache, wenn man das Geld behalten darf. Im letzten Jahr mußte ich alles abgeben, muß ich nun wieder meinen IV informieren?

Danke für die Aufmerksamkeit 8)
Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
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WWW
« Antworten #1 am: 26. April 2007, 01:21:45 »

Hallo,

Sie erhalten noch einen Beschluss über die Ankündigung der RSB sowie die Aufhebung des Verfahrens, erst dann beginnt die WVP.
Tja und damit ist auch klar wer die Erstattung erhält, die Masse. Aber nicht allzu tzraurig sein, geht ja zunächst auf die Kosten des Verfahrens.

MfG

ThoFa
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