Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 10. Februar 2012, 04:05:38 *
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Autor Thema: Wohlverhaltensphase fast geschafft. Was kommt jetzt ?  (Gelesen 12198 mal)
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mics70
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« am: 13. Januar 2006, 10:51:00 »

Hallo,
ich bin neu hier und möchte mal fragen ob jemand hier ist der schon alles (Insolvenzverfahren, Wohlverhaltensphase) hinter sich hat oder jemand der mir sagen kann wie sich das Ende abspielt.
Meine Geschichte soll im Mai fertig sein *freu* und ich habe keine Ahnung was bis dahin noch zu machen ist oder wie das ablaufen wird.
Über eine Antwort würde ich mich riesig freuen.

Viele Grüße Michi  :-)

PS. finde es toll, dass es so eine Seite gibt. Schade. dass ich sie erst heute gefunden habe  :-[
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jafern
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« Antworten #1 am: 17. Januar 2006, 22:44:00 »

Hallo mics70,

zunächst einmal: herzlichen Glückwunsch!
Es gibt anscheinend (noch) nicht so viele Personen, die Gleiches von sich behaupten können, sonst wären in diesem Thread mehr Postings.
Selbst ich, der ich dachte, einer von den ersten zu sein, der die private Insolvenz durchläuft, habe immer noch 1,5 Jahre vor mir.
Also, Kopf hoch und nicht noch den \"goldenen Löffel\" stehlen, dann kann das (wirtschaftliche) Leben für Dich bald wieder von vorne beginnen...

Halt uns auf dem Laufenden!

Gruß
Jafern

P. S. Danke für Dein Lob  ;-) [addsig]
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
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« Antworten #2 am: 18. Januar 2006, 09:35:00 »

Danke für Deine Antwort :-D

Ja, ich war wirklich eine von den aller Ersten ;o) Leider ist bei mir ganz zu Anfang ein Jahr verloren gegangen da sich der Sachbearbeiter der Schuldnerberatung von seinem Job verabschiedet hat und meine Akten einfach mal liegen geblieben sind. Bis der Nachfolger kam hat es tatsächlich ein ganzes Jahr gedauert, sonst hätte ich schon alles hinter mir  :-(  Aber die 4 Monate gehen auch noch rum  :-D
Habe jetzt irgendwo im Internet gelesen, dass am Ende noch ein Gerichtstermin kommt an dem auch ich anwesend sein muß, finde den Artikel aber leider nicht mehr.
Dann lasse ich mich mal überraschen wie das alles abläuft....

Viele liebe Grüße
Michi

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« Antworten #3 am: 18. Januar 2006, 09:49:00 »

Upppppps, hatte vergessen mich vorher ein zu loggen 8-)  8-)


18.01.2006 um 09:35 Uhr, Gast :
Viele liebe Grüße
Michi

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mics70
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« Antworten #4 am: 25. Januar 2006, 11:06:00 »

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25.01.2006 um 07:48 Uhr, ThoFa :
Hallo,

nach Ablauf der sogenannten Wohlverhaltensphase entscheidet das Insolvenzgericht, nachdem es Gläubiger, Treuhänder und Schuldner angehört hat, über die Restschuldbefreiung. Dies passiert in aller Regel schriftlich.
Bedeutet in der Praxis, das Gericht schreibt alle an und teil mit, dass die RSB erteilt wird. Die Gläubiger erhalten eine Frist, innerhalb dieser sie einen Versagungsantrag stellen können.

MfG

ThoFa




Hallo ThoFa,

danke für Deine Info  :-D
Hast du was gehört oder erfahren wie lange diese Frist für die Gläubiger ist?
Beginnt diese Phase noch während der WVP oder erst wenn diese komplett abgelaufen ist?
Danke schon mal im Voraus

lieben Gruß
Michi
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 25. Januar 2006, 11:06:00 »



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mics70
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« Antworten #5 am: 25. Januar 2006, 13:24:00 »

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25.01.2006 um 12:47 Uhr, ThoFa :
Hallo,

die Frist hat angemessen zu sein. Ich würde z.Zt. von ca. einen Monat ausgehen. Die Frist beginnt erst nach Ende der WVP und dem Übersenden des Gerichtsbeschlusses.

MfG

ThoFa




Danke ThoFa :o)

dann weis ich zumindest mal, dass ich noch bis mindestens ende Juni zittern muss ob das alles so läuft wie es laufen sollte ......

Kennst du jemanden der schon alles geschafft hat?

Lieben Gruß
Michi
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micha24
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« Antworten #6 am: 31. Mai 2006, 15:46:00 »

hallo erstmal,

ich bin neu hier und möchte mich mit zwei sätzen vorstellen:
micha, 45, in regelinsolvenz seit april 2002. also noch knappe zwei jahre wvp.

ich möchte zum thema nur ergänzend hinzufügen (weil das hier nirgends hervorgeht), dass ein gläubiger nicht einfach aus gutdünken oder vielleicht persönlichem groll die rs-befreiung versagen kann. dafür müssen genau definierte gründe vorliegen, welche vom gläubiger auch nachzuweisen sind.
ich denke, man muß sich da nicht so tierisch einen kopf drum machen, wenn man sich in der wvp an die gesetze gehalten hat.[addsig]
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mics70
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« Antworten #7 am: 31. Mai 2006, 16:00:59 »

Hallo Micha,

herzlich willkommen hier   :))

Danke für Deinen Kommentar. Hilft mir schon ein Stück weiter. Bin gerade in der Anhörungsphase der Gläubiger und dem Insolvenzverwalter. Meine Wohlverhaltensphase ist also abgeschlossen. Hoffe dass dann endlich alles vorbei ist.

LG Michi  :dance:
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micha24
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« Antworten #8 am: 31. Mai 2006, 16:52:04 »

hallo michi,

na dann meinen herzlichen glückwunsch, dass du schon so weit bist  :applaus:

ich denke schon, dass das thema für dich dann durch ist. wie erwähnt, ohne grund kann dir kein gläubiger ans bein pissen.

siehe zb hier: § 290 InsO Abs. (2)
Der Antrag des Gläubigers (auf versagung der rsv) ist nur zulässig, wenn ein Versagungsgrund glaubhaft gemacht wird.

das betrifft zb straftaten, aber auch die nichtzahlung der treuhändermindestvergütung. detailliert geregelt sind die versagensgründe in den §§ 296, 297 und 298 der InsO[addsig]
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rohri
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« Antworten #9 am: 05. August 2006, 21:54:48 »

Hallo Micha!

bin ganz neu hier, erstmal mein Glückwunsch wenn Licht im Tunnel ist . Für mich stellt sich in Deinem Verfahren die Frage Privat oder Firmeninsolvenz!

Gruß
Rohri
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mics70
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« Antworten #10 am: 05. August 2006, 23:37:27 »

Hallo Rohri,

Danke für den Glückwunsch  :))   Bei mir ist es Privatinsolvenz.
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Mesha
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« Antworten #11 am: 18. August 2006, 10:22:51 »

mal ne kurze frage zum verständnis...
was heisst wohlverhaltensphase denn genau?
ich bekomme in dieser zeit doch genauso geld abgezogen wie vorher, oder?
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ThoFa
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« Antworten #12 am: 22. August 2006, 07:31:16 »

Hallo,

die sogenannte Wohlverhaltensphase schließt sich an das Insolvenzverfahren an, welches ungefähr ein Jahr geht.
In der WVP haben Sie Ihren pfändbaren Betrag lediglich abgetreten, was rechtlich etwas anderes ist, als der Insolvenzbeschlag während der Insolvenz, sich aber von der Höhe der Zahlungen i.d.R. nicht unterscheidet. Zudem haben Sie in der WVP nur noch die Obliegenheiten des § 295 InsO zu erfüllen, um letztendlich Ihre Restschuldbefreiung zu erhalten.

MfG

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« Antworten #13 am: 22. August 2006, 14:48:12 »

ich kenn die obliegenheiten des § 295 InsO zwar noch nicht aber ich kann mir in etwa vorstellen, was es bedeutet. danke
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ThoFa
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« Antworten #14 am: 22. August 2006, 14:50:49 »

Hallo,

na daran soll es nicht scheitern:

§ 295 Obliegenheiten des Schuldners

(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung

   1.   eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;   
   2.   Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;   
   3.   jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;   
   4.   Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.   

(2) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.

MfG

ThoFa
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