Hallo zusammen,
vieleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Meine Restschuldbefreiung wurde mir am 15.04.2008 vom Amtsgericht erteilt,

daß heißt mein 7 (Wohlverhaltensjahr) ist auch vorbei, aber die Gläubiger haben ihre Pfändungen z.B. Bausparvertrag, etc. noch nicht zurückgezogen.

Meine Frage:
Müssen die Gläubiger dies von sich aus tun oder muß ich mich darum kümmern, in dem ich Sie darauf hinweise, wenn ja, gibt es hierfür Vordrucke, Formulare oder Musterbriefe.
Für euere Hilfe im voraus Danke !!

Grüße aus dem Schwabenland