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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:08:13 *
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Autor Thema: Wohlverhaltensphase kann ich freiwillig zahlen?  (Gelesen 554 mal)
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urmeli059
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« am: 04. September 2010, 13:23:17 »

Hallo,
ich habe da mal eine Frage. Ich bin seit 2006 in Wvp. nun habe ich bis heute keinen Job bekommen und lebe von meinem Mann den ich
in der Wvp. geheiratet habe. Selbst wenn ich Arbeit bekommen hätte, hätte ich durch die Steuerklasse V nie einen Pfändbaren Betrag erlangt. Da ich in die Inso. unverschuldet gekommen bin (hatte einen Kiosk der ausgeraubt wurde) und vorher noch nie Schulden hatte, drückt es mich doch sehr, das ich nichts beitragen kann. Meine Frage ist: kann ich meinem Treuhänder einen Betrag X auf das Konto überweisen statt einen Pfändbaren Betrag, den ich ja leider nicht zum abführen habe?
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Melchem
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« Antworten #1 am: 04. September 2010, 14:21:54 »

Hallo,

also aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass einer freiwilligen Zahlung nichts im Wege steht.
Ganz im Gegenteil, da die Gerichtskosten nach der WVP nicht mit in die Restschuldbefreiung fallen ist es sogar Vorteilhaft für Dich.
Denn aus dem Geld, was auf dem TH-Konto nach der WVP liegt, werden zuerst die Gerichtskosten beglichen und dann der Rest (wenn vorhanden) wird an die Gläubiger verteilt.
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urmeli059
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« Antworten #2 am: 04. September 2010, 14:34:04 »

Vielen Dank für die Antwort biggrin
Was wäre wohl für ein Betrag angemessen?
Ich dachte an 30 Euro im Monat oder mache ich mich damit lächerlich?
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Melchem
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« Antworten #3 am: 04. September 2010, 15:03:36 »

Also, da Du freiwillig zahlst, machst Du Dich schonmal überhaupt nicht Lächerlich!
30,00 Euro ist doch schon ok.
Ich habe damals mit 15 Euro freiwillig angefangen :)
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