Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage, ich befinde mich in der WVP und lebe in Österreich wegen eines Arbeitsverhältnisses.
Nun schrieb mein Inso- verwalter eine Mail in der stand das er überlege mich nach österreischischem Insolvenzrecht zu behandeln (sprich existenzminimum bei meinem Nettoeinkommen von 1300,- ca in höhe von 855;- wovon ich momentan durch meine hohen kosten nicht existieren kann), nun die Frage müsste er mich nicht weiterhin nach dem deutschen Pfändungstabellen behandeln?
Ist es denn zulässig mich nach einem anderen Insolvenzrecht zu beurteilen wenn ich wegen der Arbeit in Österreich lebe ?

vielen dank schonmal für diehilfe im voraus!
Chris