Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:09:12 *
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Autor Thema: Wohlwollende Dritte  (Gelesen 846 mal)
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meanmachine
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« am: 03. Mai 2010, 12:37:36 »

 hi
Moin,
Status:Eröffnung Inso 01.02.2010


Auf mich wird im laufe des Jahres eine Abrechnung aus 2009 vom Vermieter zukommen,Heizung etc.
Da ich bis dato ein gutes Verhältnis zu ihm habe möchte ich ihm den Betrag zukommen
lassen.ca 200.-€
Mir ist bekannt das diese Nachzahlung zur Insoforderung gehören würde u der Tabelle
gemeldet werden müsste.

Meine Frage:
1.Muss der Vermieter die Forderung zur Tabelle anmelden?
2.Kann eine Wohlwollende 3te Person die Nachzahlung aus eigenen Stücken begleichen(Sohn,Bekannter etc.) ohne das mir Nachteile enstehen(RSB,GLbegünstigung)? gruebel
3.Gibt es Alternativen um die Jahresabrechnung 2009 zu begleichen?
Evtl. 1 Monatsmiete zuviel zahlen..........grins,Natürlich irrtümlich!!!!!!

Dank im voraus
mean........
« Letzte Änderung: 03. Mai 2010, 12:56:39 von meanmachine » Gespeichert
paps
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« Antworten #1 am: 03. Mai 2010, 20:47:56 »

zu 1.) nein
zu 2.) wenn eine weitere Person im Mietvertrag könnte doch auch diese..
zu 3.) mehr Nebenkosten zahlen ?
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
doktor mabuse
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« Antworten #2 am: 04. Mai 2010, 11:51:35 »

moin, moin,

eine weitere Möglichkeit wäre, wenn es sich um einen privaten Vermieter handelt, ihm den Betrag bar zu geben und sich kurz Bescheinigen lassen, daß keine offenen Nebenkostenposten angefallen sind (sparsamer Umgang mit Energie, Wasser etc.)
Er weiß ja sicher über die Situation Bescheid und wird damit nicht hausieren gehen, da es ja auch in seinem Sinne ist.
Möchte hier Niemanden zu Etwas verleiten, aber manchmal ist es besser, keine schlafenden Hunde zu wecken, wenn es auch anders gehen könnte....

Mit Gruß,
Doktor Mabuse
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meanmachine
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« Antworten #3 am: 11. Mai 2010, 18:42:58 »

 hi

@paps:
nicht selten bietet der Schuldner aus seinem pfändungsfreien Vermögen Zahlungen an oder es finden sich Dritte,die für den Schuldner,ohne das er Anspruch auf diese Gelder hätte,Zahlungen an einzelne GL leisten wollen.
Nach diesseitiger Ansicht wird durch Zahlungen des Schuldners( aus unpfändbarem Vermögen) oder durch Zahlung Dritter der Sinn und Zweck der gemeinschaftlichen u gleichen Befriedigung
der Insolvenzgläubiger nicht in Frage gestellt.

Frage:
1.)Gilt ab Eröffnung Inso?
2.Gilt ab WVP ?

Dank im voraus
mean......
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VerzweifelteStudentin
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« Antworten #4 am: 20. Mai 2010, 14:22:34 »

hallo mean,

sorry, dass ich mich jetzt erst auf deine pn melde.

ich war bei einem anwalt für insolvenzrecht und dieser sagte mir, dass ein dritter immer zahlen darf, der th hat keinen zugriff auf dessen vermögen oder einkommen.

bei mir wars so, dass der th lastschriften der letzten sechs wochen zurückgebucht und den erlös der masse zugeführt hat. waren ca. 750 €, darunter beiträge für krankenkasse, miete, telefon etc.

habe die stellen angerufen und gesagt, bei der bank sei ein fehler passiert  whistle und es kämen lastschriften in der höhe x zurück.

mein freund hat dann von seinem girokonto an diese stellen überwiesen, im betreff hat er meinen namen, meine kundennummer etc. eingetragen. ich habe dann ein paar tage später angerufen und mir den geldeingang bestätigen lassen.

da die posten ausgeglichen waren, habe ich die daten der lastschriftadressaten nicht an den th weitergeben.

in der folge haben sie ihre beträge nicht zur tabelle angemeldet (war ja auch nicht nötig, da ausgeglichen  wink) und wurden keine insolvenzgläubiger.

ich habe alles behalten: handyvertrag, vertrag im fitness-studio, kfz-versicherung... juchu

der th hat auch nie nachgefragt, wieso ich ihm die daten der lastschriftadressaten nicht mitgeteilt habe, denn ihn interessiert nur eines: insolvenzmasse machen, egal wie.

das alles passierte im februar diesen jahres, ca. 1 monat nach eröffnung meines verfahrens.

laut aussage des anwaltes kann man auch aus seinem pfändungsfreien einkommen nach bzw. nochmal zahlen, aber er empfahl mir die zahlung durch dritte und zwar aus dem einfachen grund:

zahlt man z.b. einen betrag von 750 € wie bei mir aus dem unpfändbaren, so kann der th mißtrauisch werden und vermuten, dass man vermögen oder einkommen verschleiert. kaum ein schuldner kann einen so hohen batzen mal eben zahlen.

was mein freund für mich ausgelegt hat, zahle ich ihm nun ratenweise zurück und zwar kriegt er es bar auf die hand.

ist nicht nachweisbar.

hoffe, ich konnte weiterhelfen.

gruss.

« Letzte Änderung: 20. Mai 2010, 14:28:55 von VerzweifelteStudentin » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 20. Mai 2010, 14:22:34 »



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lenchik22
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« Antworten #5 am: 20. Mai 2010, 18:37:18 »

Der Vermieter muss nur die Forderungen angeben, wenn z. B. offene Mietbeiträge bestehen. Ansonsten ist es ja eine Nebenkostenabrechnung und genauso wie Strom, lebensnotwendige Zahlungen. Ich zahle meine Nebenkosten in mehreren Raten nach. Das weiß der TH und hat dazu keine Stellung bezogen. Genauso Strom, muss jetzt nachzahlen viel, weil der blöde TH alle Verträge, die wir hatten gekündigt hat (außer Mietvertrag).

Andersrum könnte ja der Vermieter dann kündigen und man steht auf der Straße, weil mit der Inso kriegt man keine Wohnung so leicht. 1. wegen Schufa, 2. wegen Kaution.... Es ist ja nicht der Sinn der Inso, dass man dann auch noch auf die Straße gesetzt wird...

LG
Lena
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