Nun guten Abend

Ich lebe dauerhaft getrennt lebend ohne Ehevertrag und Gütertrennung von meiner Frau.

Sie lebt schon über drei Jahre in Eheähnlicher Gemeinschaft mit einem anderen
Ich gehe auch nicht davon aus, Wohngeld nachträglich zu bekommen.
Ich bin da wohl ein wenig missverstanden worden.

Nun, noch einmal von vorn.
Wie ich schon geschrieben habe wohne ich mit meinen erw.Kindern in einer vier Zimmer Wohnung.
Was die Miete anbelangt so habe ich das oben schon geschrieben.
So, nun habe ich Schulden.Derzeit bin ich ja zur Schuldenberatung gewesen.
Was meine Kinder anbelagt so wird meine Tochter 25 befindet sich aber nocxh in außerbetrieblicher Ausbildung.
Einkommen 245 €
Mein Sohn 23 hat die Ausbildung beendet wird aber Arbeitslos
Arbeitslosengeld um 425 €Nun kann ich beide nicht so einfach von Heute auf Morgen ohne Sicherheiten vor die Tür setzten.
Klar zumindest meine Tochter fällt aus der Bedarfsgemeinschaft heraus.
Für beide fällt das Kindergeld weg.
Ich selbst bin im Vorruhestand und gehe bald mit 60 in Rente.
Nun habe ich trotz Schulden immer noch ein geregeltes Einkommen um 2.100,00 € herum das sich aber durch den Wechsel derzeit in die Steuerklasse 1/0 wahrscheinlich etwas minimiert.
Zuerst einmal wird ja man über die Schuldenberatung dann versuchen mit meinen Gläubigern eine Einigung vor Insolvenz zu erziehlen.
Klappt das nicht geht eswahrscheinlich in das Insovenzverfahren.
Ich kenne ungefähr die Beträge die man mir mit und ohne Kinder Pfänden kann.
Nun gehe ich mal davon aus, dass ich wegen der hohen kosten meiner derzeitigen Wohnung in eine kleinere ziehe aber da ich ja derzeit noch mein Einkommen ganz beziehe bekomme ich ja auch keine Sozial geförderte Wohnung mit WBS.
Nun kostet meine zwei oder drei Zimmer Wohnung die ich Anmiete eine Warmiete von über 550,00 € ohne jährliche Nebenkostenabrechnung.
Nun werde ich in einem halben Jahr Insolvent?
Vielleicht haben sich bis dann Möglichkeiten für meine Kids aufgetan auch über WBS und andere Hilfsangebote der Arge oder andere auszuziehen und sich auf eigene Füsse zu stellen.
Nun bin ich ja dann allein lebend und mit den Begin der Insolvenz dann eben in einer Wohnung die zB dieARGe ARGE als nicht angemessen bezeichnen würde.
Ich bezieheaber kein Arbeitslosengeld zwei sondern ein Vorruhestandsgehalt meine ex Arbeitgebers in oben genannter Höhe.Ab September bekomme ich dann meine Betriebsrente und meine normale Rente.
Aber auch dann wird es sich um 2000 € herum bewegen was ich bekomme.
Pfändet man mir davon rund 800 € so bleibt mir immer noch erst mal 1200 € Rente.
Nun könnte ich ja dann auch Wohngeld ab diesen Zeitpunkt beantragen.
Gesetzt der Fall es würde dann genehmigt kann ich dieses Wohngeld dann für meine dann angemietete Wohnung verwenden oder muss dann in eine Sozialwohnung ziehen wo so etwas vorgesehen ist.